Perfektes Timing

Nach 25 Jahren – der „Bebauungsplan VI-140 a Gleisdreieck“ kommt in die Bürgerbeteiligung

Am Mittwoch, den 5. Juni 2019 hat die BVV- Friedrichshain-Kreuzberg den aktuellen Stand des Bebauungsplan Gleisdreieck VI-140 a zur Kenntnis genommen. Mit dem Plan sollen der Ost- und der Westpark sowie die Kleingärten planungsrechtlich gesichert werden. Nun folgt die offizielle Bürgerbeteiligung, für die der Plan sechs Wochen lang ausgelegt werden wird. Welch perfektes Timing! 25 Jahre nach Aufstellung des Plans darf die interessierte Öffentlichkeit sich äußern.

1994 stellte der Bezirk Kreuzberg (damals noch ohne Friedrichshain) den Bebauungsplan VI-140 auf. Das ganze Gleisdreieck, bestehend aus den ehemaligen Güterbahnhöfen der Potsdamer und der Anhalter Bahn sollte Grün werden, vom Landwehrkanal bis zur Yorckstraße, so das damalige Planungsziel des Bezirks.

Nun – 25 Jahre später – heißt der Bebauungsplan VI-140 a und umfasst nur noch Teilbereiche des ursprünglichen Plans. Das kleine a hinter VI-140 bedeutet, das es eben noch b, c, d usw. gibt, denn für jeden Teilbereich, der dann entgegen der ursprünglichen Intention der Planaufstellung von 1994 zur Baufläche gemacht wurde, wurde ein Teilbebauungsplan ausgegliedert, z. B. Möckernkiez, Yorckdreieck (Hellweg), Ladestraße/Technikmuseum (von der Vivico Schwechtenpark genannt), Flottwell/Dennewitz und Urbane Mitte am U-Bahnhof Gleisdreieck. Nun endlich sollen die Restfläche, der heutige Ost- und Westpark sowie die Kleingärten planungsrechtlich gesichert werden.

Nach 25 Jahren sind im Grunde die  großen und viele kleine Fragen geklärt. Nicht alle positiv und in der Regel ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, dafür in nichtöffentlichen Verhandlungen mit der Deutschen Bahn, mit der Eisenbahnimmoblilienmanagment GmbH, die dann später in VIVICO umbenannt wurde. Wenn man die Pläne von 1994, 1999, 2001 dann 2006 Revue passieren lässt, wird deutlich, dass der Park kontinuierlich geschrumpft wurde. Diese Phase war 2006 abgeschlossen. Sichtbar vor Ort wird es erst jetzt mit Zeitverzögerung, insbesondere durch die Bebauung an Flottwell- und Dennwitzstraße. Vom Westpark bleibt hier nur ein schmaler Streifen. Noch deutlicher wird man es empfinden, wenn noch die sieben Hochhäuser der „Urbanen Mitte“ entlang der Ostseite des Westparks dazukommen.

Die Aufteilung des Bebauungsplan VI-140 in Teilbebauungspläne erfolgte 2006, ein Jahr nach Abschluss des städtbaulichen Vertrags. Als vorletzter der Teilpläne kommt nun der VI-140 a dran, der Plan für den Park. Und nachdem im letzten Jahr die Träger öffentlicher Belange ihre Statements abgeben haben, dürfen nun auch die Bürger, die interessierte Öffentlichkeit sich äußern.

Macht es Sinn, sich zu beteiligen?

Die Vergeblichkeit wird deutlich durch die Stellungnahme der Berlin Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), die sich als Träger öffentlicher Belange beteiligen konnte. Die BLN verweist darauf, dass das Gleisdreieck als ökologische Ausgleichsmaßnahme für die Bebauungen am Potsdamer und Leipziger Platz gedacht war, mit dem Ziel die stadtklimatische Funktion als Frischluftschneise von Tiergarten bis südlichen Stadtrand zu erhalten. In der textlichen Begründung zum Bebauungsplan VI-140 a wird zwar immer wieder die ökologische Qualität des Parks hervorgehoben und die stadtklimatische Bedeutung des Gleisdreiecks wird an vielen Stellen erwähnt. Aber es wird komplett ausgeblendet, dass die Bauten entlang der Flottwell- und Dennwitzstraße sowie die sieben geplanten Hochhäuser im Bereich der „Urbanen Mitte“ diese klimatische Funktion des Parks extrem stark eingeschränken werden.

