Im öffentlichem Interesse

Offener Brief zur Entscheidung über den B-Plan 7-66VE Bautzener Brache

Berlin, 08. 06. 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie ansprechen als Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, als Eigentümer, als Planer in der Verwaltung, als Anwohner und als Interessierte, sowie als Bezirksverordnete, die letztendlich über den Bebauungsplan Bautzener Brache zu entscheiden haben. Weiterlesen

 

Kann denn Bauen Sünde sein?

Erkenntnisse aus der Akteneinsicht zur Abbruchgenehmigung für die Stützmauer auf der Bautzener Brache

Vom 11. April 2016 bis 11. Mai 2016 lagen die Bebauungsplanunterlagen für die Bautzener Brache (7-66VE) öffentlich aus.  In dieser Zeit konnten Bürger Stellungnahmen zum Bebauungsplan an das Stadtentwicklungsamt senden. Doch schon in den Wochen zuvor wurden durch den Grundstückseigentümer vor Ort Fakten geschaffen durch Baumfällungen und durch Abrissarbeiten, ganz so als sei die durch das Baugesetzbuch vorgesehene Bürgerbeteiligung nur eine Formalie, durch die nichts an der vorgesehenen Planung verändern werden könne.

Nach dem Abriss der  Schuppen und kleinen Gebäude im Laufe des März  machten sich Anfang April die Bagger an die historische Stützmauer des Bahngeländes. Jeden Tag rückten sie der denkmalgeschützten Yorckbrücke Nr. 5 ein paar Meter näher. Am 13. April 2016 schrieb ich an den Grundstückseigentümer der Bautzener Brache und an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit der Bitte, den Abriss der Stützmauer zu stoppen, damit die Denkmalschützer die aus meiner Sicht denkmalwerte Mauer begutachten können. Gleichzeitig bat ich darum, die laufende Bürgerbeteiligung nicht durch gleichzeitiges Faktenschaffen wie Baumfällungen und Abrissarbeiten weiter zu beschädigen.

Am 25. April, drei Tage vor der Einwohnerversammlung zur Bautzener Brache – von der Mauer war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein kleiner Teil vorhanden – bekam ich eine Antwort von Herrn X., dem Leiter des Stadtentwicklungsamtes, der mir erklärte, dass die Mauer nicht unter den Denkmalschutz falle und dass der Abriss der Mauer am 30. 03. 2016 von der Untereren Denkmalbehörde genehmigt worden sei. Eigenartig, dachte ich – warum genehmigt die Denkmalbehörde den Abriss eines Bauwerks, das nicht unter Denkmalschutz steht? Weiterlesen