SLAPP

Unterlassungsklage Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. am 6. Oktober vor dem Landgericht am Tegeler Weg

Im Sommer 2024 erreichten die ersten Abmahnungen Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. den Verein Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.. Sie bezogen sich auf den Artikel „Urbane Mitte Gleisdreieck: Senat zieht gescheiterten Bebauungsplan an sich“  sowie auf ein Flugblatt, das ein paar Tage später im Park verteilt wurde.
Die Abmahnung wiesen wir damals zurück und hörten dann lange nichts mehr. Im Februar 2025 war dann die Unterlassungsklage im Briefkasten, die die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. im Dezember 2024 eingereicht hatte. Bis zum Sommer 2025 wurde ein schriftliches Verfahren geführt. In umfangreichen Schriftwechseln ging es dreimal hin und her. Doch die anberaumten Verhandlungstermine wurden immer wieder verschoben. Wir hoffen, dass die Verhandlung nun diesmal stattfindet und es endlich zu einer Entscheidung kommt.
Inhaltlich geht um fast die gleichen Vorwürfe wie im Parallel-Verfahren gegen Matthias Bauer, das vergleichsweise schnell entschieden wurde im Oktober 2025. Das Landgericht hatte damals die Äußerungen zum Denkmalschutz, zum Naturschutz, zur Sicherheit u.a als legitime Meinungsäußerungen eingestuft. Siehe dazu den Bericht über die damalige Verhandlung: „Hochhausplaner verlieren haushoch“. Gegen das Urteil vom Oktober 2025 hat die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. allerdings Berufung eingelegt, die am 28. Januar 2027 vor dem Kammergericht verhandelt werden soll.
In dem Verfahren gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. am 6. Oktober geht es im wesentlichen um die gleichen Sachverhalte. Wir sind optimistisch, dass wir wieder eine positive Entscheidung bekommen und hoffen, dass die Gerichtsverhandlung gut besucht sein wird. Solidarität in solchen Momenten tu gut.

Termin im Landgericht
Dienstag, 06.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 128, 1. Etage,
Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin

Wie SLAPP funktioniert und wie die Politik sich schwertut, die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU in nationales Recht umzusetzen, davon handelt das folgende Video des NO-SLAPP-Bündnisses, dem die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. sich angeschlossen hat.

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Mehr Informationen

Mehr Infos: https://gleisdreieck-blog.de/tag/unterlassungsklage/

2 Kommentare zu “Unterlassungsklage Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. am 6. Oktober vor dem Landgericht am Tegeler Weg”

  1. Die Verhandlung vor dem Landgericht am 6.10. ist sehr positiv verlaufen: Wir warten optimistisch auf die Verkündigung des Urteils am 20.10. um 10 Uhr im Landgericht am Tegeler Weg, Raum 128.

    1. Vor Gericht und auf hoher See… Toi, toi, toi, für die Urteilsverkündung, liebe Aktionsgemeinschaft!

      Schauen Sie nur die heute im Tagesspiegel gemeldeten Baukostensteigerungen an. Es wäre jede Zeit der Welt gewesen, auch auf dem Südfeld eine vernünftige Planung mit allen Betroffenen vor Ort, orientiert an den Bedarfen vor Ort in 2026, ganz normal abzustimmen, wie es im Baurecht vorgesehen ist und die Kreuzberger BVV anberaumt hatte. Stattdessen hat der Herr Bausenator “par ordre du mufti” aus seinem Elfenbeinturm in Wilmersdorf die gebotene Interessenabwägung vereitelt und einen absoluten Quatsch per Zustimmungsliste absegnen lassen. Zum Glück haben sich die Berlinerinnen an der Urne dieser sklerotischen SPD nachhaltig erwehrt. Die Korruptionsermittlungen in Immobilienfragen mitsamt Hausdurchsuchung beim Spitzenkandidaten Krach darf man auch im Hinterkopf parat halten, wenn man sich gerade im falschen Film wähnt, dass der Bausenator nach Abwahl kurz vor Ende seiner Amtszeit auf einmal fleißig wird und zahlreiche weitere umstrittene Hochhausbauprojekte im Kerzenscheinparlament abnicken lässt, statt diese Spekulatenutopien den normalen Gang durch die Gremien und Debatten (vor Ort) gehen zu lassen.

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