Vertrag ist Vertrag?

Droht Schadensersatz, wenn die sieben Hochhäuser der Urbanen Mitte Gleisdreieck nicht wie geplant gebaut werden?

Die Befürworter der sieben Hochhäuser in der Mitte des Gleisdreiecks berufen sich auf den städtebaulichen Vertrag von 2005. Aus diesem Vertrag leiten sie ein Baurecht ab für 119.000 m² Geschossfläche. Sollte diese nicht realisiert werden, drohen Schadensersatzforderung gegen das Land Berlin und den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, heißt es. Ist das tatsächlich so und wie hoch könnte ein solche Schadensersatzforderung sein ? – darüber zerbrechen sich manche den Kopf. Weiterlesen