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Senator Gaebler, der noch als Staatssekretär die Zahl von 150 Mio. € Schadensersatz im Umlauf gebracht hatte, fällt es sichtlich schwer, zu bestätigen, dass der Entschädigungsmechanismus des städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck unwirksam ist. Erst auf Nachfrage gibt er das zu. Gleichzeitig betont er aber, dass die anderen Teile des Vertrags weiterhin gelten, die Baumassen weiterhin Bestand haben, dass es eine “Bindungswirkung” gäbe. Auf die Nachfrage von Julian Schwarze, ob Schadensersatz drohe, wenn der Bezirk nun die Planung verändere, will der Senator nicht antworten. Auf die Nachfrage von Christian Gräff, CDU, ob denn eine Entschädigung fällig wäre, wenn der Bezirk das Bebauungsplanverfahren nicht “ordnungsgemäß” zu Ende führe, antwortet der Senator jedoch gerne und sehr ausführlich. Der Bezirk und die BVV sollten sich das ganz genau anschauen, welche Entschädigungen drohen.