Bis 18. Februar Stellungnahme abgeben

Brainstorming für Stellungnahmen zum Bebauungsplan Urbane Mitte Süd VI-140 cab

Sie müssen bei einer Stellungnahmen zum Bebauungsplan keine besondere Form einhalten. Das Bezirksamt muss sich mit Ihren Argumenten auseinandersetzen und Antworten finden. Gesundheit, soziale, kulturelle, umweltbezogene Gründe, Belange von Baukultur und Denkmalschutz, wirtschaftliche Gründe, Arbeitsplätze und vieles mehr können aufgeführt werden. Die Argumente müssen gerecht gegeneinander abgewogen werden und in die Planung einfließen. Soweit §1 Baugesetzbuch.

Doch nur selten wird aufgrund von Stellungnahmen von Bürgern eine Planung verändert. Meist haben im Vorfeld Investor und Bezirksamt alles gemeinsam festgelegt und bestimmen, welche Belange überwiegen. Die Beteiligung wird zur reinen Formsache, die Argumente werden weggewogen. Die Arbeit der „Abwägung“ wird oft nicht vom Bezirksamt selbst, sondern von Planungsbüros gemacht, die vom Investor bezahlt werden.

Dennoch macht es Sinn, sich zu beteiligen. Nur wer sich beteiligt, kann später rechtlich gegen den Plan vorgehen. Und es bleibt immer ein Funken Hoffnung, dass die Bezirksverordneten, die am Ende (leider oft ohne genaue Kenntnisse) über den Bebauungsplan abstimmen, im Wahljahr doch noch mal aufhorchen, wenn viele sich beteiligen.

Hier eine stichwortartige Aufzählung von möglichen Argumenten:

  • die Lehren aus der Corona-Pandemie werden missachtet: weniger Büroraum, aber mehr Wohnraum und größere Parks werden gebraucht. Siehe Artikel der AG Bauen und Wohnen des Stadteilforums Tiergarten Süd: Weniger Büros, dafür Wohnungen!
  • Bedrängung des schmalen Westparks durch die übermäßige Höhe der Gebäude,  siehe dazu Stellungnahme des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg (PDF-Dokument)
  • Verschattung des Westparks in den Vormittagsstunden, des Museumsparks in den Nachmittagsstunden.
  • Das Gutachten zur Verschattung des Parks kommt zu dem Schluss, das der Westpark nur in den Vormittagsstunden durch die Hochhäuser verschattet wird. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Teile des Westparks nachmittags von der westlich liegenden Bebauung verschattet werden. Notwendig wäre ein Gutachten zur Verschattung, das beides darstellt.
  • Erhöhung der Windgeschwindigkeiten in weiten Teilen des Westparks, Düseneffekte und Fallwinde.
  • Das Gutachten zum Windkomfort ist mangelhaft, weil mit über 30 Jahre alten Plänen gearbeitet wurde, in denen alle seit den 1990er Jahren zwischen Potsdamer Platz und Yorckstraße entstandenen Gebäude fehlen. Siehe Artikel “Die ökologischen Folgen der Hochhäuser . . . “
  • Erhöhung der Temperaturen durch Einschränkung des Belüftungsaustausch zwischen Tiergarten und südlichen Stadtrand.
  • 100% Versiegelung, dadurch Erhöhung der Umgebungstemperaturen
  • Gesundheitsgefährdung durch Erhöhung der sommerlichen Temperaturen.
  • Verminderung der Aufenthaltsqualität im Park durch Verschattung, Erhöhung der Windgeschwindigkeiten.
  • 100% Versiegelung, dadurch Ableitung des Regenwasser in die Kanalisation, bzw. wenn die voll ist, in den Landwehrkanal, was dort zu Fischsterben führen kann. Dem Park würde das Wasser in Zukunft fehlen.
  • Vertreibung von Vögeln und Fledermäusen
  • Das Gutachten zum Artenschutz ist mangelhaft, weil vor der Begutachtung zuerst gerodet und abgeräumt wurde. Siehe Artikel “Erst Roden und Abräumen, dann die Gutachter kommen lassen”
  • Gefährdung von Vögeln durch Glasarchitektur
  • Ãœbrigens: je mehr Vögel, desto glücklicher die Menschen – sagt die Studie von Joel Methorst (Doktorand am Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrum, am iDiv und der Goethe-Universität Frankfurt)
  • Verlust an Biodiversität durch Versiegelung, Verlust an Flora und Fauna
  • Ignorieren und Bagatellisierung der zahlreichen Warnungen der umweltbezogenen Gutachten zur Verschattung, zur Regenwasserversicherung, zum Artenschutz, zum Windkomfort, zum Stadtklima.
  • Beispiel für eine der vielen Bagatellisierungen auf Seite 75 der Begründung zum B-Plan:  Der Lebensraumverlust für die kartierten Freibrüter (Scharon 2017) wird als nicht erheblich bewertet. Auch der Verlust des Jagdgebietes für die Zwergfledermaus ist nicht als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten.“  Siehe dazu Bündnis Stadtnatur K61 Stellungnahme B-Plan Urbane Mitte Dez-2020
  • Missbrauch des Parks, der als ökologische Ausgleichsfläche für die Bauten am Potsdamer und Leipziger Platz entstanden ist, als Bettvorleger für die Hochhauskulisse. Siehe “Einspruch der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck gegen den B-Plan-Entwurf VI-140cab „Urbane Mitte Süd“
  • Verstellung der historischen, denkmalgeschützten Bauten des Postbahnhofs, des Wasserturms des U-Bahnhofs Gleisdreieck und der Hochbahnviadukte. Siehe Artikel “Unabhängige Gutachten? Denkmalschutz im Bebauungsplan Urbane Mitte
  • Seit Jahrzehnten ist das westliche Ende des Bahnsteigs der U1 ein Aussichtspunkt, vom dem aus das Bahngelände, bzw. heute der Westpark überblickt werden kann. Gleichzeitig ist von hier ein Stadtpanorama erlebbar mit der westlich anschließenden Bebauung von Schöneberg und Tiergarten Süd. Nach Norden gibt es eine Blickbeziehung zum Potsdamer Platz, nach Süden bis zum Schöneberger Gasometer. Alle diese Blickbeziehungen würden durch die Hochhäuser verbaut werden.
  • Das Gleisdreieck entstand aus den Güterbahnhöfen der Potsdamer, der Anhalter Bahn sowie der Dresdener Bahn, die später zum Postbahnhof wurde. Dieser historische entstandene und heute als Park genutzte Freiraum, würde durch die sieben Hochhäuser zerschnitten, die sich wie ein Keil von Norden in den Freiraum schieben.
  • Visuelle Zerschneidung des historischen Freiraums der Güterbahnhöfe der Potsdamer und der Anhalter Bahn sowie des Postbahnhofs.
  • Ãœberlastung des schon jetzt stark genutzten Parks durch kommerzielle Angebote von Einzelhandel und Gastronomie in den Sockelgeschossen der Hochhäuser.
  • Beschallung des Parks durch die Außengastronomie der Hochhäuser.
  • Zusätzliches Verkehrschaos in der Schöneberger, Luckenwalder und Trebbiner Straße insbesondere an den Tagen, an denen Veranstaltungen in der STATION stattfinden. Fragen zum Verkehrsgutachten 2018
  • Die Planung stimmt nicht überein mit den Anforderungen aus dem Hochhausleitbild der Senatsverwaltung – der Mangel an echter Beteiligung an der Planung und eine rein gewerbliche Nutzung sind nicht kompatibel mit dem Hochhausleitbild, um nur zwei Aspekte zu nennen. Mehr zum Hochhausleitbild.
  • Das Bauvolumen ist überzogen. Die Geschossflächenzahl von 4,1 bzw. 5,1 (je nach Berechnungsmethode) übersteigt die im städtebaulichen Vertrag vorgesehene Zahl von 3,5. Laut Baunutzunsgverordnung sind in einem Kerngebiet maximal 3,0 GFZ zulässig. Das Bauvolumen sollte mindestens auf das rechtliche zulässige Maß beschränkt werden.

