Das im Auftrag des Bezirks erstellte Rechtsgutachten bestätigt das Rechtsgutachten der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V., dass für den Investor der Urbanen Mitte Gleisdreieck kein vertraglicher Anspruch auf Entschädigung droht, wenn die Bezirksverordnetenversammlung sich gegen den Bebauungsplan für die Urbane Mitte ausspricht. Laut Baustadtrat Florian Schmidt soll auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Einwände gegen die Gutachten erhoben haben. Damit ist der Weg frei für einen Neustart der Planungen. Weiterlesen