Die Befürworter der sieben Hochhäuser in der Mitte des Gleisdreiecks berufen sich auf den städtebaulichen Vertrag von 2005. Aus diesem Vertrag leiten sie ein Baurecht ab für 119.000 m² Geschossfläche. Sollte diese nicht realisiert werden, drohen Schadensersatzforderung gegen das Land Berlin und den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, heißt es. Ist das tatsächlich so und wie hoch könnte ein solche Schadensersatzforderung sein ? – darüber zerbrechen sich manche den Kopf. Weiterlesen