Gebrauchsanweisung Рnoch bis 18. Februar k̦nnen Sie sich beteiligen . . .

So könnte eine Stellungnahme beginnen:

  • Ich wende mich gegen die vorliegende Planung, weil . . .
  • Bitte verzichten Sie auf die Ausweisung eines Kerngebiets mitten im Gleisdreieck, weil . . .
  • In Ihrer Planung haben Sie nicht berücksichtigt, dass . . .
  • Bitte ändern Sie die Planung, damit . . .

Bei den Pünktchen die entsprechenden Argumente einsetzen.

Dann auf auf die Seite des Bezirksamtes gehen,

https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bebauungsplaene/bebauungsplan.1038136.php

Name, Adresse, Email eintragen , dann die Stellungnahme eintragen. Als Bestätigung bekommen Sie den Text Ihrer Stellungnahmen dann an Ihre E-Mailadresse zugesandt.

Und es wäre super hilfreich, wenn Sie Ihre Stellungnahme dann hier als Kommentar posten könnten – auch um andere zu inspirieren.

18 Kommentare zu “Brainstorming für Stellungnahmen zum Bebauungsplan Urbane Mitte Süd VI-140 cab

  1. Dann auf auf die Seite des Bezirksamtes gehen,…

    Leider geht dieser Link nicht mehr. Umgezogen. Aber dann kommt nur die allg. Kreuzberg Seite.

    Taktik?

  2. Seit 24 Jahren wohne ich in Schöneberg und seit vier Jahren nah am Gleisdreieckpark und erlebe, wie wichtig diese grüne Luft-, Grün- und Freifläche für alle Generationen und nicht nur direkte Anwohner*innen des Gleisdreieckparks ist. Ich spreche mich entschieden gegen den Bebauungsplan aus.

    – Der Gleisdreieckpark wird von sehr vielen Anwohner*innen zur Erholung und als Treffpunkt genutzt. Durch seine zentrale Lage herrscht bereits ein sehr großer Nutzungsdruck; was zeigt, wie wichtig diese Grünfläche für viele ist.
    Die geplante Bebauung wird nicht nur die Fläche versiegeln, die Luft im Sommer weiter aufheizen, und Teile des Parks verschatten sondern auch mit den geplanten Gewerberäumen und den vielen Büros noch mehr Menschen in den Park bringen.

    – Das Projekt „Urbane Mitte“ ist überdimensioniert. So viel Gewerbefläche wird, insbesondere nach Bewertungen von Studien zur Coronapandemie, nicht mehr benötigt. Der Bebauungsplan weist nicht mit aktuellen Zahlen nach, dass ein Bedarf für weitere Büroflächen besteht. Die Shoppings Malls im Umkreis waren auch vor Corona nicht voll vermietet, und das Online-Shopping wird diesen Trend nicht zugunsten der realen Einkaufsmöglichkeiten verbessern.

    – Das Lärmgutachten geht ausführlichst auf den Lärm der Nachbarschaft ein (Bahnen, Café am Stellwerk, Skateranlage). Es bewertet jedoch an keiner Stelle den Lärm, der durch die Nutzer der neuen Gebäude dem Park hinzugefügt wird, wie z.B. Einzelhandel, Cafés und Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Sportstudios. Die Nutzung insbesondere der unteren Etagen der Gebäude wird eine unnötige zusätzliche Beschallung des Parks verursachen. Inwiefern ist es zulässig, ein solches Gutachten zur Grundlage zu machen?

    – Ich schliesse mich der Auffassung der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck an, die sich am 21.01.2021 gegen die Bebauung aussprach, weil diese den Park „zum dekorativen grünen ‚Bettvorleger‘ der angrenzenden Hochhausbebauung degradiert und somit den Erholungswert der öffentlichen Grünanlage gravierend entwertet.“

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich grundsätzlich gegen den Bebauungsplan „Urbane Mitte Süd“.

    Der Gleisdreieckpark ist entstanden, um die Versiegelung des Potsdamer Platzes an der dringend nötigen Stadtnatur „wieder gut zu machen“. Die Bebauung auf der Parkseite der Flottwellstraße ist schon ein barbarischer Eingriff in diesen Park, und wie es scheint, zudem illegal, s. Flächennutzungsplan, in dem die westliche Kante des Potsdamer Güterbahnhofs als Grün festgeschrieben ist.
    Von allen Seiten wird an diesem Park genagt, um noch mehr Sahnestückchen „mit direkter Parklage“ zu Geld zu machen. Flottwellstraße, Hellweg, Möckernkiez, und darüber hinaus die Bebauung an der Bautzener Straße.

    Nun soll ein Keil in den Park getrieben werden, bestehend aus bis zu 90(!) Meter hohen Gebäudeklötzen, die sich in keiner Weise an den historisch gewachsenen Strukturen des Gebietes orientieren.
    Die ökologischen Folgen der Bebauung können am Potsdamer Platz erlebt werden und werden diese noch verschärfen, zur Bodenversiegelung kommt die Zunahme der Windgeschwindigkeiten, die Temperaturzunahme, Verschattung, der Verlust an Biodiversität, die Grundwasserabsenkung, etc.

    Die Bürogebäude weisen außerdem eine unzulässige GFZ auf und werden ein Mini-Manhattan darstellen, das an dieser Stelle in Berlin, in diesen Zeiten von Corona und Home-Office, weder nötig, noch in irgendeiner Form vernünftig begründbar sein wird.
    Viele Gutachten zum Bebauungsplan sind zudem offensichtlich schlampig gemacht oder beruhen auf falschen Grundlagen.

    Wenn Corona uns eines lehrt, dann dass in Städten mehr Luft, mehr Zirkulation nötig ist, mehr Achtung der Biodiversität, mehr öffentliche Grünflächen zur Erholung. Diese Bebauung steht all diesen vernünftigen Argumenten entgegen.

