Gastbeitrag von Rainer Bohne
„Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.“ (Baugesetzbuch §1, Absatz 5)
Es stellt sich die Frage, ob dieses Ziel mit dem Bebauungsplan und dem bisherigen Verfahren erreicht wird. Weiterlesen