Sie müssen bei einer Stellungnahmen zum Bebauungsplan keine besondere Form einhalten. Das Bezirksamt muss sich mit Ihren Argumenten auseinandersetzen und Antworten finden. Gesundheit, soziale, kulturelle, umweltbezogene Gründe, Belange von Baukultur und Denkmalschutz, wirtschaftliche Gründe, Arbeitsplätze und vieles mehr können aufgeführt werden. Die Argumente müssen gerecht gegeneinander abgewogen werden und in die Planung einfließen. Soweit §1 Baugesetzbuch.
Doch nur selten wird aufgrund von Stellungnahmen von Bürgern eine Planung verändert. Meist haben im Vorfeld Investor und Bezirksamt alles gemeinsam festgelegt und bestimmen, welche Belange überwiegen. Die Beteiligung wird zur reinen Formsache, die Argumente werden weggewogen. Die Arbeit der „Abwägung“ wird oft nicht vom Bezirksamt selbst, sondern von Planungsbüros gemacht, die vom Investor bezahlt werden.
Dennoch macht es Sinn, sich zu beteiligen. Nur wer sich beteiligt, kann später rechtlich gegen den Plan vorgehen. Und es bleibt immer ein Funken Hoffnung, dass die Bezirksverordneten, die am Ende (leider oft ohne genaue Kenntnisse) über den Bebauungsplan abstimmen, im Wahljahr doch noch mal aufhorchen, wenn viele sich beteiligen.
Hier eine stichwortartige Aufzählung von möglichen Argumenten:
- die Lehren aus der Corona-Pandemie werden missachtet: weniger Büroraum, aber mehr Wohnraum und größere Parks werden gebraucht. Siehe Artikel der AG Bauen und Wohnen des Stadteilforums Tiergarten Süd: Weniger Büros, dafür Wohnungen!
- Bedrängung des schmalen Westparks durch die übermäßige Höhe der Gebäude, siehe dazu Stellungnahme des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg (PDF-Dokument)
- Verschattung des Westparks in den Vormittagsstunden, des Museumsparks in den Nachmittagsstunden.
- Das Gutachten zur Verschattung des Parks kommt zu dem Schluss, das der Westpark nur in den Vormittagsstunden durch die Hochhäuser verschattet wird. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Teile des Westparks nachmittags von der westlich liegenden Bebauung verschattet werden. Notwendig wäre ein Gutachten zur Verschattung, das beides darstellt.
- Erhöhung der Windgeschwindigkeiten in weiten Teilen des Westparks, Düseneffekte und Fallwinde.
- Das Gutachten zum Windkomfort ist mangelhaft, weil mit über 30 Jahre alten Plänen gearbeitet wurde, in denen alle seit den 1990er Jahren zwischen Potsdamer Platz und Yorckstraße entstandenen Gebäude fehlen. Siehe Artikel “Die ökologischen Folgen der Hochhäuser . . . “
- Erhöhung der Temperaturen durch Einschränkung des Belüftungsaustausch zwischen Tiergarten und südlichen Stadtrand.
- 100% Versiegelung, dadurch Erhöhung der Umgebungstemperaturen
- Gesundheitsgefährdung durch Erhöhung der sommerlichen Temperaturen.
- Verminderung der Aufenthaltsqualität im Park durch Verschattung, Erhöhung der Windgeschwindigkeiten.
- 100% Versiegelung, dadurch Ableitung des Regenwasser in die Kanalisation, bzw. wenn die voll ist, in den Landwehrkanal, was dort zu Fischsterben führen kann. Dem Park würde das Wasser in Zukunft fehlen.
- Vertreibung von Vögeln und Fledermäusen
- Das Gutachten zum Artenschutz ist mangelhaft, weil vor der Begutachtung zuerst gerodet und abgeräumt wurde. Siehe Artikel “Erst Roden und Abräumen, dann die Gutachter kommen lassen”
- Gefährdung von Vögeln durch Glasarchitektur
- Ãœbrigens: je mehr Vögel, desto glücklicher die Menschen – sagt die Studie von Joel Methorst (Doktorand am Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum, am iDiv und der Goethe-Universität Frankfurt)
- Verlust an Biodiversität durch Versiegelung, Verlust an Flora und Fauna
- Ignorieren und Bagatellisierung der zahlreichen Warnungen der umweltbezogenen Gutachten zur Verschattung, zur Regenwasserversicherung, zum Artenschutz, zum Windkomfort, zum Stadtklima.