    Mir ist völlig schleierhaft, wie dieses absurde Projekt überhaupt bis zum jetzigen Stand „durchgewunken“ werden konnte. Bitte legen Sie es zu den Akten, bevor dieser Fehler zum Nutzen einiger Weniger für den Rest der Bewohner zu einem unerträglichen Bestandteil ihrer täglichen Stadterfahrung in obsoletes Glasbeton gegossen wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexander Friedrich

  4. Das Vorhaben widerspricht den Anforderung des Hochhausleitbilds und sieht Nutzungen vor, die das soziale Miteinander im Park und die ökologisch wertvollen Flächen im Wäldchen des ehemaligen Anhalter Güterbahnhofs (Museumspark und die südlich daran anschließende Fläche) gefährden.

    Das Hochhausleitbild verlangt die Durchführung eines zweistufigen Verfahrens. In der ersten Stufe wird nach Prüfkriterien geschaut, ob der Standort geeignet ist. Diese Prüfung ist hier nicht erfolgt und es gibt Gründe anzunehmen, dass nach den im Hochhausleitbild festgelegten Kriterien der Standort als nicht geeignet einzustufen wäre. Er ist nicht an einer Hauptstraße gelegen, grenzt unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet an, verstellt denkmalgeschützte Gebäude u. a.
    In der zweiten Stufe des Hochhausleitbilds wird intensive Bürgerbeteiligung vorausgesetzt, die hier nicht erfolgte. Es wird nach einem gesellschaftlichen Mehrwert gefragt. Doch hier sind nur Belastungen für den vorhandenen Park festzustellen: Weniger Sonne, mehr Wind, mehr Hitze und mehr Trockenheit im Sommer – belegt durch die Umweltgutachten und in der Begründung zum Bebauungsplan fälschlicherweise als geringfügig oder unerheblich bewertet. Der gesellschaftliche Mehrwert des Vorhabens ist als negativ einzuschätzen.

    Nach Erfüllung der Prüfkriterien des Hochhausleitbilds, was hier nicht der Fall ist, würde das Hochhausleitbild einen Nutzungsmix verlangen:
    Ausgehend von zwei grundsätzlichen Nutzungskategorien (Kategorie 1 / Gewerbe und Kategorie 2 / Wohnen) soll die jeweilige Hauptnutzung aus einer der Kategorie höchstens 70 % der Geschossfläche beanspruchen, während die verbleibende Geschossfläche mit Nutzungen aus der jeweils anderen Kategorie zu belegen ist.

    Nun wird in der Begründung zum B-Plan argumentiert, das der Nutzungsmix erst ab 60 m Höhe verlangt werde, bzw. bei mehr als 20.000 m² Geschossfläche. Da Turm 7 nur 25 m hoch sei und Turm 6 mit 49 m Höhe weniger als 20.000 m² Geschossfläche habe, solle das Hochhausleitbild hier nicht zur Anwendung kommen.

    Richtig ist jedoch, dass Turm 6 und 7 auf einem gemeinsamen zweigeschossigen Sockel stehen und somit als ein Bauwerk anzusehen sind, das insgesamt etwas über 23.000 m² hat.
    Bei Anwendung des Hochhausleitbilds müsste hier also mindestens 30% Wohnen vorgesehen werden. Bitte beachten Sie auch, das Turm 7 mit seinen 25 m doppelt so hoch ist wie das benachbarte Poststellwerk, mehr als doppelt so hoch wie die Halle des ehemaligen Postbahnhofs und etwas höher als die Bäume des benachbarten Wäldchens. In dieser Umgebung wird Turm 7 auch mit 25 m wie Hochhaus wirken.

    Auf Seite 32 der Begründung schreiben Sie: „Auch die Senatsbaudirektorin war als Sachpreisrichterin in den Wettbewerb eingebunden.“ Das ist richtig. Sie verschweigen dabei jedoch, dass die Senatsbaudirektorin als Sachpreisrichterin ganz am Anfang der Jurysitzung gefragt hat, warum hier kein Wohnen vorgesehen sei, und Wohnen eingefordert hat, was dann von anderen Sachpreisrichtern vehement abgelehnt wurde. Die Ablehnung des Wohnens wurde ausschließlich mit dem Schienenlärm begründet. Möglicherweise wurde aber auch der Lärm der kommerziellen Einrichtungen gedacht, die hier auch in den Nachtstunden aktiv sein könnten.
    Statt Wohnen lässt der Bebauungsplan nun die Möglichkeit zu, bis zu mehrere 1000 m² Vergnügungsstätten, z. B. Diskotheken in dem Gebäude mit den Türmen 6 und 7 unterzubringen. Die möglichen negativen Folgen solcher Nutzungen für das soziale Miteinander im Park und die Auswirkungen auf die benachbarten ökologisch wertvollen Flächen im Wäldchen des ehemaligen Anhalter Güterbahnhofs (Museumspark und südlich daran anschließende Fläche) wurden jedoch bisher nicht bedacht. Im Bebauungsplanverfahren sollten Nutzungen wie Diskotheken ausgeschlossen werden.

  5. Ich wende mich gegen diesen Plan, denn die Auswirkungen auf den Park sind verheerend: Weniger Sonne, mehr Wind, mehr Hitze und mehr Trockenheit im Sommer – belegt durch die Umweltgutachten und von Ihnen fälschlicher weise als geringfügig oder unerheblich bewertet. Noch schlimmer: Die sieben Häuser schieben sich wie ein Keil von Norden nach Süden zwischen Westpark auf der einen sowie den Museumspark und den Ostpark auf der anderen. Der historisch entstandene Freiraum aus den drei ehemaligen Güterbahnhöfen der Potsdamer, Dresdner und Anhalter Bahn zwischen den Stadtteilen Schöneberg und Tiergarten westlich und Kreuzberg östlich wird zerschnitten. Die von den Bahnlinien geprägte Landschaft, das Ortsbild wird vollständig verändert. Die unter Denkmalschutz stehenden Viadukte der U1 und U2, der U-Bahnhof Gleisdreieck sind für den ehemaligen Potsdamer Güterbahnhof – heute Westpark des Gleisdreieck – die prägenden Elemente, die durch die Hochhauskulisse weitestgehend verdeckt werden. Auch der Wasserturm auf dem Gelände des Technikmuseums und der ehemalige Postbahnhof rücken in den Hintergrund, würden kaum noch wahrzunehmen sein. Die Blicke vom Bahnsteig der U1 auf das ehemalige Bahngelände und in die Ferne Richtung Potsdamer Platz und Richtung Gasometer würden zugebaut.

