621,17 € für fremde Federn?

Gleisdreieck-blog.de wegen Verstoß gegen das Urheberrecht abgemahnt

von Matthias Bauer

698 Beiträge seit 2009 wurden auf diesen Seiten veröffentlicht. Zweimal hat es gleisdreieck-blog.de seitdem erwischt – zuletzt im Januar diesen Jahres. Abgemahnt wurde ich wegen eines Bildes im Artikel „Anmerkungen zum Prüfbericht der Urbanen Mitte“. In dem Artikel berichtete ich unter anderem auch über ein Zusammentreffen von Senator Geisel im September 2022 mit Vertretern der Immobilienwirtschaft.

Beim „Businessfrühstück“ im Berlin Capital Club hatte sich Senator Geisel vehement gegen Grundstücksspekulation ausgesprochen, sich jedoch gleichzeitig wohl gelaunt mit einer Vertreterin einer an Grundstückspekulationen beteiligten Firma ablichten lassen.

Als Beleg dafür hatte ich einen Screenshot der Seite Berlinboxx  dargestellt, auf dem ein Foto des Senators mit einer Geschäftsführerin der COPRO zusehen war. Eine zur COPRO gehörende GmbH hatte 2014 das Grundstück der „Urbanen Mitte“ mit dem U-Bhf.-Gleisdreieck für 7,8 Mio. € erworben und dann im Herbst 2020 in einem ShareDeal nach Luxemburg verkauft. Heute hält die COPRO über die UMB Beteiligungs GmbH gemeinsam mit der der TST Invest GmbH noch 11% der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. Für den Verkauf war eine Summe von ca. 142,5 Mio. € tatsächlich bei den beiden Gesellschaften angekommen. Der Geldfluss ist ablesbar aus den beim Bundesanzeiger hinterlegten Bilanzen der beiden Firmen. Bei der Umschreibung des Grundstücks beim Grundbuchamt war jedoch ein Verkehrswert von 11,3 Mio. € angegeben worden.

Abgemahnt wurde ich von einem Autor der Seite BerlinBoxx wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Ich hätte das Bild mit Senator Geisel und der Geschäftsführerin der COPRO nicht zeigen dürfen.Vertreten wurde der Abmahner nicht durch einen gewöhnlichen Abmahnanwalt, sondern durch eine renommierte Kanzlei, die laut eigener Darstellung zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens medienrechtlich vertritt.

Der Abmahner ist nicht nur Urheber des Fotos, sondern tritt gleichzeitig auch als Sprecher für verschiedene Immobilienfirmen auf. Auch auf der Website „https://www.urbane-mitte.de/“ ist er zu finden. Unter dem Menüpunkt „Kontakt“ fungiert er als „Ansprechpartner für Presse und Öffentlichkeitsarbeit“.

Die Veröffentlichung des Screenshots war keineswegs als Versuch gedacht, gleisdreieck-blog.de mit fremden Federn zu schmücken, sondern als Beleg zur Dokumentation des widersprüchlichen Verhaltens Senator Geisels in Sachen Grundstücksspekulation. Ich dachte die Verwendung des Screenshots als Zitat sei in diesem Zusammenhang zulässig. Möglicherweise hätte man damit vor Gericht durchkommen können. Da ich mich aber nicht auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissen Ausgang einlassen wollte, habe ich schließlich eine Unterlassungserklärung unterschrieben und insgesamt 621,17 € für die Abmahnung und Rechtsanwaltsgebühren bezahlt. Glücklicherweise habe ich aus meinem Umkreis seitdem viel Solidarität erfahren und Spenden bekommen, die schon die gesamten Kosten decken. Vielen Dank allen! In Zukunft werde ich etwas vorsichtiger sein!

Die erste Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht hatte ich 2014 bekommen. Auch damals ging es nicht darum, gleisdreieck-blog.de mit fremden Federn zu schmücken. Die Vorgeschichte: Bei der der Auslegung des Bebauungsplans für die Flottwellpromenade hatte das Bezirksamt die Unterlagen mit zahlreichen Gutachten in einem einzigen PDF-Dokument zusammengefasst, 50 MB schwer und dazu restriktiv eingestellt, so dass die Unterlagen weder digital durchsuchbar waren – noch war Copy und Paste möglich. Damals hatte ich die 50 MB aufgeteilt in einzelne Dokumente für die einzelnen Gutachten und die Restriktionen entfernt, mit denen das Durcharbeiten der Unterlagen erschwert werden sollte. Die einzelnen Dokumente konnten dann von gleisdreieck-blog.de heruntergeladen werden. Zwei Jahre später meldete sich dann ein Rechtsanwalt, der einen der Bebauungsplan-Gutachter vertrat. Glücklicherweise konnte ich die damalige Abmahnung abwehren, weil der Abmahnanwalt zu viele formale Fehler gemacht hatte. So kam es gar nicht zur rechtlichen Klärung, ob die Veröffentlichung solcher Gutachten zulässig ist. Einiges spricht dafür, dass eine solche Veröffentlichung zulässig ist. Schließlich sind Bebauungsplanverfahren öffentliche Verfahren. Bei Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan ein örtlich geltendes Gesetz. Die Grundlagen eines solchen Gesetzes müssten doch öffentlich zugänglich sein. Oder?

5 Kommentare zu “Gleisdreieck-blog.de wegen Verstoß gegen das Urheberrecht abgemahnt

  1. Das Ding mit dem Geisel-Foto zeigt mal wieder, wie unhaltbar er in öffentlicher Verantwortung eigentlich ist. Wäre er nach der Pannenwahl zurückgetreten, hätte die Wiederholungswahl anderes ergeben. Stattdessen jetzt die Rückwärtsrolle. Beschämend.

    1. Es war ein beschämendes Verhalten von Frau “Dr.” und ihrem Innen-/Bausenator, aber für beide ging/geht es wohl auch um ganz erhebliche Ruhegeldansprüche, wie die Berliner Zeitung vor ein paar Wochen berichtete. Bei der erstaunlich allergischen Reaktion auf die Publikation des Fotos vom “Businesslunch” hier von Ihnen und mit der Vorgeschichte zur Dankeschön-Parteispende durch Herrn Groth nach der freundlichen Genehmigung par ordre du mufti zur Randbebauung des Mauerparks an den SPD-Wahlkreis Lichtenberg im Hinterkopf, fragt man sich irgendwie auch ganz dunkel, ob für diese Auftritte neben dem Amt nicht sogar Geld/”Rednerhonorar” geflossen sein könnte…

  2. Mit den PDF gebe ich dir den Tipp mit einem Trick zu arbeiten.
    Drucke die Unterlagen aus und scanne sie neu als PDF ein. So sind es deine eigenen PDF die Du aus physischen Dokumenten angefertigt hast.

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