Die BLN weist in ihrer Stellungnahme auf diesen Widerspruch hin :

Uns wurde berichtet, dass die Höhe der geplanten Gebäude teils wie am Potsdamer Platz ermöglicht werden soll. Dies war der Darstellung des B-Planentwurfes leider nicht zu entnehmen. Derartig massive neue Bebauungen auf einem derartig sensiblen Bereich sind zu untersagen. Wie Ihnen bekannt ist, ist der Geltungsbereich als Ausgleichsfläche für die zu hohe, und zu enge Bebauung des Potsdamer Platzes vorgesehen. D.h. dass derartige neue Eingriffe in Natur und Landschaft mit Bezug auf die Bebauungshöhe und –dichte des Potsdamer Platzes nur als ignorante Persiflage/ Sarkasmus angesehen werden könnten.

Wer sich trotzdem beteiligen möchte, kann sich an diversen Fragen abarbeiten. Manches wurde schon in der Trägerbeteiligung erörtert:

  • die Brücke zwischen Westpark und Tilla-Durieux-Park über den Landwehrkanal (siehe Seite 23 ff. der Abwägung, die Seitenzahlen beziehen sich auf das PDF-Dokument, B-Plan und Abwägung, der Link zum Dokument befindet sich am Ende des Textes.)
  • die südliche Wegeverbindung über die Brücke Nr. 5 von der Yorckstraße in den Westpark (siehe Seite 28 ff. der Abwägung)
  • Die Geräuscheinwirkungen der Freizeitanlagen im Westpark (siehe Seite 50 in der Abwägung)
  • Sind im Park weitere Gemeinschaftsgärten möglich? – Hat noch keiner gefragt.
  • Könnte das Stellwerk ABWT im Ostpark an der Yorckstraße unter Denkmalschutz gestellt werden? – Hat noch keiner gefragt.

Alle Einwände, alle Vorschläge werden abgebügelt werden. Beispiele zu Illustration:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen II A fordert die Brücke zwischen Westpark und Tilla-Durieux-Park im Bebauungsplan vorzusehen. Der Bezirk, bzw. das vom Bezirk beauftragte Planungsbüro antwortet, dass dies nicht notwendig sei, die Brücke könne auch ohne Festlegung im Bebauungsplan gebaut werden.

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz III C schlägt vor, den Weg über die Brücke Nr.5, bzw. von der Yorckstraße in den Westpark in der Bebauungsplanung vorzusehen. Dies wird abgelehnt mit dem Hinweis auf Überlagerung mit den Bahnplanungen. Erst im Planfeststellungsverfahren könne der Weg geregelt werden.

Im Grunde „regelt“ der Plan nur Angelegenheiten, die schon geregelt sind, wo eigentlich kein Planerfordernis mehr besteht. Ein Beispiel ist der kleine Weg zwischen Nelly-Sachs-Park durch die Kleingärten in den West-Park. Dazu heißt es:

Textliche Festsetzung Nr. 3
Die Fläche a ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB

Warum gibt es eine solche textliche Festsetzung nicht für den Weg von der Yorckstraße in den Westpark? Die Formulierung könnte folgendermaßen lauten:

Es wird ein Gehrecht festgelegt in der Fläche x zugunsten der Allgemeinheit. Der Weg führt von der Yorckstraße über das Grundstück von Hellweg von Gleisinsel zu Gleisinsel mehrfach die Trasse der S21 unterquerend in den Westpark. Details werden im Planfeststellungsverfahren zur Festlegung der S-Bahn S21 geregelt.

Vor einer solchen Aussage drücken sich die Autoren des Bebauungsplans. Da, wo tatsächlich Planerfordernisse bestehen, versagen sie. Auf die nächsten 25 Jahre.

Link zum Bebauungsplan, schriftliche Begründung und Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Stand 02.05.2019, PDF-Dokument 11 MB

 

Die Bebaungspläne Gleisdreieck VI-140 seit 1999

Leider fehlt der Plan von 1994
Bebauungsplan Gleisdreieck IIV-140, Stand 1999 mit handschriftlichen Ergänzungen von 2001
Bebauungsplan Gleisdreieck VI-140, Stand 1999 mit handschriftlichen Ergänzungen von 2001 zur Verortung der ökologischen Ausgleichsflächen

 

Bebauungsplan Gleisdreieck IIV-140, Stand 2006
Bebauungsplan Gleisdreieck VI-140, Stand 2006
Babauungsplan Gleisdreieck IIV-140 a, Stand 2019
Babauungsplan Gleisdreieck VI-140 a, Stand 2019. Eigentlich hat sich an den Planungen für die Bahn seit 2006 nichts geändert. Dennoch werden die Bahnflächen (violet) nun ganz anders dargestellt als 2006. 

 

 

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