  6. Sehr geehrter Herr Baustadtrat Florian Schmidt,
    sehr geehrte Mitarbeiter*innen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg,
    grundsätzlich halte ich es für falsch, Hochhäuser in einen Park zu bauen. In diesen Fall bin ich als Schönebergerin auch persönlich betroffen, denn ich nutze den Gleisdreieckpark oft, so dass durch die Bebauung auch meine persönliche Lebensqualität eingeschränkt wird. Ihrer Argumentation mit dem fortgeschrittenen Planungsstand kann ich nicht folgen. Sowohl unter den aktuellen ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten, als auch gespiegelt am Hochhausleitbild Berlins – das doch den derzeitigen politischen Willen ausdrückt – wird deutlich, dass dieses Vorhaben nicht in unsere Zeit passt. Wenn sich aufgrund veränderter Bedingungen und neuer Einsichten herausstellt, dass etwas, das lange geplant war, nicht sinnvoll oder sogar schädlich ist, dann besteht doch, solange noch nicht gebaut ist, die Chance, diesen geplanten Fehler nicht auch noch umzusetzen. Also lassen sie es bitte sein.
    Im Einzelnen widerspreche ich dem Bebauungsplan Urbane Mitte Süd aus folgenden Gründen:
    • Gesundheitsgefährdung:
    In Zeiten von Klimakatastrophe und Todesfällen durch Luftverschmutzung ist es unverantwortlich, die Innenstädte baulich weiter zu verdichten und dafür Grünflächen zu opfern. Im Bebauungsplan wird „eine lokale Zunahme der Temperatur um 2-3°C“ in Kauf genommen (Seite 78 der Begründung). Hinzu kommt die Corona-Pandemie, in der laut Max-Planck-Gesellschaft „26 Prozent der Covid-19-Todesfälle in Deutschland durch Luftverschmutzung“ verursacht werden.
    • Verschattung bis nach Schöneberg:
    Die östlich der Hochhäuser liegenden Schöneberger Parkflächen werden bedrängt und verschattet, was schon aus einer Stellungnahme des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg aus dem Januar 2019 (pdf) hervorgeht. In den Vormittagsstunden wird der Westpark verschattet, der Museumsparks in den Nachmittagsstunden.
    • Benachteiligung der Anwohnenden:
    Die Aufenthaltsqualität wird nicht nur durch die Verschattung eingeschränkt, sondern auch durch die Erhöhung der Windgeschwindigkeit, wenn es zwischen den Hochhäusern zieht. Dass Ausgleichsflächen im Volkspark Friedrichshain geplant sind, nützt den Anwohnenden in Kreuzberg und Schöneberg überhaupt nichts.
    • Übernutzung des Parks:
    Hinzu kommt: Der Park wird schon jetzt sehr stark frequentiert. Durch die Büronutzer*innen – es ist von 3.000 Arbeitsplätzen die Rede – und die kommerziellen Einzelhandels- und gastronomischen Angebote droht eine Übernutzung, die vor allem Ältere und Familien mit Kindern in ihren Möglichkeiten der Parknutzung beschränken wird.
    • Entwertung des Parks:
    Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck sprach sich am 21.01.2021 gegen die Bebauung aus, weil diese den Park „zum dekorativen grünen ‚Bettvorleger‘ der angrenzenden Hochhausbebauung degradiert und somit den Erholungswert der öffentlichen Grünanlage gravierend entwertet.“
    • Ökologische Schäden:
    Durch die Glasarchitektur werden Vögel gefährdet und es droht ein Verlust an Flora und Fauna, sowie an Biodiversität durch die Versiegelung. Vorliegende Stellungnahmen, bspw. des Bündnis Stadtnatur K61 aus dem Dezember 2020 (pdf)rbane Mitte Dez-2020 werden in der Begründung des Bebauungsplans ignoriert und bagatellisiert.
    • Überschreitung baunutzungsrechtlicher Grenzen:
    Nach § 17 Baunutzungsverordnung ist in einem Kerngebiet maximal eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 zulässig. Im städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherren war eine GFZ von 3,5 vorgesehen. Selbst diese wird nun erheblich überschritten, ohne dass es irgendwelche Gründe dafür gäbe, die der Allgemeinheit in sozialer oder ökologischer Hinsicht nützen würden.
    • Widerspruch zum Hochhausleitbild (1):
    Entsprechend dem Hochhausleitbild Berlins muss in einem ersten Schritt geprüft werden, ob die Kriterien der Standortwahl eingehalten werden. Nachteile für die Umgebung müssen ausgeglichen werden und das Vorhaben muss einen Mehrwert für die Allgemeinheit erbringen. Dieser ist hier in keiner Weise gegeben, im Gegenteil.
    • Widerspruch zum Hochhausleitbild (2):
    Auch die ausschließlich gewerbliche Nutzung ist nach dem Hochhausleitbild nicht zulässig, das eine Mischnutzung vorschreibt: Ausgehend von zwei Nutzungskategorien (Kategorie 1: Gewerbe, und Kategorie 2: Wohnen und soziale Projekte) soll die jeweilige Hauptnutzung aus einer der beiden Kategorien in einem Hochhaus höchstens 70 Prozent der Geschossfläche beanspruchen, während die verbleibende Geschossfläche mit Nutzungen aus der jeweils anderen Kategorie zu belegen ist.
    • Ein vollkommen sinnloses Vorhaben:
    Immer mehr Menschen arbeiten im Home Office und es ist absehbar, dass es zu erheblichen Leerständen von Gewerberäumen kommen wird. Mag sein, dass dieser attraktive Standort vermietbar bleibt, aber er wird Leerstände und Verödung an anderer Stelle vorantreiben. Angesichts dessen sind die ausschließlichen Nachteile des Vorhabens für Mensch und Natur nicht zu rechtfertigen. Gerade die schönsten Orte dieser Stadt sollten für die Berliner*innen da sein und nicht dem Profi von Investoren geopfert werden.
    Bitte setzen Sie sich mit meinen Ablehnungsgründen ernsthaft auseinander und wägen Sie sie nicht gleich zur Seite.
    Freundliche Grüße
    Elisabeth Voß

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,
    der Bebauungsplan VI-140cab “Urbane Mitte Süd” und die damit verbundenen massiven Beeinträchtigungen von Mieter_Innen im Quartier stellen eine aus zahlreichen Gründen nicht hinnehmbare Fehlentscheidung dar.
    Ich wende mich daher gegen die vorliegende Planung, weil aus der Corona-Pandemie eigentlich klar geworden sein sollte, was es wirklich braucht, um das Berliner Stadtkerngebiet nachhaltig zu gestalten und auf die Bedürfnisse der Menschen einzugehen und es nicht Zockern und Investoren zu gestatten, diesen Raum zu zerstören. Wir brauchen ja eben weniger Büroraum, dafür aber mehr Wohnraum und größere Parks!
    Die Bedrängung des schmalen Westparks durch die übermäßige Höhe der Gebäude und die starke Verschattung des Westparks UND des Museumsparks stellen darüber hinaus eine weitere massive Verschlechterung der Wohnqualität dar. Ein repräsentatives Gutachten für beide Verschattungszustände fehlt leider bis heute.
    Als Arzt muss ich besonders Alarm schlagen, was die Erhöhung der Temperatur in den Sommermonaten angeht: durch Einschränkung des Belüftungsaustausches zwischen Tiergarten und südlichen Stadtrand sowie der 100% Versiegelung kommt es unweigerlich zu einer Stauwärme, die eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen oder älteren gebrechlicheren Menschen darstellt.
    Die konsekutive Lichtverschmutzung und die Verdrängung von wichtigen Biotopen hat zudem ernste Konsequenzen für die wertvoll geschaffene breite urbane Biodiversität, welche ein Alleinstellungsmerkmal des Gleisdreieckspark darstellt.

