Die zukünftige Entwicklung des Projekts Urbane Mitte und des Gleisdreieckparks wird bei den nun anstehenden Koalitionsverhandlungen einer von vielen Punkten sein. Die Urbane Mitte ist eines von Berlins größten und aus vielerlei Gründen umstrittensten Bauprojekten. Wir möchten Ihnen als zukünftigen Koalitionspartnern Anregungen für die anstehenden Gespräche mitgeben.
Transparenz – Überlegungen zum Gesamtprojekt der Urbanen Mitte
Bitte stellen Sie Transparenz her: alle in den letzten Jahren getroffenen Absprachen, Vereinbarungen, Letter of Intents und ähnliches zwischen Senatsverwaltung und Vorhabenträger sowie den städtischen Wohnungsbaugesellschaften „Stadt und Land“ und „WBM“ sollen offengelegt werden. Alle Dokumente, die bei Anträgen nach Informationsfreiheitsgesetz von der Akteneinsicht ausgeschlossen wurden, sollen offengelegt werden.
Art und Maß der Nutzung
„Es wird geprüft, ob und inwieweit der städtebauliche Vertrag zur Urbanen Mitte den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort noch gerecht wird und eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung ermöglicht wird.“
So stand es im Koalitionsvertrag für die rot-rot-grünen Regierung im Jahr 2021. Es macht Sinn den gleichen Satz erneut Koalitionsvereinbarung aufzunehmen, aus zwei Gründen.
Erstens: der Sommer hat gezeigt, wie notwendig das grüne Gleisdreieck zwischen den dicht bebauten Stadtteilen von Tiergarten Süd, Schöneberg und Kreuzberg ist. Wer Klimaanpassung ernst nimmt, darf die Belüftungsbahn zwischen Tiergarten und südlichen Stadtrand nicht mit Hochhäusern einengen.
Zweitens: Der Ende 2022 veröffentlichte Prüfbericht basierte nicht einer echten Prüfung der Sachverhalte. Mit Kritikern des Projekts hat die Senatsverwaltung währenden der damaligen Prüfung nie gesprochen, sondern ausschließlich nur mit Befürwortern. Wie später bekannt wurde hat die Senatsverwaltung sich bei der Abfassung des Prüfberichts sogar inspirieren lassen von Formulierungsvorschlägen des Investors, die Entschädigungsfrage betreffend. Wir fordern eine echte Prüfung, ob die bisher verfolgte Planung noch zeitgemäß ist.
Planungshoheit dem Bezirk zurückgeben
Die Senatsveraltung hat das Bebauungsplanverfahren (erst das südliche, dann später das nördliche Baufeld) an sich gezogen, nachdem der Bezirk einen Neustart der Planung in die Wege leiten wollte mit einer öffentlichen Planungswerkstatt. Die Durchführung einer solchen Planungswerkstatt ist dringend geboten, um Alternativen zu entwickeln, die den sozialen und ökologischen Belangen gerecht werden.
Thema Wohnen
Wir wehren uns dagegen, dass das Thema Wohnen missbraucht wird, um die Hochhäuser, die ursprünglich ausschließlich für gewerbliche Nutzungen geplant wurden, doch noch durchzusetzen.
Sozialwohnungen in 90 m hohen Türmen, die auf den zukünftigen Bahnhof und auf die Bahnstrecke der S21 aufgedockt werden sollen, halten wir für einen Irrweg. Die Wohnungen wären von allen Seiten vom Bahnlärm betroffen. Zudem wäre die Baukonstruktion extrem aufwendig und teuer, ebenso der spätere Betrieb. Die Wohnungen müssten jahrzehntelang vom Land Berlin subventioniert werden, um sozialverträgliche Mieten zu sichern.
In unmittelbarer Nähe zum Gleisdreieck gibt es an der Ecke Luckenwalder/Schöneberger Straße ein über 3000 m² großes Grundstück, das dem Land Berlin gehört und zur Zeit als LKW-Parkplatz von der Post/DHL genutzt wird. Hier könnte eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft 100 bezahlbare Wohnungen bauen. Wohnungsbau an dieser Stelle wäre verträglich für den Park und kostengünstig für das Land Berlin.
Überlegungen zum Baufeld Urbane Mitte Süd – den Bauturbo nutzen für Veränderungen
Seit Februar 2026 besteht Baurecht für das südliche Baufeld. Es könnte jedoch Sinn machen, mit dem konkreten Planungen hinter den maximalen Festlegungen des Bebauungsplans zurückzubleiben. Mit der Anwendung des Bauturbos könnte die Nutzung zugunsten von Wohnen verändert werden ohne Änderung des B-Plans. Im einzelnen sind es folgende Punkte, die geändert werden könnten.
- 100% Versiegelung werden sich negativ auf das Stadtklima auswirken. Eine das ganze Grundstück bedeckende Tiefgarage muss nicht sein.
- Das Volumen mit den beiden Türmen von 49 und 25 m wird an der Stelle wie ein Fremdkörper im Park wirken. Die GFZ beträgt laut Bebauungsplan 5,1. Der städtebauliche Vertrag von 2005 sah ursprünglich nur eine GFZ von 3,5 vor.
- Der geringe Abstand der geplanten Bauten von nur einem Meter zum Tunnel der Nord-Süd-S-Bahn stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Im Falle einer Havarie wären täglich 300.000 Fahrgäste betroffen. Der Vorhabenträger wäre in der Pflicht, den Schaden zu beheben. Es ist völlig unklar, ob er dazu finanziell in der Lage ist. Ein größerer Abstand zwischen Bauvorhaben und S-Bahn-Tunnel wäre sinnvoll.
- Hotel und möbliertes Kurzzeitwohnen helfen den Wohnungssuchenden nicht. Auf dem südlichen Baufeld wäre richtiges Wohnen möglich, da es hier eine lärmabgewandte Seite zum Wäldchen auf dem Gelände des Technikmuseums gibt. Der Entwurf müsste so verändert werden, dass die Wohnungen eine ruhige Seite nach Osten zum Wäldchen und eine laute Seite nach Westen bekommen. Dank des Bauturbos wäre es möglich, statt Hotel und möbliertem Kurzzeitwohnen richtige Wohnungen zu bauen – ohne Änderung des Bebauungsplans.
Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. 20.10.2026