Pressemitteilung der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.

Urbane Mitte Gleisdreieck: Gutachten widerlegt Entschädigungsanspruch

Der städtebauliche Rahmenvertrag Gleisdreieck von 2005 bindet den Bezirk nicht bei der Aufstellung des Bebauungsplans Urbane Mitte. Die angeblichen Entschädigungsansprüche gegen das Land oder den Bezirk stehen dem Investor unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. gemeinsam mit den Naturfreunden Berlin e.V. heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellte. Somit kann die Bezirksverordnetenversammlung frei über den Bebauungsplan entscheiden, ohne exorbitante Entschädigungszahlungen fürchten zu müssen. Weiterlesen