Im Abgeordnetenhaus

Debatte im Ausschuss für Stadtentwicklung nach dem Wegfall der Entschädigungsdrohung

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Senator Gaebler, der noch als Staatssekretär die Zahl von 150 Mio. € Schadensersatz im Umlauf gebracht hatte, fällt es sichtlich schwer, zu bestätigen, dass der Entschädigungsmechanismus des städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck unwirksam ist. Erst auf Nachfrage gibt er das zu. Gleichzeitig betont er aber, dass die anderen Teile des Vertrags weiterhin gelten, die Baumassen weiterhin Bestand haben, dass es eine “Bindungswirkung” gäbe. Auf die Nachfrage von Julian Schwarze, ob Schadensersatz drohe, wenn der Bezirk nun die Planung verändere, will der Senator nicht antworten. Auf die Nachfrage von Christian Gräff, CDU, ob denn eine Entschädigung fällig wäre, wenn der Bezirk das Bebauungsplanverfahren nicht “ordnungsgemäß” zu Ende führe, antwortet der Senator jedoch gerne und sehr ausführlich. Der Bezirk und die BVV sollten sich das ganz genau anschauen, welche Entschädigungen drohen.

Ein Kommentar zu “Debatte im Ausschuss für Stadtentwicklung nach dem Wegfall der Entschädigungsdrohung

  1. Irre ich mich, oder sehen wir hier die Nebelkerze Schadenersatzparagraph des städtebaulichen Vertrags 2.0? Ein ordentlich geführtes Bebauungsplanverfahren ist ergebnisoffen zu führen. Das ist ja genau der Kern der Aussage der beiden rechtlichen Gutachten- es kann nicht per Vertrag vorab zu einer Lösung verurteilt werden. Der Investor kann sich auch nicht, in Erweiterung dieses Gedankens, einzelne Aspekte seiner “Ideal”lösung- u.a. übertriebene Baumassen- per Ergänzungsvereinbarung in Meilensteinen im Prozessverlauf des Planverfahrens rechtlich verbindlich zusichern lassen, wenn sie tatsächlich erst als Ergebnis einer gesamthaften Abwägung am Ende des Verfahrens ermittelt werden müssen. Das würde glasklar unrechtmäßig die Möglichkeit des wirksamen Einwandes beschneiden. Die vorgeschlagenen Baumassen stehen überhaupt nicht im Einklang zum städtebaulichen Vertrag. Zudem beschränken sich die Einwände gegen die Planung ja auch nicht bloß auf die Baumassen.
    Ein Schadenersatzanspruch kann wohl nur begründet werden, wenn zuvor rechtlich verbindlich Zusagen gemacht worden wären, die eine andere Verwertbarkeit der Grundstücke versichert hätten. Wenn sich die Verwertbarkeit aber naturgemäß erst als Ergebnis einer abschließenden Abwägung am Ende des Prozesses mit der Festlegung des Bebauungsplans verbindlich ergibt, kann vorher kein Schaden aus Mangel an Verwertbarkeit entstanden sein- der Investorentraum hat sich tout plein in Luft aufgelöst.
    Was die Kosten für eine Umplanung usw. betrifft, so wäre klar abzugrenzen, was hiervon nicht im Risiko des Investors zu stehen hat. Man kann hierzu keine Risikofreiheit seitens des Investors annehmen, wenn dieser u.a. mit einer Vermarktung des Projekts an einen Investmentfonds zur Tat schreitet, bevor überhaupt das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen worden ist. Was da für rechtlich tönerne Zusagen hinter verschlossenen Türen gemacht worden sind, betrifft den Bezirk nicht, aber könnte den Verantwortlichen der CoPro Gruppe naturgemäß aktuell schlaflose Nächte bereiten und sie zum Telefon Richtung Parteispezel im Abgeordnetenhaus greifen lassen.
    Sorry, aber das ist doch wieder so einfallslos völlig kalter Kaffee aufgewärmt in neuen Schläuchen- die freilaufende Löwin entpuppte sich als Wildschwein, daraufhin erfanden wir das Löwenwildschwein mit besonders gefährlichen Zähnen…

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