- Beispiel für eine der vielen Bagatellisierungen auf Seite 75 der Begründung zum B-Plan: Der Lebensraumverlust für die kartierten Freibrüter (Scharon 2017) wird als nicht erheblich bewertet. Auch der Verlust des Jagdgebietes für die Zwergfledermaus ist nicht als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten.“ Siehe dazu Bündnis Stadtnatur K61 Stellungnahme B-Plan Urbane Mitte Dez-2020
- Missbrauch des Parks, der als ökologische Ausgleichsfläche für die Bauten am Potsdamer und Leipziger Platz entstanden ist, als Bettvorleger für die Hochhauskulisse. Siehe “Einspruch der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck gegen den B-Plan-Entwurf VI-140cab „Urbane Mitte Süd“
- Verstellung der historischen, denkmalgeschützten Bauten des Postbahnhofs, des Wasserturms des U-Bahnhofs Gleisdreieck und der Hochbahnviadukte. Siehe Artikel “Unabhängige Gutachten? Denkmalschutz im Bebauungsplan Urbane Mitte“
- Seit Jahrzehnten ist das westliche Ende des Bahnsteigs der U1 ein Aussichtspunkt, vom dem aus das Bahngelände, bzw. heute der Westpark überblickt werden kann. Gleichzeitig ist von hier ein Stadtpanorama erlebbar mit der westlich anschließenden Bebauung von Schöneberg und Tiergarten Süd. Nach Norden gibt es eine Blickbeziehung zum Potsdamer Platz, nach Süden bis zum Schöneberger Gasometer. Alle diese Blickbeziehungen würden durch die Hochhäuser verbaut werden.
- Das Gleisdreieck entstand aus den Güterbahnhöfen der Potsdamer, der Anhalter Bahn sowie der Dresdener Bahn, die später zum Postbahnhof wurde. Dieser historische entstandene und heute als Park genutzte Freiraum, würde durch die sieben Hochhäuser zerschnitten, die sich wie ein Keil von Norden in den Freiraum schieben.
- Visuelle Zerschneidung des historischen Freiraums der Güterbahnhöfe der Potsdamer und der Anhalter Bahn sowie des Postbahnhofs.
- Überlastung des schon jetzt stark genutzten Parks durch kommerzielle Angebote von Einzelhandel und Gastronomie in den Sockelgeschossen der Hochhäuser.
- Beschallung des Parks durch die Außengastronomie der Hochhäuser.
- Zusätzliches Verkehrschaos in der Schöneberger, Luckenwalder und Trebbiner Straße insbesondere an den Tagen, an denen Veranstaltungen in der STATION stattfinden. Fragen zum Verkehrsgutachten 2018
- Die Planung stimmt nicht überein mit den Anforderungen aus dem Hochhausleitbild der Senatsverwaltung – der Mangel an echter Beteiligung an der Planung und eine rein gewerbliche Nutzung sind nicht kompatibel mit dem Hochhausleitbild, um nur zwei Aspekte zu nennen. Mehr zum Hochhausleitbild.
- Das Bauvolumen ist überzogen. Die Geschossflächenzahl von 4,1 bzw. 5,1 (je nach Berechnungsmethode) übersteigt die im städtebaulichen Vertrag vorgesehene Zahl von 3,5. Laut Baunutzunsgverordnung sind in einem Kerngebiet maximal 3,0 GFZ zulässig. Das Bauvolumen sollte mindestens auf das rechtliche zulässige Maß beschränkt werden.
Gebrauchsanweisung – noch bis 18. Februar können Sie sich beteiligen . . .
So könnte eine Stellungnahme beginnen:
- Ich wende mich gegen die vorliegende Planung, weil . . .
- Bitte verzichten Sie auf die Ausweisung eines Kerngebiets mitten im Gleisdreieck, weil . . .
- In Ihrer Planung haben Sie nicht berücksichtigt, dass . . .
- Bitte ändern Sie die Planung, damit . . .
Bei den Pünktchen die entsprechenden Argumente einsetzen.
Dann auf auf die Seite des Bezirksamtes gehen,
Name, Adresse, Email eintragen , dann die Stellungnahme eintragen. Als Bestätigung bekommen Sie den Text Ihrer Stellungnahmen dann an Ihre E-Mailadresse zugesandt.
Und es wäre super hilfreich, wenn Sie Ihre Stellungnahme dann hier als Kommentar posten könnten – auch um andere zu inspirieren.