fordert die Bezirksverordnete der SPD, Hannah Sophie Lupper mit ihrem Antrag, der auf der nächsten Bezirksverordnetenversammlung am 19.10.2022 auf der Tagesordnung steht. Mit diesen Antrag möchte Hannah Lupper ihr Versprechen einlösen, das sie beim Gespräch am Bauzaun zur Urbanen Mitte am 18. September 2022 gegeben hat, nämlich sich dafür einzusetzen, dass die Stellungnahmen der Bürger zum Bebauungsplan unabhängig bewertet werden. Der Antrag im Wortlaut:
Volle Transparenz bei der „Urbanen Mitte“
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Auswertung der noch einmal vorgesehenen Beteiligung der Öffentlichkeit ergebnisoffen und transparent durchzuführen. Das kann durch eine Auswertung durch die Verwaltung selbst oder durch die Beauftragung eines Büros, das in keinem Zusammenhang zum Investor steht erfolgen. Insbesondere muss die Beauftragung vom Bezirk und nicht vom Investor finanziert werden.
Begründung:
Das Bauprojekt wird von erheblichem öffentlichem Interesse begleitet. Das Bezirksamt muss dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent und für alle nachvollziehbar durchgeführt wird.
Der Antrag geht in die richtige Richtung. Denn bisher war es übliche Praxis bei Bebauungsplänen – nicht nur bei der „Urbanen Mitte“ – , dass die Gutachter von den Investoren beauftragt werden, ebenso die Planungsbüros, die den Bebauungsplan erarbeiten, die Ergebnisse der Gutachten (Naturschutz, Klima, Versiegelung, Verkehr usw.) bewerten und in die Begründung zum Bebauungsplan einarbeiten.
Dann, nach der Auslegung der öffentlichen Bebauungsplanunterlagen sind es wiederum die gleichen Personen, die die Stellungnahmen der Bürger bewerten sollen, und damit auch Kritik an ihrer eigenen Arbeit. Wundert es jemand, dass egal wie stichhaltig Argumente sein können, einfach fast alles weggewogen wird? Das wäre ungefähr so, wie wenn der FC Bayern München bei Auswärtsspielen immer sein eigenes Schiedsrichterteam einsetzen könnte. Völlig menschlich, dass die dann nicht unabhängig wären.
Ein typisches Beispiel
Bei der Auslegung des Bebauungsplan Flottwellpromenade B-Plan VI-140h VE gab es eine kritische Stellungnahme zum Baumgutachten. Darin hieß es:
Das Baumgutachten wurde Ende Januar/Anfang Februar 2011 erstellt. Wenige Tage vor der Erstellung des Gutachtens wurden auf dem Grundstück zahlreiche Bäume gefällt. Diese Arbeiten wurden von der Grundstückseigentümerin damals auf Nachfrage als normale Pflegearbeiten bezeichnet. Der Gutachter muss die noch frischen Baumstümpfe gesehen haben. Dass sie in dem Gutachten nicht vorkommen, ist nicht nachvollziehbar.
In der Abwägung zum B-Plan VI-140h VE, Seite 91 wurde die Stellungnahme folgendermaßen beantwortet:
Durch die Fachgutachter Gast/Leyser wurden die Bäume kartiert, die gemäß Baumschutzverordnung geschützt sind. Tote oder gefällte Bäume fallen nicht unter die Baumschutzverordnung. Die vorgefundene Situation bildet die Ausgangssituation für das Gutachten. Die Hinweise führen nicht zu Änderungen. Keine Auswirkungen auf den B-Plan.
Der Antrag von Hannah Lupper geht also in die richtige Richtung. Könnte aber scheitern an der Haushaltsproblematik. Denn der Bezirk hat kein Geld, die Gutachter und Planer selbst zu bezahlen. Die Unabhängigkeit der Abwägung müsste anders gewährleistet werden, in dem der Bezirk zwar unabhängige Gutachter beauftragt, die Finanzierung müsste jedoch weiter durch den Investor erfolgen. Wahrscheinlich wird der Antrag dann von der BVV in die Ausschüsse verwiesen werden. Hoffen wir, dass dort dann eine sachgerechte Lösung gefunden wird.