Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hatte sich vor dem Landgericht gegen folgende Behauptung in dem Gutachten von Prof. Dr. Beckmann gewendet und vergeblich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt:
Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hat vor diesem Hintergrund für das Baufeld „Urbane Mitte“ einen (möglichen) „Schadensersatzanspruch“ in „mittlerer dreistelliger Millionenhöhe“ angekündigt, falls die Bebauungsmöglichkeit hinter den Festlegungen des städtebaulichen Vertrages zurückbleiben sollte.