SAVE GLEISI – Ohn‘ Unterlass

Wie die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. den Mund verbieten wollte

Stellungnahme  der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V., zuerst veröffentlicht auf  https://gleisdreieck-retten.de

Innerhalb kurzer Zeit wurde die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. zweimal mit strafbewehrten Unterlassungsforderungen konfrontiert. Damit ist gemeint, wir sollten uns bereiterklären, bestimmte Inhalte oder Formulierungen nicht mehr zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung würde eine Vertragsstrafe fällig werden. Gefordert wurde das von der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l., vertreten durch ein Anwaltsbüro für Medienrecht mit Sitz „Unter den Linden“.

Um es vorweg zu sagen. Die Aktionsgemeinschaft hat beide Male die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben. Innerhalb der in solchen Fällen üblichen, extrem kurzen Fristsetzung durch das gegnerische Anwaltsbüro stellten wir die Argumente zusammen und teilten diese mit der Unterstützung unseres Medien-Anwalts der Gegenseite mit. Mit Erfolg. Die Sache lag dann wohl auch aus Sicht der Gegenseite juristisch so klar zu unseren Gunsten, dass sie auf das Risiko verzichtete, uns vor Gericht zu zerren.

Es lohnt sich genauer hinzusehen, welche Äußerungen die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. der Aktionsgemeinschaft verbieten wollte: Weiterlesen

 

Neues Flugblatt

SAVE GLEISI – Rettet das Gleisdreieck

Nachdem der Senat das Bebauungsplanverfahren für den südlichen Abschnitt des Bebauungsplan Urbane Mitte an sich gezogen hat, hat die Aktionsgemeinschaft e.V. Gleisdreieck ihr  Flugblatt aktualisiert und wird es am kommenden Samstag im Park verteilen. Weiterlesen

Entschädigung? - 150 Mio? - Pustekuchen!

Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. vor Gericht gescheitert

Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hatte sich vor dem Landgericht gegen folgende Behauptung in dem Gutachten von Prof. Dr. Beckmann gewendet und vergeblich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt:

Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hat vor diesem Hintergrund für das Baufeld „Urbane Mitte“ einen (möglichen) „Schadensersatzanspruch“ in „mittlerer dreistelliger Millionenhöhe“ angekündigt, falls die Bebauungsmöglichkeit hinter den Festlegungen des städtebaulichen Vertrages zurückbleiben sollte.

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Senat droht damit, das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd an sich zu ziehen

. . . Ich behalte mir vor, das Verfahren an mich zu ziehen . . . “

Der Satz stammt aus einem Brief, den Senator Gaebler vor ca. zwei Wochen an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gesandt hat. Baustadtrat Florian Schmidt zitierte diesen Satz auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 11.04.2024 im Rathaus Kreuzberg. In dem Brief des Senators ist die Weisung an das Bezirksamt enthalten, das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd weiter zu führen, ansonsten behalte der Senat sich vor, das Verfahren an sich zu ziehen. Am vergangenen Dienstag hat Baustadtrat Florian Schmidt der Senatsverwaltung geantwortet, dass er zur Zeit das Bebauungsplanverfahren nicht weiterführen kann, weil er sonst gegen einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung verstoßen würde. Weiterlesen

Ein Hilferuf aus der Wallstreet/Ritterstraße

Friedrichshain-Kreuzberg als No-Go-Area für Investoren?

Die jahrelang das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Gleisdreieck belastenden Entschädigungsdrohungen sind vom Tisch – Dank des Gutachtens von Dr. Philipp Schulte, das schließlich durch das Gutachten von Dr. Beckmann im Auftrag des Bezirksamtes bestätigt wurde. Folgerichtig beschloss die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg das Bebauungsplanverfahren von nun an ergebnisoffen zu gestalten. Dazu soll eine Planungswerkstatt noch vor den Sommerferien stattfinden, um die aktuellen Bedarfe, z.B. bezahlbares Wohnen, soziale Infrastruktur, Grünflächenerhalt und die klimapolitischen Notwendigkeiten zu ermitteln. Was sagen die Investoren der Urbanen Mitte dazu? Weiterlesen

Einstimmig

Ausschuss für Stadtentwicklung stellt Weichen für eine Neuausrichtung der Urbanen Mitte

zuerst erschienen auf https://gleisdreieck-retten.de/

Einstimmig hat der Ausschuss für Stadtentwicklung Friedrichshain-Kreuzberg am vergangenem Donnerstag, den 7. März, die Durchführung einer Planungswerkstatt beschlossen, die erarbeiten soll, welche „aktuellen Bedarfe (z.B. bezahlbares Wohnen, soziale Infrastruktur, Grünflächenerhalt) und klimapolitischen Notwendigkeiten“ bei einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Urbane Mitte“ (Südliches Baufeld) berücksichtigt werden müssen. Weiterlesen

Am Donnerstag, 7. März

Dreimal Urbane Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung

zuerst erschienen auf https://gleisdreieck-retten.de/

Gleich dreimal diskutiert der Stadtentwicklungsausschuss Kreuzberg auf seiner Sitzung am 7.3.2024 das Bauvorhaben Urbane Mitte: Unter TOP 6 wird ein älterer Antrag der SPD behandelt, in dem sie „volle Transparenz“ fordern. Unter TOP 7 gibt es eine Debatte über das weitere Vorgehen zum südlichen Baufeld. Weiterlesen

Im Abgeordnetenhaus

Debatte im Ausschuss für Stadtentwicklung nach dem Wegfall der Entschädigungsdrohung

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Senator Gaebler, der noch als Staatssekretär die Zahl von 150 Mio. € Schadensersatz im Umlauf gebracht hatte, fällt es sichtlich schwer, zu bestätigen, dass der Entschädigungsmechanismus des städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck unwirksam ist. Erst auf Nachfrage gibt er das zu. Gleichzeitig betont er aber, dass die anderen Teile des Vertrags weiterhin gelten, die Baumassen weiterhin Bestand haben, dass es eine “Bindungswirkung” gäbe. Auf die Nachfrage von Julian Schwarze, ob Schadensersatz drohe, wenn der Bezirk nun die Planung verändere, will der Senator nicht antworten. Auf die Nachfrage von Christian Gräff, CDU, ob denn eine Entschädigung fällig wäre, wenn der Bezirk das Bebauungsplanverfahren nicht “ordnungsgemäß” zu Ende führe, antwortet der Senator jedoch gerne und sehr ausführlich. Der Bezirk und die BVV sollten sich das ganz genau anschauen, welche Entschädigungen drohen.

BVV Friedrichshain-Kreuzberg am 31.01.2024

Urbane Mitte neu denken

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Bezirks-Gutachten bestätigt: Kein Entschädigungsanspruch!

Grüne und Linke bringen Dringlichkeitsantrag zum Bebauungsplan Urbane Mitte in die BVV ein

Das im Auftrag des Bezirks erstellte Rechtsgutachten bestätigt das Rechtsgutachten der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V., dass für den Investor der Urbanen Mitte Gleisdreieck kein vertraglicher Anspruch auf Entschädigung droht, wenn die Bezirksverordnetenversammlung sich gegen den Bebauungsplan für die Urbane Mitte ausspricht. Laut Baustadtrat Florian Schmidt soll auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Einwände gegen die Gutachten erhoben haben. Damit ist der Weg frei für einen Neustart der Planungen. Weiterlesen