Ein Schwarzbau im Yorckdreieck?

Baumarkt Hellweg in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg

Seit Anfang November wird kräftig gebaut auf dem Gelände im Yorckdreieck. Inzwischen werden schon die Fundamente für die Stützen der Baumarkthalle gegossen. Dabei ist der Bebauungsplan noch gar nicht beschlossen. Vor diesem Hintergrund gibt es am Mittwoch den 19.12. 12 gleich zwei Sitzungen im Rathaus Kreuzberg. Kurzfristig wurde für 17:15 Uhr eine Sondersitzung des Stadtplanungsausschuss einberufen, einziger Punkt auf der Tagesordnung: Bebauungsplan Hellweg. Um 17:30 Uhr gibt es dann die BVV, die mit einer Einwohneranfrage von Matthias Bauer und Christian Schmidt-Hermsdorf startet.

Ist dem Bezirk bekannt, dass im Yorckdreieck schon gebaut wird?
Kann der Bezirk die Ergebnisoffenheit des B-Planverfahrens sicherstellen, wenn schon gebaut wird?
Wie sieht der Zeitplan aus für den B-Plan?

Die Fragen im Wortlaut : Einwohneranfrage Hellweg Yorckdreieck, BVV F’hain-Kreuzberg 19.12.12.

Einladung Ausschuss Stadtplanung 19.12.12

Als wir die Fragen formulierten, wussten wir noch nicht, dass anschließend am gleichen Tag die Beschlussfassung zum Bebauungsplan auf der Tagesordnung stehen würde. Wir befürchteten einfach, dass schon während des Verfahrens Fakten geschaffen werden, indem einfach schon mal los gebaut wird. Offensichtlich soll der Bebauungsplan nun schnell und ohne jede Änderung beschlossen werden, womit der Schwarzbau nachträglich legalisiert würde.

Die zahlreichen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wurden in keiner Weise berücksichtigt. Dabei gab es gute Argumente:

Der Bebauungsplan Hellweg beruht auf zweifelhaften Gutachten

Im Verkehrsgutachten wurde der zu erwartende Verkehr tief gerechnet. Bei vergleichbaren Projekten, wie z. OBI an der Frankfurter Allee 216 oder dem Baumarkt von Hellweg an der Borussiastraße in Oespel wurden doppelt soviel Kunden- und Lieferverkehr pro m² Verkaufsfläche gerechnet wie am Yorckdreieck.

Auf diesen zu niedrigen Zahlen des Verkehrsgutachtens basieren die Gutachten zum Lärm und zu den Luftschadstoffen. Dennoch kommen die Gutachten zu niederschmetternden Ergebnissen:

Gutachterlich wird daher sogar empfohlen, dass der Aufenthalt der Fußgänger an den geplanten
Gebäuden so kurz wie möglich gestaltet werden sollte. (Seite 42 Begründung zum B-Plan)

Dabei werden wichtige Parameter des Bauvorhabens durch die Gutachten gar nicht beachtet. Erst auf Seite 68 der Begründung zum Bebauungsplan wird beiläufig angemerkt, dass der Baumarkt auf einem Plateau von ca. 1,5 m Höhe über Straßenniveau errichtet werden solle. Im Lageplan zu den Projektunterlagen wurden jedoch nirgends Höhen angegeben, auch nicht für die eingezeichnete Stützmauer zur Yorckstraße. Erst durch den Vergleich der angegebenen Höhen im Gebäudegrundriss des Architekten und im Erschließungsplan der Verkehrsplaner wird schließlich deutlich, dass der Baumarkt nicht 1,5 m sondern ca. 2,1 m über dem Straßenniveau geplant ist. Die Gutachter zum Lärm, den Luftschadstoffen und zum Licht haben diese Höhenstufe in ihren Gutachten nicht berücksichtigt. Die Gutachten gehen alle davon aus, dass sich der Baumarkt auf Straßenniveau befindet, so dass Lärm und Luftschadstoffe im Bereich des Parkplatzes ungehindert nach Norden abziehen können. Offensichtlich wurden die Gutachter noch schlechter über grundlegende planerische Entscheidungen informiert, als die Leser der Bebauungsplanunterlagen.

In den Stellungnahmen zum Bebauungsplan werden zahlreiche Vorschläge gemacht, die nicht im Verfahren aufgegriffen wurden. Die beiden wichtigsten Vorschläge zur städtebaulichen Situation:

  • Die Fassade des Baumarktes zur Yorckstraße soll um 16 m von der Grundstücksgrenze nach Norden verschoben werden, so dass sie die Fluchtlinie der benachbarten Gebäude Yorckstraße 43 bis 45 einhält. Der über 12.000 m² große Baumarkt würde dadurch um ca. 640 m² kleiner. Die freiwerdende Fläche könnte als Vorgarten gestaltet werden.
  • Der Baumarkt soll nicht auf einem erhöhten Plateau, sondern soweit wie möglich auf Straßenniveau errichtet werden.

Durch die beiden Vorschläge würden die Probleme des Lärms und der Luftschadstoffe sowie der Lichtemissionen etwas gemindert, der Straßenraum würde etwas mehr Aufenthaltsqualität bekommen, der Eingang zur U7, der Fußgänger- und Fahrradweg könnten großzügiger gestaltet werden, die denkmalgeschützten Yorckbrücken kämen besser zur Geltung.

Die Vorschläge sind keine Luftschlösser, sondern wären machbare Änderungen, die konkrete Verbesserungen für die Menschen vor Ort bringen würden. Dass dies von der Abteilung Stadtplanung nicht berücksichtigt wurde, ist enttäuschend.

Anstatt die Vorschläge aus der Beteiligung der Öffentlichkeit aufzunehmen, stützt sich die Verwaltung lieber auf die Hellweg-Gutachten, von denen sie eigentlich inzwischen wissen müsste, dass sie fragwürdig sind.

Ãœbrigens: einfach mal bei Goggle eingeben: „Hellweg ohne Baugenehmigung“.

Nichtberücksichtigte Stellungnahmen

Frühere Artikel zum Yorckdreieck: https://gleisdreieck-blog.de/category/yorckdreieck/

Nachtrag 19.12.12.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan Hellweg/Yorcksdreieck können auf der Seite zur Sitzung des Stadtplanungsausschuss am 19.12.12  heruntergeladen werden:

http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/bvv-online/to010.asp?SILFDNR=6220&options=4

Der direkte Link zum PDF-Dokument mit 28 MB funktioniert leider nicht.

Veröffentlicht in Yorckdreieck, YorckstrasseTagged

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