Stellungnahme der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V., zuerst veröffentlicht auf https://gleisdreieck-retten.de
Innerhalb kurzer Zeit wurde die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. zweimal mit strafbewehrten Unterlassungsforderungen konfrontiert. Damit ist gemeint, wir sollten uns bereiterklären, bestimmte Inhalte oder Formulierungen nicht mehr zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung würde eine Vertragsstrafe fällig werden. Gefordert wurde das von der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l., vertreten durch ein Anwaltsbüro für Medienrecht mit Sitz „Unter den Linden“.
Um es vorweg zu sagen. Die Aktionsgemeinschaft hat beide Male die geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgegeben. Innerhalb der in solchen Fällen üblichen, extrem kurzen Fristsetzung durch das gegnerische Anwaltsbüro stellten wir die Argumente zusammen und teilten diese mit der Unterstützung unseres Medien-Anwalts der Gegenseite mit. Mit Erfolg. Die Sache lag dann wohl auch aus Sicht der Gegenseite juristisch so klar zu unseren Gunsten, dass sie auf das Risiko verzichtete, uns vor Gericht zu zerren.
Es lohnt sich genauer hinzusehen, welche Äußerungen die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. der Aktionsgemeinschaft verbieten wollte: Weiterlesen