    Ich fordere Sie aus genannten Gründen auf und appeliere an Ihren gesunden Menschenverstand: Setzen Sie dem Bebauungsplan “Urbane Mitte Süd” ein Ende! Es darf nicht zu dieser unsinnigen Zerstörung einer soziokulturell so wertvollen Begegnungsstätte kommen!

    Herzliche Grüße

    Dr. med. Julian A. Taubert

  8. Heute an das Bezirksmat geschickt:

    Das Titelbild der Artenschutzrechtliche Untersuchung des B-Plangebietes VI 140ca „Urbane Mitte“ in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Jahr 2017 zeigt eine leere, planierte Fläche. Vergleicht man dies mit Bildern aus den Jahren 2014 und 2015, wird klar, warum die Untersuchung „keine erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion von Tieren und Pflanzen“ finden konnte.
    Als der Planungsprozess begann, war die Fläche grün, üppig bewachsen mit der typischen Eisenbahnvegetation, Bäume, Sträucher und Gräser. Auch das Ringbahnviadukt war grün, die geschützte, vom Aussterben bedrohte Sandstrohblume war dort zu finden. Nachts konnten Fledermäuse beobachtet werden, die wahrscheinlich in den Bögen des Ringbahnviadukts hausten. Auch die Fläche südlich STATION war grün.
    Belegt werden kann dies mit Bildern, die Dr. Vogel als Vertreter des Vorhabensträgers auf mehreren Veranstaltungen im Bezirksamt im Jahr 2015 gezeigt hat. Bei Bedarf kann ich Ihnen Kopien dieser Präsentationen zukommen lassen.
    Bis die Flächen im Auftrag der COPRO abgeräumt wurden, waren diese Lebensraum für zahlreiche Pflanzen, Vögel und Fledermäuse.
    Wenn überhaupt ernsthaftes Interesse an Artenschutz und Naturschutz bestünde, hätte der Gutachter vor dem Abräumen die Fläche untersuchen müssen. Dass dies nicht geschah, zeigt das mangelnde Interesse für Arten- und Naturschutz und ist ein Skandal.

  9. Heute an das Bezirksamt geschickt:

    Die Verschattung des Sonnendecks am Tunnelmund wird von Ihnen als gerinfügig und unerheblich bewert. Mit dieser Bewertung bin ich nicht einverstanden, Im Gutachten und in der Begründung zum Bebaungsplan wird die Problematik der Verschattung des Parks und angrenzender Gebiete nicht ausreichend gewürdigt.

    Zitat Gutachten zum Bebauungsplan Müller BBM, Seite 23

    „ . . . Das im Westen direkt an Turm 3 angrenzende Sonnendeck auf dem Fernbahntunnel wird von den neuen Hochhäusern am 21. Juni nur vormittags für ca. fünf Stunden verschattet, wobei die Verschattung des Sonnendecks mit voranschreitender Tageszeit immer geringer wird. Ab mittags (ca. 12:00 Uhr (MESZ)) wird das Sonnendeck dann vollständig besonnt . . . „

    Ähnlich sieht es aus zu den anderen untersuchten Zeitpunkten am 21. März und am 21. Dezember. Das Sonnendeck, die Holzterrassen am Tunnelmund und der mittlere Teil des Westparks – Teile der Schöneberger Wiese – werden das ganze Jahr über in den Vormittagsstunden immer für mehrere Stunden verschattet. Dennoch wird in der Begründung zum Bebauungsplan der Schluss gezogen, die Verschattung sei geringfügig.

    Zitat: Seite 71, Begründung zum Bebauungsplan IV-140cab
    „ . . . Gutachterlich wurde bewertet, dass die Besonnung des Westparks durch die Planung nur gering beeinflusst wird und damit keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Verschattung vorbereitet werden. . . „

    Die mehrstündige Verschattung des Sonnendecks und des Westparks ist aus meiner Sicht weder geringfügig noch unerheblich.

    Nicht berücksichtigt wurde zudem, dass in den Nachmittagsstunden die westlich liegenden Gebäude ebenfalls (natürlich kleinere) Teile des Westparks verschatten. In dem Gutachten von Müller BBM werden diese Schatten zwar dargestellt. In der Bewertung durch das Gutachten und in der Begründung zum Bebauungsplan werden sie jedoch nicht berücksichtigt.

    Ein weiteres Manko des Bebauungsplans ist, dass nur die Verschattung des Westparks begutachtet wird. Dabei sind weitere Flächen und benachbarte Gebäude betroffen. In anderen Bebauungsplanverfahren werden beispielsweise die Adressen der Häuser aufgeführt, die verschattet werden und es wird berechnet, wie viel Schatten sie abbekommen und wie viel Sonnenstunden verbleiben. Das fehlt hier komplett.

    Im Frühjahr und im Herbst fallen die Schatten morgens bis in die Pohl- und Kurfürstenstraße. Der Straßenraum wird verschattet und etliche Fassaden. Nachmittags fällt der Schatten bis in das Wäldchen auf dem ehemaligen Anhalter Personen Bahnhof südlich des Tempodroms.

    Im Sommer fallen die Schatten morgens bis in den Bülowbogen, bzw. auf die dem ehemaligen Bahngelände zugewandten Gebäudeseiten. Der Nelly-Sachs-Park ist betroffen genauso wie die östlichen Fassaden der Dennewitzstraße und das Café Eule. Nachmittags fallen die Schatten in den Park des Technikmuseums und den nördlichen Teil des Ostparks.

    In den Wintermonaten wird morgens nicht nur der mittlere Teil des Westparks verschattet. Bis in die Mittagszeit wird auch der nördliche Teil des Westparks fast vollständig verschattet. In den Morgenstunden des 21. Dezembers reichen die Schatten bis weit in den Tiergarten hinein, um dann kurz vor Sonnenuntergang die Kreuzung Leipziger/ Friedrichstraße zu erreichen, soweit sie nicht vorher auf Gebäude fallen, die auf dieser Linie liegen.

