Zweierlei Maß

Baugenehmigung für die Bautzener Brache erteilt

Am Leipziger Platz soll es zu laut sein zum Wohnen – meint Senator Geisel. An der Bautzener Straße ist es laut, eigentlich zu laut zum Wohnen belegen die Untersuchungen zum Bebauungsplan. Dennoch dort sollen dort Wohnungen gebaut werden – um jeden Preis. Die Politik misst hier mit zweierlei Maß. Je nach Opportunität werden diese oder jene Argumente favorisiert. Was richtig sein soll, wird nach Belieben festgelegt.

Am Mittwoch, den 24. 08. 16 wurden die ersten Baugenehmigungen für das umstrittene Projekt mit 296 Mietwohnungen an der Bautzener Straße erteilt und von den Beteiligten gefeiert. Frohe Botschaft in Zeiten der Wohnungsnot und des Wahlkampfes. Aber ist alles erlaubt für den guten Zweck? Ist es erlaubt, Fakten zu ignorieren, zu leugnen oder einfach um zu interpretieren?

Das Lärmproblem

Bei den Berechnungen der Schallprognosen für den Bebauungsplan wird teilweise von fragwürdigen Annahmen ausgegangen. So wird angenommen, die Anzahl der Züge würde auch nach dem Bau der neuen S-Bahnlinie S21 kaum steigen. Die Wohnungen werden aufwendig als akustische Käfige ausgebildet, die Messpunkte im Freien wurden von den üblichen 1,6 m Höhe auf 1,2 m Höhe (vom Fußboden aus gerechnet) gelegt, weil nur so die schallgedämmten Balkonbrüstungen Wirkung (zumindest auf die Schallprognosen) entfalten können.

Dennoch liegen die Schallpegel oberhalb der Grenze zur Gesundheitsgefährdung und „oberhalb der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle“. Das Eisenbahnbundesamt schrieb in seiner Stellungnahme zum Bebauungsplan:

. . . Insgesamt werden an den hier geplanten schutzwürdigen Gebäuden hohe Beurteilungspegel erreicht (z.B. werden gemäß Begründung im der Bahn zugewandten Bereich tagsüber 72 -74 dB(A) und nachts 68 – 70 dB(A)). Diese Pegel liegen zum Teil deutlich oberhalb der zur Abwehr einer Gesundheitsgefährdung sowie unzumutbarer Eingriffe in das Eigentum in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle von 70 dB(A) tags sowie 60 dB(A) nachts und können daher bei zukünftigen Planungen an der Bahnstrecke zu erheblichen Realisierungsproblemen führen . . .”

Realisierungsprobleme wird es auch geben, wenn der Umbau des benachbart liegenden Bahnhofs Yorckstraße ansteht, der völlig neu gebaut werden soll mit zwei Bahnsteigen und zwei zusätzlichen Gleisen für die S21. Der 4 m breite Weg zwischen der neuen Bebauung und dem Bahngelände wird kaum ausreichen für die Baulogistik des neuen Bahnhofs. Folge: eine aufwendige, komplizierte Baulogistik, zusätzliche Kosten in Millionenhöhe, für die das Land Berlin dann wird aufkommen müssen.

Großflächiger Einzelhandel ausnahmsweise erlaubt

Im Sockelgeschoss der sieben Häuser ist ein Supermarkt, ein „Vollsortimenter“ mit 1600 m² vorgesehen. Planungsrechtlich wären üblicherweise nur 800 m² zulässig gewesen, zur Versorgung des Kiezes eigentlich auch völlig ausreichend. Nun gibt es das Doppelte. Das bringt zusätzliche Mieteinnahmen und zusätzlichen Verkehr in der Bautzener Straße.

Ökologische Ausgleichsfläche plattgemacht

Eine ökologische Ausgleichsfläche am Rand des Grundstücks zur S-Bahn gelegen, die 1994 im Rahmen der Planfeststellung „Verkehrsanlagen Zentraler Bereich“ festgesetzt wurde, wurde im Zug der Bauvorbereitung im Winter einfach plattgemacht. [siehe Bericht vom 8. 05. 16 auf diesen Seiten].

