Anfang Juli hat der Berliner Umweltrechtsanwalt Dr. Philipp Schulte im Auftrag der Naturfreunde Berlin e.V. den Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Urbane Mitte Süd beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Damit soll der Bebauungsplan rechtlich überprüft und für unwirksam erklärt werden. Auf unserer Veranstaltung am Bauzaun am 2. Juli 2026 hatte Dr. Philipp Schulte die einzelnen Schritte des Verfahrens vor rund 70 interessierten Zuhörern erläutert. In einem ersten Schritt wurde der gesamte Aufstellungsvorgang zum Bebauungsplan durch das Gericht zur Akteneinsicht angefordert, vermutlich mehrere Aktenordner. Aus dem Studium der Akten wird sich die weitere Begründung für den Normenkontrollantrag ergeben.
Wir sind gespannt, wie der aus einer Akteneinsicht bekannte Hinweis der Senatsverwaltung umgesetzt wurde, die Abwägung des Bebauungsplans sei gegebenenfalls anzupassen, beispielsweise weil der Bezug zum Rahmenvertrag zu vordergründig eingehe.
Denn es war genau dieser Bezug auf das im Rahmenvertrag von 2005 festgelegte Planungsziel mit dem viele kritische Stellungnahmen von Bürgern und Vereinen beiseite geschoben worden sind. Der Verweis auf den städtebaulichen Vertrag, verstärkt durch die jahrelange Drohungen mit Schadensersatz, ist ein Fehler, mit dem das Bebauungsplanverfahren von Anfang an infiziert war.
Die Gegenseite treibt währenddessen das Vorhaben voran. Zur Zeit läuft ein Realisierungswettbewerb für das südliche Baufeld, zu dem sieben bekannte Architekturbüros eingeladen wurden. Siehe https://berlinboxx.de/architektur-fuer-die-urbane-mitte-sued.html
Vermutlich werden die Architekten sich alle brav an die Vorgaben der Investoren halten. Nach diesen Vorgaben würde die bisher unversiegelte Fläche mit einer zweigeschossigen Tiefgarage zu 100 % versiegelt und der letzte Baum auf dem Grundstück verschwinden. Die Tiefgarage soll bis auf einem Meter Abstand an Tunnel der Nord-Süd-S-Bahn heranrücken, was ein großes Risiko darstellt. Auf der Tiefgarage soll dann ein zweigeschossige Sockelbau entstehen, auf dem dann zwei Türmen gedacht sind, 49 m und 25 m hoch. Der Bebauungsplan schließt Wohnen explizit aus, obwohl das südliche Baufeld der einzige Bereich innerhalb der Urbanen Mitte wäre, wo zumindest eine lärmabgewandte Seite vorhanden ist, nach Osten zum Wäldchen auf dem Gelände des Technikmuseum. Doch im Bebauungsplan wird Wohnen explizit ausgeschlossen, nur gewerbliche Nutzungen sollen zulässig sein. Zuletzt hieß es, dass anstelle von Büroraum in den Türmen ein Hotel und möbliertes Kurzeitwohnen untergebracht werden sollen.
Als Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. haben wir in einem offenen Brief die sieben Büros angeschrieben mit der Bitte bei ihren Entwürfen die Vorgaben des Investors doch kritisch zu prüfen. Leider hat keiner der Architekten darauf geantwortet. Link zum offenen Brief:
Offener Brief an die Teilnehmer:innen des Realisierungswettbewerbs Urbane Mitte Süd
Wahrscheinlich wird das Ergebnis des Wettbewerbs nach den Sommerferien der Öffentlichkeit präsentiert werden, als innovativ, ökologisch angepasst und möglicherweise sogar CO2-frei. Wir werden darüber weiter kritisch berichten.