  10. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich wende mich gegen die vorliegende Planung zur Ausweisung des Kerngebietes VI-140cab.
    Bitte verzichten Sie auf die Ausweisung des Kerngebiets mitten im Gleisdreieck, weil dies erhebliche Veränderungen und negative Beeinflussungen bezüglich der Freiraumfunktionen der Parkanlage (West- und Ostpark) sowie negative Auswirkungen auf die angrenzenden Wohngebiete und des weiteren Stadtraumes nach sich ziehen würde.
    Zu nennen wären hierbei:
    -massive optische Zerschneidung der beiden Parkhälften durch weit nach Süden in die Grünfläche hineinreichende Baukörper
    – dadurch Minderung des Landschaftserlebens und somit auch der Erholungsfunktion der Parkflächen
    – Negative Auswirkungen auf das Stadtklima durch die Baukörper wie Aufheizen der Baukörper, Flächenversiegelung mit Vegetationsverlust, Verlust von Retention- und Verdunstungsflächen (Luftfeuchte, Temperatur), Herabsetzung der kühlenden Wirkung von Freiflächen auch durch deren fortlaufende, stückweise Verkleinerung u. v. m.
    -Verlust von Lebensräumen durch die Bebauung an sich
    -Zerschneidung von Lebensräumen von Fauna und Flora
    -Zerstörung der weitgehend stimmigen Einbettung des Freigeländes des Museums für Verkehr und Technik in den Gleisdreieckpark. Park und Freifläche werden als Einheit mit hohem Erholungszeit von den Besuchenden wahr genommen.
    -Neubau von Gewerbe- und Büroflächen aufgrund veralteter Bedarfsanalysen. Der zukünftige Bedarf an Büroflächen durch Veränderungen in der Arbeitswelt durch und nach der Coronapandemie finden (auch aufgrund ihrer Aktualität) keine Berücksichtigung in der Planung.

    Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung als gewählte Volksvertreter*innen und bürgernaher Verwaltung gerecht.
    Setzten Sie sich für die Sicherung, den Erhalt sowie die Weiterentwicklung einer zukunftsweisenden, gemeinhohl-orientierten und lebenswerten Stadtlandschaft ein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Kroth

  11. Ich wende mich gegen die vorliegende Planung, weil wir nicht mehr Büros brauchen sondern wenn überhaupt Wohnungen und vor allem FREIFLÄCHEN und PARKs OHNE HOCHHÄUSER. Berlin lebt von seinen niedrigen Häusern und das Stadtbild war jahrelang von den schönen niedrigen Altbauten geprägt. Ich finde es eine Schande, noch mehr moderne, nicht ins Bild der Stadt passende Häuser zu bauen, die dann auch nur einzelnen Unternehmen und nicht der gesamten Bevölkerung und Umwelt (durch z.B. Kultureinrichtungen und Wohnungen) dienen!

    Bitte verzichten Sie auf die Ausweisung eines Kerngebiets mitten im Gleisdreieck, aus folgenden Gründen:

    -Ich, als gebürtige Berlinerin möchte nicht in einem zweiten New York wohnen, in dem alles zubetoniert und mit Glas und Reklame verschandelt wird. Ich möchte den Himmel sehen und Natur in der Stadt genießen können. Ich möchte nicht später mal nur 1 Park übrig haben, in dem man ein paar Tauben beobachten kann wie sie den Müll der Leute aufpicken.

    – Neue Häuser sollten nur unter strengen Umweltauflagen (zb verpflichtendes Gründach, Solaranlagen, grüne Wände, Reduzierung von Außenbeleuchtung und des Stromverbrauchs, Nachhaltige Baustoffe etc.) genehmigt gebaut werden dürfen.

    – wir brauchen mehr Freiflächen in Berlin. In denen zB Vögel, Fledermäuse und andere Tiere und Insekten ihren Platz finden. Das Gutachten zum Artenschutz ist mangelhaft, weil vor der Begutachtung zuerst gerodet und abgeräumt wurde. Siehe Artikel „Erst Roden und Abräumen, dann die Gutachter kommen lassen“. Auch ist mit einer Gefährdung von Vögeln durch Glasarchitektur zu rechnen.

    – Das Gutachten zur Verschattung des Parks kommt zu dem Schluss, das der Westpark nur in den Vormittagsstunden durch die Hochhäuser verschattet wird. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Teile des Westparks nachmittags von der westlich liegenden Bebauung verschattet werden. Notwendig wäre ein Gutachten zur Verschattung, das beides darstellt.

    – Der vorhandene “neue” Park, der bereits als ökologische Ausgleichsfläche für die Bauten am Potsdamer und Leipziger Platz entstanden ist, wird als Argument missbrauch für die ökologisch nicht tragbare Hochhauskulisse. Siehe „Einspruch der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck gegen den B-Plan-Entwurf VI-140cab „Urbane Mitte Süd“

    – einer Versiegelung des Bodens sollte wo es geht entgegengewirkt werden besonders in diesem Areal

    – Auch die Erhöhung der Temperaturen durch Einschränkung des Belüftungsaustausch zwischen Tiergarten und südlichen Stadtrand wird zu spüren sein und sollte verhindert werden

    – Zb. sollte uns auch die Corona-Pandemie eine Lehre sein. Zukünftig werden immer weniger Büroraum, aber mehr Wohnraum und größere Parks gebraucht. Siehe Artikel der AG Bauen und Wohnen des Stadteilforums Tiergarten Süd: Weniger Büros, dafür Wohnungen!

    -Die Planung stimmt nicht überein mit den Anforderungen aus dem Hochhausleitbild der Senatsverwaltung – der Mangel an echter Beteiligung an der Planung und eine rein gewerbliche Nutzung sind nicht kompatibel mit dem Hochhausleitbild, um nur zwei Aspekte zu nennen.

    Der Bebauungsplan muss in der vorliegenden Form vollständig zurückgewiesen und in wesentlichen Teilen neu erarbeitet werden.

    Vielen Dank für Ihre Zeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    M.B.

  12. Auf Seite 44 ff. bezieht sich die Begründung zum Bebauungsplan auf ein „Konsenskonzept“, das nach den Planungsworkshops Ende 2014 Anfang 2015 vom Veranstalter der Workshops formuliert wurde. Darin hat der Veranstalter alle abweichenden Meinungen unterschlagen. Deswegen ist der Name “Konsenskonzept” irreführend und sollte in der Begründung zum Bebauungsplan nicht einfach unkritisch übernommen werden. Ohne eine Richtigstellung des Begriffs „Konsenskonzept“ bedeutet dieser Umgang das Kidnapping der Meinungen all der Teilnehmer, die an den „Bürgerdialogen“ von November 2014 bis Januar 2015 teilgenommen haben und die in ihrer Mehrzahl nicht einverstanden waren mit dem Inhalten, die im sogenannten „Konsenskonzept“ berichtet werden. Ich hatte schon in der ersten Auslegung des Bebauungsplans VI140cab auf diesen Widerspruch hingewiesen. Erstaunlich, dass Sie dennoch den nicht passenden Begriff weiter benutzen.

    Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass im „Konsenskonzept“ von 100.000 m² BGF für Neubau ausgegangen wurde , also rund ein Sechstel weniger als im aktuellen Plan für beide Bereiche des B-Plans Urbane Mitte vorgesehen. Auch dies sollte erwähnt werden und es fehlt natürlich eine Erklärung, warum über das im sogenannten „Konsenskonzept“ vorgeschlagene Maß hinaus Volumen gebaut werden soll. Falls den Autoren eine solche Erklärung nicht möglich ist, müsste zumindest offen dargestellt werden, dass abweichend vom sogenannten „Konsenskonzept“ mehr Bauvolumen geplant ist.

