Unterlassungsklagen der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l.

Warten auf den nächsten Schriftsatz . . .

Wie geht’s weiter mit den Unterlassungsklagen der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. ? Das fragen mich zur Zeit viele. Ich freue mich über die Anteilnahme und die Solidarität, die ja auch auf den Veranstaltungen und durch die vielen Spenden deutlich wurde. Zur Zeit können wir jedoch nur berichten, dass wir im April nach intensiver Arbeit die Erwiderungen auf die beiden Klagen dem Landgericht übersandt haben. Nun ist die Gegenseite dran und hat dafür Fristverlängerungen bis Ende Mai beantragt. Es wird also erst mal ein schriftliches Verfahren geführt. Eine mündliche Verhandlung wird vermutlich frühestens im Herbst stattfinden. In ein paar Tagen werden wir mehr wissen. Weiterlesen

NO-SLAPP

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt die Klagen der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V.

Auf ihrer Sitzung am 26.03.2025 hat die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg eine Resolution verabschiedet, mit der Sie die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. aufruft, die Klagen gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck und den Verfasser des Gleisdreiecks-Blogs zurückzuziehen. Die Senatsverwaltung wird in der Resolution aufgerufen, die Klageverfahren ebenfalls zu missbilligen und die Kooperation mit dem Vorhabenträger grundsätzlich zu überdenken. Die Resolution wurde mit den Stimmen von Grünen, Linken und SPD angenommen, die CDU enthielt sich.

Wir dokumentieren hier die Resolution der BVV im Wortlaut sowie weiter unten eine Stellungnahme der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l als PDF-Dokument ebenfalls vom 26.03.2025. In der Stellungnahme der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. wird betont, der Vorhabenträger sei immer an einer “sachgerechten und objektiven Diskussion” interessiert gewesen, auch mit Kritikerinnen und Kritikern des Projektes. Es wird behauptet, es seien ausschließlich zwei Aktivisten gewesen, die kein Interesse an einem sachlichen Dialog gehabt und kontinuierlich unwahre Tatsachenbehauptungen und Falschinformationen verbreitet hätten. Dagegen habe der Vorhabenträger sich gezwungen gesehen, juristisch vorzugehen. Es bestehe jedoch weiterhin ein Dialogangebot, es würde begrüßt, „zu einem sach- und faktenbasierten Dialog zurückzukehren“. Weiterlesen

SLAPP ? – NO SLAPP !

Fallbesprechung: Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.

Am 11. April 2024 wurde die erste Europäische Richtlinie gegen SLAPPs verabschiedet. [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ%3AL_202401069 ] SLAPP bedeutet “Strategic Lawsuits Against Public Participation“, zu deutsch „Strategische Klagen gegen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Mit der Richtlinie sollen missbräuchliche Klagen, die der Einschüchterung einer kritischen Öffentlichkeit dienen, verhindert und die Rechte der Betroffenen gestärkt werden. Weiterlesen