Forderung nach einer Einstellung des Bebauungsplans VI-140 cab

Offener Brief einer Anwohnerin zum Bebauungsplan Urbane Mitte

An

Frau Senatorin Regine Günter, B´90/Die Grünen
Herrn Senator Sebastian Scheel, Die Linke
Frau Prof. Dr. Monika Grütters, CDU MdB/CDU Landesvorstand Berlin
Herrn BStr Falko Liecke, CDU Landesvorstand Berlin
Landesvorstand der SPD Berlin
Frau BzBm Monika Herrmann, B´90/Die Grünen
Frau BStr Clara Herrmann, B´90
Herrn BStr Knut Mildner-Spindler, Die Linke
Herrn BStr Florian Schmidt, B´90/Die Grünen

parallel an

Tagesspiegel, Morgenpost, taz, Berliner Zeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erlaube mir mich an Sie zu wenden und um Ihre Unterstützung meiner Forderung nach einer Einstellung des Bebauungsplans VI- 140 cab zu bitten, da inzwischen allen verantwortlichen Entscheidungsträger*innen (ausser denen im zuständigen Bezirk) bekannt sein müsste, dass Hochhäuser quasi „für die Ewigkeit“ gebaut werden, da der Abriss so teuer ist, dass sogar eine ebenfalls sehr teure komplette Entkernung inklusive einer ebenfalls sehr teuren kompletten Modernisierung deutlich preiswerter ist.
Was die weitere Nutzung eines fach- und sachgerecht entkernten und modernisierten Hochhauses angeht, gibt es aktuell zwei völlig misslungene Beispiele – in Kreuzberg das ehem. Postscheckamt auf der anderen Seite des Landwehrkanals und der Steglitzer Kreisel.

Die vorgesehene Höhe der Häuser (bis 90m!), die Bodenversiegelung, die Materialien für die Fassaden und die Gestaltung von Fassaden und Dächern werden nicht nur zu einer nicht reversiblen Veränderung des Stadtbildes führen sondern auch zu einer Aufheizung der tatsächlichen „Urbanen Mitte“ am Potsdamer und Leipziger Platz führen.

Zu den relevanten, das Ortsbild prägenden Relikten der Stadtentwicklung zählen nicht nur die noch erhaltenen Gebäude und Anlagen der ehemaligen Eisenbahnnutzung sondern auch die ganz besondere, für Berlin einzigartige Konstruktion der U-Bahnanlagen des Gleisdreiecks. Sie werden durch die geplante Höhe und Dichte der Bebauung geradezu „unsichtbar“ gemacht, auf eine ahistorische Weise nanaisiert und damit dauerhaft entwertet.

Der Name des o.g. B-Plans macht bereits deutlich, dass damit eine Bebauung festgesetzt werden soll, die fernab jeglicher Realität eine Lage im Stadtraum vorgaukelt, die ausschließlich den Verwertungs-interessen des Investors geschuldet ist. Tatsächlich haben die geplante Bebauung und die vom Investor vorgesehenen Nutzungen ausschließlich negative Auswirkungen auf die Lage im Stadt- und Landschaftsraum, auf die vorhandene Bebauung und die vorhandenen Nutzungen. Dies ist in ungewöhnlich deutlicher Form auch den diversen fachlichen Stellungnahmen zum B-Plan zu entnehmen.

Die Festsetzungen des B-Plans – insbesondere die geplante Ausweisung als Kerngebiet – begünstigen in unzulässiger Weise einen privaten, ausschließlich wirtschaftlichen Eigennutz vor den gesamten berechtigten und rechtlich garantierten Bedürfnissen der Stadt und ihrer Bewohner*innen wie:

  • einer lebenswerten Umwelt in Wohngebieten
  • Schutz des gesamtstädtischen und des lokalen Klimas
  • Erhalt der Qualität des Grundwassers, Trinkwassers und Oberflächenwassers
  • Lärmminderung
  • Erhalt und Verbesserung der Luftqualität
  • Erhalt und Sicherung der das Ortsbild prägenden Relikte der Landschafts- und Stadtentwicklung
  • den Schutz der wildlebende Tiere und Pflanzen und der Erholungsqualitäten für die lokalen und gesamtstädtischen Besucher*innen der beiden Parkanlagen auf dem Gleisdreieck.

Durch eine rechtlich nicht bzw. nicht dauerhaft einschränkbare Mitnutzung der jetzt bereits intensiv Tag und Nacht genutzten Parkanlage durch die erwarteten ca. 3.000 Mitarbeiter*innen der Büros und Kund*innen der Gastronomiebetriebe wird dieser Teil der Parkanlage in absehbarer Zeit jegliche biotischen und erholungswirksamen Qualitäten verlieren und im besten Fall zu einem „Grünen Mittelstreifen“ verkommen, der dann auch noch von der öffentlichen Hand mit Steuergeldern erhalten und gepflegt werden muss.

Es ist für mich als einfache Bürgerin nicht möglich all die Mängel und Versäumnisse bei der Grundlagenermittlung für die Aufstellung des B-Plans und die geplanten Festsetzungen angemessen zu benennen.

Noch weniger kann ich mir erklären, welche Motive die Entscheidungsträger*innen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg dazu veranlasst haben, nicht einmal alle notwendigen Rettungswege zur dauerhaften und gesetzlich gebotenen Sicherung von Leib und Leben sämtlicher Nutzer*innen (sowohl im Bestand wie in der Planung) vorzusehen.

Die vorgesehenen Festsetzungen sind daher m.E. gesetzeswidrig.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis!

In der Hoffnung auf Ihre tatkräftige Unterstützung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für eine stabile Gesundheit!

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