Denkmalschutz ausgehebelt

Abgerissen wurde im Rahmen der Bauvorbereitung auch die denkmalgeschützte Stützmauer des Bahngeländes. Nach Protest im April wurde der Abriss für kurze Zeit gestoppt, dann ging es weiter mit dem Argument, die Mauer falle nicht unter das „Schutzgut“ und die Denkmalbehörde habe eine Abrissgenehmigung erteilt. Nach Akteneinsicht ist jedoch festzustellen, dass der Landeskonservator in seinem Bescheid von 1992 mit den Yorckbrücken auch die dazugehörigen Stützmauern unter Denkmalschutz gestellt hat. Der Inhalt des Bescheides ist eindeutig, wird aber einfach in Abrede gestellt. Und die angebliche Abrissgenehmigung besteht nur aus einem handschriftlichen Vermerk ohne Unterschrift. [siehe Bericht auf diesen Seiten vom 8. 06. 16].

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Die Ecke Yorckstraße/Bautzener Straße. Im Vordergrund das Bauschild für die Sanierung der Yorckbrücken, das schon viel Verwirrung gestiftet hat, weil die meisten Leute denken, es bezieht sich auf die Baustelle an der Bautzener Brache. Irgendjemand hatte in großen schwarzen Buchstaben darauf geschrieben „Uns hat keiner gefragt“. Pünktlich zur Feier der Baugenehmigung war die unliebsame Meinungsäußerung entfernt worden. Im Hintergrund die Yorckbücke Nr. 5 mit dem Rest der unter Denkmalschutz stehenden und dennoch zum großen Teil schon abgerissenen Stützwand. Zu den ungelösten Problemen mit der Sanierung der Yorckbrücken, siehe Artikel auf diesen Seiten vom 17.08.16

Fragwürdiger Beschluss der BVV Tempelhof-Schöneberg

Als die Bezirksverordneten in ihrer letzten Sitzung vor den Sommerferien den Bebauungsplan 7-66VE auf der Tagesordnung hatten, waren all diese Kritikpunkte bekannt. Dennoch sprachen sich die drei großen Parteien einmütig für das Projekt aus und beschlossen die sogenannte „Planreife“. Das bedeutet, dass schon mal Baugenehmigungen erteilt werden können, bevor der Bebauungsplan festgesetzt und rechtlich überprüft werden kann.

Ob eine Klage gegen die Baugenehmigung gelingt, steht noch in den Sternen. Wenn sie nicht gelingt, geht eine jahrzehntelange Auseinandersetzung bitter zu ende.

Alternative Baufläche nicht untersucht

Seit Ende der 1990er Jahre gab es einen Alternativvorschlag zur Bebauung der Bautzener Brache: die Fläche der Berliner Stadtreinigung zwischen Monumentenstraße und Kolonnenstraße. Ungefähr gleich groß, im Eigentum des Landes Berlins, damals schon überwiegend nur als Parkplatz genutzt, nicht so lärmbelastet und vor allem nicht den Grünzug auf dem Bahngelände verbarrikadierend, sondern die städtebauliche Kante der Schöneberger Insel zum Bahngelände vervollständigend.

Ignorierter Alternativvorschlag: das BSR-Gelände zwischen Monumenten- und Kolonnenstraße

Das Stadtplanungsamt hat sich seit den 1990er Jahren geweigert, diese Alternative überhaupt mal anzudenken. Seit damals hatte sich das Amt darauf festgelegt, die Fläche an der Bautzener Straße bebauen, anfangs von der Yorckstraße bis zur Monumentenbrücke, mal mit einer Mischung aus Gewerbe und Wohnen, dann nur mit Gewerbe, wie 2009 das Selfstorage-Projekt [siehe Bericht auf diesen Seiten vom 21. 09. 2009], nun mit Wohnen und Gewerbe. Die Politik hat immer brav mitgemacht, egal ob gerade SPD, CDU oder zuletzt die Grünen den Stadtratsposten besetzten.

Politische Gestaltungsfreiheit nicht genutzt

Dabei gab es hier Gestaltungsfreiheit für die Politik. Denn die Fläche galt bisher als Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch. Erst durch die politische Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung wurde das Baurecht geschaffen. Ohne Angst vor Schadensersatz hätte der Bezirk das Grundstück zur Grünfläche erklären können. Die Bautzener Brache hätte die perfekte Ergänzung der Parklandschaft werden können, der Missing Link zwischen Nord-Süd-Grünzug, Flaschenhals und Gleisdreieck-Park.

Presse

 

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