Viele Vögel sind schon weg

Erst Roden und Abräumen, dann die Gutachter kommen lassen

Das Titelbild der Artenschutzrechtliche Untersuchung des B-Plangebietes VI 140ca „Urbane Mitte“ in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Jahr 2017 zeigt eine leere, planierte Fläche. Vergleicht man dies mit Bildern von 2014, wird klar, warum die Untersuchung „keine erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion von Tieren und Pflanzen“ finden konnte.

Titelblatt „Artenschutzrechtliche Untersuchung“ 2017 – der Ort des Geschehens perfekt vorbereitet für die braven Gutachter
Blick auf die gleiche Fläche im Herbst 2014. Lebensraum für zahlreiche Vögel- und Fledermausarten.

In der Stellungnahme des Bündnis Stadtnatur K61 zum Bebauungsplan wird der Sachverhalt „Erst Roden, dann Begutachten“ ausführlich dargestellt. Sowohl das Baufeld Süd, als auch die an den Westpark grenzenden Flächen der „Urbane Mitte, waren vor Planungsbeginn grün. Auf dem Baufeld Süd sollen jedoch nun nur drei Bäume ausglichen werden. Ebenso lax gehen die Gutachter mit der Fauna um. Trotz aller vorgehenden Abräum- und Vergrämungsarbeiten wurden immerhin noch 11 unter Schutz stehende Vogelarten festgestellt: Fitis, Mönchsgrasmücke, Amsel, Rotkehlchen, Nachtigall, Hausrotschwanz, Haussperling, Bachstelze, Girlitz und Grünfink. Die Nistplätze befinden sich in den Bögen unterhalb der U2 und im noch grünem, östlichen Rand zum Technikmuseum, also ausschließlich dort, wo die Copro (die Investoren der Urbanen Mitte ) noch nicht tätig geworden sind.

Im Umweltbericht in der Begründung zum Bebauungsplan werden die Ergebnisse aus der artenschutzrechtlichen Untersuchung aber dann weitestgehend ignoriert. Schutzmaßnahmen: Fehlanzeige! Noch nicht einmal die in den Bögen unter der U2 lebende Kolonie von Haussperrlingen wird erwähnt.

Auf Seite 75 der Begründung  werden die Eingriffe dann schließlich als völlig harmlos dargestellt:

Der Lebensraumverlust für die kartierten Freibrüter (Scharon 2017) wird als nicht erheblich bewertet. Auch der Verlust des Jagdgebietes für die Zwergfledermaus ist nicht als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten.”

Bündnis Stadtnatur K61 Stellungnahme B-Plan Urbane Mitte Dez-2020

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