SAVE GLEISI – Ohn‘ Unterlass

Wie die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. den Mund verbieten wollte

Stellungnahme  der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V., zuerst veröffentlicht auf  https://gleisdreieck-retten.de

Innerhalb kurzer Zeit wurde die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. zweimal mit strafbewehrten Unterlassungsforderungen konfrontiert. Damit ist gemeint, wir sollten uns bereiterklären, bestimmte Inhalte oder Formulierungen nicht mehr zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung würde eine Vertragsstrafe fällig werden. Gefordert wurde das von der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l., vertreten durch ein Anwaltsbüro für Medienrecht mit Sitz „Unter den Linden“.

Um es vorweg zu sagen. Die Aktionsgemeinschaft hat beide Male die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben. Innerhalb der in solchen Fällen üblichen, extrem kurzen Fristsetzung durch das gegnerische Anwaltsbüro stellten wir die Argumente zusammen und teilten diese mit der Unterstützung unseres Medien-Anwalts der Gegenseite mit. Mit Erfolg. Die Sache lag dann wohl auch aus Sicht der Gegenseite juristisch so klar zu unseren Gunsten, dass sie auf das Risiko verzichtete, uns vor Gericht zu zerren.

Es lohnt sich genauer hinzusehen, welche Äußerungen die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. der Aktionsgemeinschaft verbieten wollte: Weiterlesen

Schritt für Schritt

Wie der Eintritt der Senatsverwaltung in das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd VI-140 cab erfolgte

Dank Aktensicht mithilfe de Portals „Frag den Staat“ kann nun etwas genauer nachvollzogen werden wie der Eintritt der Senatsverwaltung in das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd erfolgte. Weiterlesen

 

Neues Flugblatt

SAVE GLEISI – Rettet das Gleisdreieck

Nachdem der Senat das Bebauungsplanverfahren für den südlichen Abschnitt des Bebauungsplan Urbane Mitte an sich gezogen hat, hat die Aktionsgemeinschaft e.V. Gleisdreieck ihr  Flugblatt aktualisiert und wird es am kommenden Samstag im Park verteilen. Weiterlesen

Pressemitteilung der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. vom 4.06.24 mit Update vom 28.06.24

Urbane Mitte Gleisdreieck: Senat zieht gescheiterten Bebauungsplan an sich

Mit einer Pressemitteilung am Montag, den 3. Juni 2024 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verkündet, dass sie das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd an sich zieht, weil der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg es nicht zügig und zeitnah zu Ende führen wolle. Damit spielt die Senatsverwaltung auf Risiko und holt sich einen offensichtlich gescheiterten Planentwurf ins Haus. Weiterlesen

Entschädigung? - 150 Mio? - Pustekuchen!

Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. vor Gericht gescheitert

Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hatte sich vor dem Landgericht gegen folgende Behauptung in dem Gutachten von Prof. Dr. Beckmann gewendet und vergeblich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt:

Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hat vor diesem Hintergrund für das Baufeld „Urbane Mitte“ einen (möglichen) „Schadensersatzanspruch“ in „mittlerer dreistelliger Millionenhöhe“ angekündigt, falls die Bebauungsmöglichkeit hinter den Festlegungen des städtebaulichen Vertrages zurückbleiben sollte.

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Ein Hilferuf aus der Wallstreet/Ritterstraße

Friedrichshain-Kreuzberg als No-Go-Area für Investoren?

Die jahrelang das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Gleisdreieck belastenden Entschädigungsdrohungen sind vom Tisch – Dank des Gutachtens von Dr. Philipp Schulte, das schließlich durch das Gutachten von Dr. Beckmann im Auftrag des Bezirksamtes bestätigt wurde. Folgerichtig beschloss die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg das Bebauungsplanverfahren von nun an ergebnisoffen zu gestalten. Dazu soll eine Planungswerkstatt noch vor den Sommerferien stattfinden, um die aktuellen Bedarfe, z.B. bezahlbares Wohnen, soziale Infrastruktur, Grünflächenerhalt und die klimapolitischen Notwendigkeiten zu ermitteln. Was sagen die Investoren der Urbanen Mitte dazu? Weiterlesen

Am Donnerstag, 7. März

Dreimal Urbane Mitte im Ausschuss für Stadtentwicklung

zuerst erschienen auf https://gleisdreieck-retten.de/

Gleich dreimal diskutiert der Stadtentwicklungsausschuss Kreuzberg auf seiner Sitzung am 7.3.2024 das Bauvorhaben Urbane Mitte: Unter TOP 6 wird ein älterer Antrag der SPD behandelt, in dem sie „volle Transparenz“ fordern. Unter TOP 7 gibt es eine Debatte über das weitere Vorgehen zum südlichen Baufeld. Weiterlesen

Im Abgeordnetenhaus

Debatte im Ausschuss für Stadtentwicklung nach dem Wegfall der Entschädigungsdrohung

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Mehr Informationen

Senator Gaebler, der noch als Staatssekretär die Zahl von 150 Mio. € Schadensersatz im Umlauf gebracht hatte, fällt es sichtlich schwer, zu bestätigen, dass der Entschädigungsmechanismus des städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck unwirksam ist. Erst auf Nachfrage gibt er das zu. Gleichzeitig betont er aber, dass die anderen Teile des Vertrags weiterhin gelten, die Baumassen weiterhin Bestand haben, dass es eine “Bindungswirkung” gäbe. Auf die Nachfrage von Julian Schwarze, ob Schadensersatz drohe, wenn der Bezirk nun die Planung verändere, will der Senator nicht antworten. Auf die Nachfrage von Christian Gräff, CDU, ob denn eine Entschädigung fällig wäre, wenn der Bezirk das Bebauungsplanverfahren nicht “ordnungsgemäß” zu Ende führe, antwortet der Senator jedoch gerne und sehr ausführlich. Der Bezirk und die BVV sollten sich das ganz genau anschauen, welche Entschädigungen drohen.

BVV Friedrichshain-Kreuzberg am 31.01.2024

Urbane Mitte neu denken

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Zweit-Gutachten veröffentlicht

Kritisches Gutachten zum Bebauungsplan Urbane Mitte Gleisdreieck durch zweites Gutachten bestätigt

Seit dem 22.12.2023 lag es dem Bezirksamt schon vor, das Zweit-Gutachten, mit dem das von der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und den Naturfreunden Berlin e.V. beauftragte Gutachten vom August letzten Jahres auf seine Richtigkeit geprüft werden sollte. Im dem Gutachten von August kam Dr. Philipp Schulte zu dem Ergebnis, dass der städtebauliche Rahmenvertrag Gleisdreieck von 2005 eine unzulässige Vorabbindung beinhaltet, weil er das Bauvolumen schon vor Beginn des Bebauungsplanverfahren festlegt und Schadensersatz vorsehe für den Fall, dass das Bauvolumen nicht zustande käme. Weiterlesen