  13. Heute, 15.2.2021 ans Bezirksamt abgeschickt!
    “Ich wende mich gegen die vorliegende Planung, weil wir weniger Büroraum, aber mehr Wohnraum und größere Parks in Berlin brauchen. Die geplante Bebauung vermindert die Aufenthaltsqualität im Park durch Verschattung und durch Erhöhung der Windgeschwindigkeiten. Eine ökologische Ausgleichfläche wird zur Vorgartenwiese der Hochhäuser degradiert.
    Seit Jahrzehnten ist das westliche Ende des Bahnsteigs der U1 ein Aussichtspunkt, vom dem aus das Bahngelände, bzw. heute der Westpark überblickt werden kann. Gleichzeitig ist von hier ein Stadtpanorama erlebbar mit der westlich anschließenden Bebauung von Schöneberg und Tiergarten Süd. Nach Norden gibt es eine Blickbeziehung zum Potsdamer Platz, nach Süden bis zum Schöneberger Gasometer. Alle diese Blickbeziehungen würden durch die Hochhäuser verbaut werden.
    Zu den vielen Gründen, die gegen die Bebauung sprechen, kommt noch die Ãœberlastung des schon jetzt stark genutzten Parks durch kommerzielle Angebote von Einzelhandel und Gastronomie in den Sockelgeschossen der Hochhäuser.”

  14. Unbedingt alle noch bis Do 18.2. auf der Website des Bezirksamtes eine Stellungnahme abgeben!

    Die Masse macht’s!
    Wenn alle 2.000 Unterzeichner der Petition auch eine Stellungnahme – wenigstens mit EINEM Kritikpunkt einreichen, besteht die Chance, dass das Verfahren gestoppt wird – oder zumindest massiv umgeplant.

    Habe ich bei 2.000+ privaten Einwänden tatsächlich schon … EINMAL … erlebt!

  15. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich gegen den vorliegenden Bebauungsplan aus folgenden Gründen:

    – Das Projekt “Urbane Mitte” ist überdimensioniert. So viel Gewerbefläche wird, insbesondere nach Corona, nicht mehr benötigt: Der Trend geht zum Home Office und die Berliner Wirtschaft stagniert. Der Bebauungsplan weist nicht mit aktuellen Zahlen nach, dass ein Bedarf für weitere Büroflächen besteht. Die Shoppings Malls im Umkreis waren auch vor Corona nicht voll vermietet, und das Online-Shopping wird diesen Trend nicht zugunsten der realen Einkaufsmöglichkeiten verbessern.
    – Die Begründungen für die erhöhte GFZ sind nicht mehr aktuell. Sie basieren auf Vergleichen zu der ehemaligen Bahnanlage. Den bereits vorhandenen Park als Argument für eine Erhöhung der GFZ zu nutzen, ist nicht akzeptabel. Dieser Park existiert bereits und wird durch die neuen Gebäude geschädigt.
    – Da die Gebäude aus Lärmgründen nicht für Wohnungen geeignet sind, werden auch die Büros geradezu hermetisch verschlossen bleiben und damit ein Fremdkörper im Park sein.
    – Die Hochhäuser des B-Planes vi-140ca stehen wahllos in der bisher flachen Landschaft, hier ist kein Konzept zu erkennen, das hat keinerlei städtebauliche Kultur. Die Anordnung der Gebäude erinnert an eine Spielfläche in einer Kita und nicht an einen gut durchdachten und abgestimmten Plan. An diesem historischen Ort ist ein hochwertiger Architekturentwurf nötig.
    – Hochhäuser stehen derzeit vor allem mit Verkehrsknotenpunkten in Verbindung (Zoo, Potsdamer Platz, Alex, Steglitz). Gleisdreieck ist verglichen mit diesen anderen Standorten ein kleiner Umsteigebahnhof. Bei der Urbanen Mitte wird ohne Berücksichtigung eines Gesamtkonzeptes für Berlin und mit maßloser Selbstüberschätzung des Standortes ein unnötiger Hochhausstandort geplant.
    – Die Hochhäuser zerschneiden den Freiraum des Parks und der Umgebung (Station, Technik-Museum, usw.). Die Hochhäuser verstellen den Blick auf die denkmalgeschützten Bahnanlagen. Sie dominieren die Umgebung und zerstören die optische Qualität des Parks.
    – Die Parkfläche wird weiter zerstückelt, der Nutzen des Parks wird damit zunichte gemacht. Der Westpark ist bereits sehr schmal und überlaufen, und weitere dominante Gebäude werden dem Parknutzen noch mehr schaden.
    – Das Gutachten zum Windkomfort ist mangelhaft, weil die Informationen, auf die es aufbaut, um Jahrzehnte veraltet sind. In der Umgebung der Urbanen Mitte sind Schäden durch höhere Windgeschwindigkeiten zu erwarten.
    – Die Versiegelung der Fläche wird auf 100% erhöht, das wird dem Stadtklima und die Gesundheit der Berliner schaden.
    – Die Parkwege zwischen Fernbahn und Station sind bereits jetzt oft zu eng für die Masse der Besucher. Hier noch viele weitere Menschen und einen Rettungsweg hinzufügen zu wollen, zeugt von Unwissenheit oder Ignoranz.
    – Die Zufahrtstraße zum Gebäudekomplex wird für den zu erwartenden Fahrzeugverkehr (Büros, Gewerbe, Einzelhandel, Sport) in Spitzenzeiten nicht ausreichen. Die Zufahrt über die Tiefgarage ist nicht für jeden und jederzeit nutzbar und daher lediglich ein nettes Add-On. Was Stau bedeutet, kann man bereits jetzt bei Messebetrieb am U-Bahnhof Gleisdreieck beobachten.
    – Das Lärmgutachten geht ausführlichst auf den Lärm der Nachbarschaft ein (Bahnen, Café am Stellwerk, Skateranlage). Es bewertet jedoch an keiner Stelle den Lärm, der durch die Nutzer der neuen Gebäude dem Park hinzugefügt wird, wie z.B. Einzelhandel, Cafés und Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Sportstudios. Dies ist arrogant, und das Gutachten ist nicht verwendbar. Die Nutzung insbesondere der unteren Etagen der Gebäude wird eine unnötige zusätzliche Beschallung des Parks verursachen.
    – Das Gutachten zum Artenschutz ist mangelhaft, weil es nach Rodungsmaßnahmen erstellt wurde und dann an der frisch gerodeten Fläche nachweist, dass keine nennenswerte Flora und Fauna zu schützen ist. Inzwischen sind Flora und Fauna nachgewachsen.
    – Der Bebauungsplan referenziert an mehreren Stellen auf die ÖPNV-Verbindungen mit U- und S-Bahn. Diese sind heute nur zu einem Teil vorhanden, der Rest ist noch nicht einmal geplant. Bevor eines der Gebäude der Urbanen Mitte in Betrieb geht (falls überhaupt), müssen alle genannten ÖPNV-Zugänge (U2 Südeingang und S21) in Betrieb sein.

