Im Januar hatte ich einen Antrag nach IFG (Informationsfreiheitsgesetz) gestellt auf Einsicht in den Sicherungs- und Gestattungsvertrag, den die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. abgeschlossen haben soll mit der Deutschen Bahn. Nach mehrfachen Hin und Her kam nun die ablehnende Antwort der Deutschen Bahn. Darin heißt es:
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