Bis zum nächsten Treffen der Fachleute im Werkstattverfahren „Urbane Mitte Berlin“ am 11. Dezember 2014 sollen die Abrißarbeiten beim Ringbahnviadukt am U-Bhf. Gleisdreieck ruhen. Bis dahin sollen nur Aufräumarbeiten stattfinden. Bis zum 11. Dezember sei nun Zeit, sich weiter sachkundig zu machen, um dann zu entscheiden. Dies war der Vorschlag von Baustadtrat Hans Panhoff nach der heutigen Begehung, der von den Beteiligten angenommen wurde. Mit dabei waren drei Vertreter der Eigentümer der Firma Copro sowie drei Anwohner_innen.
Folgende Argumente wurde ausgetauscht:
Baustadtrat Panhoff verwies darauf, dass der Bezirk Interesse an billigem Gewerbe- und Wohnraum habe. Den sieht er in Gefahr, wenn hier zusätzliche Kosten durch den Erhalt des Viadukts entstünden.
Die Vertreter der Eigentümer argumentierten, die hier geplante neu S-Bahn S21 könne nicht über das alte Viadukt fahren. Anhand einer Zeichnung zeigten sie Draufsicht und Schnitt des neuen Bahnhofs. Aus der Schnittzeichnung ging hervor, das die neue S-Bahn ca. 1,5 m höher liegt als die Oberkante des alten Viadukts, aus der Draufsicht ging hervor, dass die Lage des neuen Bahnhofs mit Mittelbahnsteig im Norden etwas nach Osten über das Viadukt hinausragt, im südlichen Bereich etwas nach Westen. Sie verwiesen auf ein Schreiben aus der Senatsverwaltung, aus dem hervorginge, dass es nicht möglich sei, die neue S-Bahn auf das alte Viadukt aufzusetzen. Dabei würden erhebliche, zusätzliche Kosten entstehen – es war die Rede von 30 Mio.! Außerdem sei das eigentlich historische Viadukt das der U-Bahn und nicht das Ringbahnviadukt. Es bestünde Einsturzgefahr, wenn da was passiert, würden sie persönlich haften. Und durch den jetzigen Baustopp würden jeden Tag 3000.- € Kosten entstehen.
Die Gegenargumente der Anwohner waren, dass wir uns in einem offenen, diskursiven Verfahren befinden, bei dem es noch keine fertigen Pläne gibt, dessen Ergebnis also noch offen sei. Wenn das so sei, müsse es noch möglich sein, in Varianten zu denken. Und eine der Variante laute, dass man das alte Viadukt erhalte. Wenn sich herausstelle, dass dies nicht machbar sei, könne man das Viadukt immer noch abreißen. Zum jetzigen Zeitpunkt aber gäbe es keinen Grund, vorschnell eine Variante auszuschließen. Die Behauptung, dass das eine Viadukt (das der U-Bahn) historisch sei, das andere Viadukt aber nicht historisch sei, ist natürlich Quatsch. Das Ringbahnviadukt ist sogar ein paar Jahre älter als das der U-Bahn. Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck hat in ihrer Stellungnahme zum Gesamt-Bebauungsplan Gleisdreieck im Jahr 2006 alle Bauwerke aufgelistet, die aus ihrer Sicht denkmalwürdig sind, darunter auch das Ringbahnviadukt. Nun regelte der Gesamt-Bebauungsplan von 2006 nur die Aufteilung des Geländes in Park und in Bauflächen. Deswegen wurde die Beschäftigung mit Details wie Denkmalschutz in die Teilbauungspläne verlagert. Was natürlich nichts bringt, wenn die historische Substanz abgerissen wird, bevor es zum Teilbebauungsplan „Urbane Mitte“ kommt.
Die Sicherheits- und Haftungsfragen seien lösbar, wie auf allen Baustellen. Dass eine neue Bahn mittels Betonplatte auf ein altes gemauertes Viadukt aufgesetzt werde, sei konstruktiv möglich, kann an vielen Stellen in Berlin und anderswo besichtigt werden. Es wurde die mangelnde Transparenz auf der ersten Planungswerkstatt bemängelt. Auf die damals im Plenum vorgetragene Forderung, das Viadukt mindesten bis zum Ende des Planungsverfahrens nicht anzutasten, reagierte einfach niemand. Die Vertreter der Eigentümer blieben stumm, anstatt zu ehrlich berichten, dass sie die Abrissbagger schon bestellt hatten – was nicht gerade vertrauensbildend gewirkt hat.
Hoffen wir, das wenigsten bis zum 11. Dezember keine weiteren Fakten geschaffen werden.