    Der Bebauungsplan muss in der vorliegenden Form zurückgewiesen und in wesentlichen Teilen neu erarbeitet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

  16. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Bauen, Planen, Facility Management Amtsleitung Hrn. Dr. Kropp
    Yorckstr. 4-11
    10965 Berlin
    Berlin, den 28.01.2021
    Mail: stadtplanung@ba-fk.berlin.de
    Betr.: Stellungnahme zur Bebauung „Urbane Mitte Süd“ – öffentliche Beteiligung Sehr geehrter Herr Dr. Kropp,
    wir haben vor 5 Jahren unsere Wohnung in der Flottwellstr. 32 bezogen und erleben seitdem hautnah mit, wie sich unsere Umgebung verändert: die Industriebrachen in der Lützowstr. verschwinden und werden zu Wohnanlagen, aus dem Parkhaus gegenüber entsteht eine Luxuswohnanlage, die auch ein Jahr nach Fertigstellung noch immer zu geschätzt 40 % leer steht. Nun soll die Urbane Mitte Süd den Lückenschluss zwischen Schöneberg und Kreuzberg herstellen. Hier ergibt sich eine einmalige Chance, eine nachhaltige und zukunftsweisende Bebauung in exponierter Lage umzusetzen, die beispielgebend die Rolle unserer Hauptstadt stärkt. Diese Chance sehen wir mit dem derzeit ausliegenden Bebauungsplan vertan.
    Wir sind der Meinung, dass die städtebauliche Komposition der geplanten Baukörper einen Akzent auf die falsche Stelle setzt. Eine massive Bebauung, die in der Sackgasse endet! Das Bahnhofsgebäude mit seiner markanten Stahlkonstruktion ist identitätsstiftend für unser Quartier, von jeder Stelle des Parks aus ist es zu sehen. Dieser soll nun von allen Seiten durch gesichtslose Bürotürme zugebaut werden?
    Es ist unbestritten, dass die stetige Erhöhung der Wohndichte am Gleisdreieckpark die Notwendigkeit von Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Kultur, Sport und Kunst nach sich zieht. Insbesondere das Beispiel BRLO zeigt, wie wichtig ein offenes und einladendes Konzept ist – nur für begrenzte Zeit geduldet haben sich die Brauerei und der Biergarten zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt, der über unsere Stadtgrenzen hinaus bekannt ist und von Anwohnern und Parkbesuchern gern aufgesucht wird. Es ist ein Jammer, dass diese alternativ genutzten Container, die für ein junges und kreatives Berlin stehen, nun einem 90 m hohen Büroturm weichen sollen!
    Wir fordern Sie auf, unsere folgenden Ãœberlegungen in die Entscheidungsfindung zur Bebauung des Areals Urbane Mitte einzubeziehen:
    1. Unsere Bürowelt hat sich verändert. Auch nach COVID 19 wird es verstärkt Homeoffice geben, leer stehende Büroflächen nutzen nur Spekulanten. Wir beantragen, dass der Bedarf an Büroflächen neu festgestellt wird und das Raumprogramm danach ausgerichtet wird.
    2. Über die Umweltauswirkungen der geplanten 90 m hohen Bürotürme ist genug in den Foren argumentiert worden, wir können aus unserer Sicht als Anwohner nur bestätigen, dass die damit verbundene Verschattung des Parkflächen einen großen Einfluss auf die Wohn- und Freizeitqualität unseres Quartiers haben wird. Wir beantragen deshalb, dass die Bebauung direkt im Umfeld des Bahnhofsgebäudes so niedrig bleibt, dass das Gebäude weiterhin sichtbar bleibt. Auch auf dem südlichen Baufeld soll eine Traufhöhe von max. 60 m nicht überschritten werden dürfen.
    3. Wir beantragen, dass mit der Bebauung eine nachhaltige und ökologische Architektur umgesetzt wird. Fassadenbegrünungen, die Verwendung nachwachsender und vollständig recyclebarer Baustoffe statt Stahlbeton könnten ein innerstädtisches Vorzeigeprojekt für ein „grünes Berlin“ darstellen, das der Philosophie des Parks mit seinen Fahrradwegen entspricht.
    4. Wir beantragen einen Wettbewerb für eine offene, abwechslungsreiche und einzigartige Bebauung, die Freiräume lässt für Kreativität . Mit Shopping Malls sind wir am Leipziger Platz und am Potsdamer Platz bereits bestens versorgt, es fehlt vielmehr an individuellem Einzelhandel, an einfach zugänglichen Ateliers für Künstler und Kulturschaffende, an multikultureller Gastronomie und gemütlichen, einladenden Cafes mit direktem Zugang aus und mit einem offenen Blick in den Park.
    Für Gespräche stehen wir zur Verfügung, um unsere Argumente weiter auszuführen. Bitte bestätigen Sie den Empfang unseres Schreibens.
    Heike & Willem Steenvoorden

    Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Bauen, Planen, Facility Management Amtsleitung Hrn. Dr. Kropp
    Yorckstr. 4-11
    10965 Berlin
    Betr.: Bebauung Urbane Mitte Nord Sehr geehrter Herr Kropp,
    Berlin, den 31.01.2021
    wir möchten ergänzend zu unserem Schreiben vom 28.01.21 (per Mail übersandt) anliegenden Zeitungsartikel der Wirtschaftswoche vom 29.01.21 beifügen. Besser können wir nicht formulieren, worin auch unsere Bedenken bei der Bebauung der „Urbanen Mitte“ bestehen.
    Studien belegen, dass bis zu 30 % Büroflächen nicht mehr benötigt werden!
    Auch wenn die „Urbane Mitte Nord“ nicht Teil der öffentlichen Auslegung ist, möchten wir Sie bitten, unsere Anmerkungen zu berücksichtigen. Solange nicht gebaut wird, besteht die Chance, eine wirkliche und einzigartige „Urbane Mitte“ zu schaffen! Wir brauchen keine Hochhäuser wie am Potsdamer Platz, die keinen Platz für sonnige Plätze lassen, die zum Verweilen einladen.
    Wir bitten Sie nachdrücklich, die Lebendigkeit unseres Quartiers, die durch das BRLO und den Holzmodulbau B-Part geschaffen wurden, nicht zu zerstören – oder zumindest ein Äquivalent zu schaffen. Freiräume statt Begrenzung, Licht und Sonne statt Schatten. Wenn 90- und 60m-hohe Bebauungen stattfinden sollen, bedenken Sie bitte die Folgen. So ist die Beschattung von Bahngleisen z.B. weniger schlimm als die weitere Beschattung und „Verödung“ unseres Parks.
    Hochhäuser bauen – nur um Hochhäuser zu bauen? Das soll bitte nicht der Anspruch für dieses städtebauliche Gebiet und eine urbane Mitte sein. Das Ensemble von Bahnhof und denkmalgeschützten Rundbögen muss sichtbar und erlebbar bleiben!
    Mit freundlichen Grüßen Heike & Willem Steenvoorden

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