Baumfäller in der Bautzener Straße

Kronenschnitt à la Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Zwei große Pappeln an der Kreuzung Bautzener Straße /Großgörschenstraße sollten heute gefällt werden. Erst im letzten im Moment konnten aufmerksame Anwohner eingreifen und so zumindest eine der beiden großen Pappeln retten. Damit wurde der Baum nun zum zweiten Mal gerettet. Letztes Jahr gab es schon einen Versuch, die Bäume zu fällen. Nach Protesten der Anwohner und Polizeieinsatz, wurde damals jedoch nur ein Baum gefällt, die beiden anderen bekamen vom Bezirksamt „Vitalität“ bescheinigt und einen „Kronenschnitt“ zur „Verkehrssicherung“ verordnet.

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Offener Brief

Stadtplanung ist Grünflächenplanung! Berlin darf sich seine Zukunft nicht verbauen!

Unter diesem Titel fordert das Netzwerk Grünzüge von Berlin in einem Offenen Brief an Berliner und Brandenburger Politiker einen neuen Umgang mit den vorhandenen Grün- und Freiflächen. Der Brief  –  von 25 Vereinen und Initiativen unterzeichnet  –  wird getragen von der Befürchtung, dass für den Wohnungsbau nun nach und nach alle Freiflächen, alle Brachen und Lücken zugebaut werden. Stattdessen sollen Grünverbindungen, beispielsweise entlang an Bahnlinien und Ufern, erhalten und genutzt werden, um ein zusammenhängendes Grünsystem zu bilden, zu dem jeder auf kurzem Wege Zugang hat. Weiterlesen

 

188,11 € für wertloses Papier

Anfrage zur Entwidmung von Bahnflächen im Bereich Yorckdreieck/Gleisdreieck und Bautzener Brache an das Eisenbahnbundesamt

Im Februar 2014 wurde über das Portal „Frag-den-Staat“ eine Anfrage gestellt, um Informationen zu bekommen zu den Bahnflächen, bzw. zur Entwidmung von Bahnflächen im Bereich Yorckdreieck/Gleisdreieck und Bautzener Brache. Inzwischen hat das Eisenbahnbundesamt einen Bescheid erlassen. Laut diesem Bescheid soll der Antragsteller 188,11 € für mehr oder weniger wertloses Papier bezahlen. Die Dokumente mit den entscheidenden Informationen sollen jedoch unter Verschluss bleiben. Begründung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG, bzw. einer ihrer Konzerntöchter würden preisgegeben und dies könne zu ungerechtfertigten Vorteilen für Wettbewerber führen. Gegen den Bescheid des Eisenbahnbundesamtes wurde Widerspruch eingelegt.

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