Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. hat ein neues Flugblatt erstellt, das in den nächsten Tagen im Park verteilt werden wird. Es ist die inzwischen fünfte Auflage des Flugblatts, das wir immer wieder an den aktuellen Stand der Planung anpassen. Der aktuelle Stand ist, dass es nun Baurecht gibt für zwei der sieben geplanten Hochhäuser, nachdem im Februar 2026 CDU, SPD und AFD im Abgeordnetenhaus dafür gestimmt haben. Und dass die Aktionsgemeinschaft sich darauf vorbereitet, gegen die Plan vor Gericht zu ziehen.
Die dritte Auflage des Flugblatts war im Juli 2024 erschienen. Damals hatte der Senat gerade die Planungen für das südliche Baufeld an sich gezogen. Nachdem wir das neue Flugblatt im Park verteilt hatten, kam die erste Abmahnung der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l., der später weitere folgten. Damals wurden unsere Aussagen zur Versiegelung, zum Denkmalschutz, zum Natur- und Artenschutz, zum Spekulationsgewinn, zur Sicherheit, zum Gebührensparen beim Eintrag ins Grundbuch bemängelt und sollten unterlassen werden. Wir wiesen diese und spätere Abmahnungen zurück. Im Februar 2025 erreichten uns dann die Unterlassungsklagen mit kiloschweren Anlagen gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und gegen Matthias Bauer als Herausgeber des Gleisdreieck-Blogs. Die Klage gegen Matthias Bauer wurde im Oktober 2025 vom Landgericht in allen fünf Punkten zurückgewiesen. Dagegen hat die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. Berufung eingelegt. Die Verhandlung der Klage gegen die Aktionsgemeinschaft wurde mehrfach verschoben. Nun gibt es einen neuen Termin, und zwar am 4. August 2026 um 10 Uhr im Landgericht am Tegeler Weg 17-21, Saal 128.
Download Flugblatt der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. Stand Mai 2026

