Grüne machen Grün platt

Bautzener Brache: planfestgestellte ökologische Ausgleichsfläche gerodet

Alle Baumfällungen seien genehmigt gewesen, die Bäume nicht mehr standsicher und die Fällungen notwendig für die weiteren Abrissarbeiten auf dem Gelände, so die Antwort von Stadträtin Dr. Klotz auf die Frage einer Anwohnerin auf dem Präventionsrat am 11. März 2016 . Siehe dazu Bericht auf den Seiten des Schöneberger Nordens. Alle Bäume seien nicht mehr standfest gewesen – wirklich alle?

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass unter anderem auch ein Gehölzstreifen entlang der Grundstücksgrenze zur S-Bahn gerodet wurde, der als ökologische Ausgleichsfläche festgesetzt war. Festgesetzt wurde der Streifen – wie zahlreiche weitere Flächen entlang der Trasse – im Jahr 1994 im Rahmen der Planfeststellung für die Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich – also als ökologische Ausgleichsmaßnahme für den Bau der neuen Nord-Süd-Bahnstrecke mit Tunnel sowie für den Bau des Autotunnels unter dem Tiergarten. Dies wird belegt durch den Landschaftspflegerischen Begleitplan „Maßnahmen“ (Blatt 10 von 16) zu den Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich vom 16. 03. 1994, gezeichnet von der Deutschen Bahn, Regionalbereich Netz Berlin, Projekt NRZ 7 und von der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Hauptabteilung Tiefbauamt 15. 04. 1994, siehe dazu die folgenden Abbildungen.

landschaftpfleger-Massnahmeplan-1994-Blatt-10-von16
Abbildung (aus zwei Fotos zusammengesetzt)  des Landschaftspflegerischen Begleitplans „Maßnahmen“ (Blatt 10 von 16) zu den Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich vom 16. 03. 1994, gezeichnet von der Deutschen Bahn, Regionalbereich Netz Berlin, Projekt NRZ 7 und von der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Hauptabteilung Tiefbauamt 15. 04. 1994. Alle farbig dargestellten Flächen stellen trassenbegleitende ökologische Ausgleichsmaßnahmen dar.
landschaftpfleger-Massnahmeplan-1994-Ausschnitt
Der Ausschnitt aus dem obigen Plan zeigt den 145 m langen und bis zu 7 m breiten Gehölzstreifen, der parallel zur S-Bahn verläuft. Die Grundstücksgrenze verläuft in Längsrichtung durch den Streifen. Ein Teil des Streifens befindet sich auf Bahngelände, der andere Teil auf dem Gebiet des B-Plans 7-66 VE. Der gesamte Streifen wurde im Winter 2015/16 im Zuge der Bauvorbereitung für den B-Plan 7-66 VE gerodet.

Ca. 145 m lang und bis zu 7 m breit war der Streifen mit dem typischen Eisenbahnwildwuchs. Die Legende des Plans weist die ersten 15 m am nördlichen Ende zur Yorckstraße als Ruderal-/Sukzessionsfläche aus, die restlichen 130 m als Gehölze < 5 m. Nach 20 Jahren hat sich der Streifen natürlich etwas weiter entwickelt. Im Eingriffsgutachten zum Bebauungsplan 7-66 VE, Stand 04. April 2016 auf Seite 19 wird er folgendermaßen beschrieben:

. . . Im Nordosten des Plangebietes befinden sich im Bereich der offenen Ruderalflächen Wildrosen der Rosa canina Gruppe (insgesamt 13 Stück), von denen zwei Exemplare, die sich unmittelbar am Zaun zum angrenzenden Bahngelände befinden, als Rosa subcanina bestimmt wurden, die laut ‘Rote Liste der Gefäßpflanzen in Berlin’ als stark gefährdet gelten. Eine Flatter- Ulme (Ulmus laevis) mit einem Stammumfang von rund 35 cm befindet sich am südlichen Ende der Fläche, die durch die Möhren-Steinkleeflur geprägt wird. Flatterulmen werden in der Vorwarnliste Berlins geführt.
Das östlich angrenzende Bahnareal kann als Verbindungsbiotop von Arten ruderaler Standorte dienen. Das Plangebiet ist in den 2009 erstellten Karten zum aktuellen und zum potenziellen Biotopverbundsystem dargestellt . . . “

Nun ist fast der gesamte Streifen – teils auf Bahngelände, teils auf dem Grundstück des Bebauungsplans gelegen – verschwunden. Bis auf eine Minirest am nördlichen Ende wurden die Gehölze im Laufe des letzten Winters gerodet, als Bauvorbereitung für das Projekt 7-66 VE mit Stumpf und Stiel beseitigt – einschließlich der besonders geschützten Wildrosen und der Flatterulme. Die Biotopverbindung wurde gekappt, alles ohne Genehmigung.

Spielt es eine Rolle ob mit oder ohne Genehmigung? Für die Verwaltung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg offensichtlich nicht. Im Grün-Sozialen Modellquartier 2016 scheint alles erlaubt, was das Bauvorhaben 7-66VE beschleunigt. Im Notfall wird dann eben nachträglich eine Genehmigung ausgestellt wie bei den Pappeln an der Kreuzung Großgörschen/Bautzener Straße.

Die Baumfällungen in den letzten Monaten auf der Bautzener Brache – ob mit oder ohne Genehmigung – sind ein Zeichen für die Planungskultur des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Obwohl die Beteiligung der Öffentlichkeit noch nicht abgeschlossen ist, werden doch schon Fakten geschaffen mit „Genehmigungen“ und dann mit Motorsägen und Abrissbaggern. Der Abriss der denkmalwerten Stützmauer wurde durch das Denkmalamt genehmigt, laut Amtsleitung, weil der Abriss mit den Zielen des ausgelegten Bebauungsplans übereinstimmt. Es wurden die Baumfällungen durch das Grünflächenamt genehmigt, weil die Fällungen mit den Zielen des Bebauungsplans übereinstimmen, hilfweise weil die Bäume nicht mehr standfest oder angeblich von Pilzen befallen seien.

Im Bebauungsplanverfahren sollen die privaten und öffentlichen Interessen gerecht gegeneinander abwogen werden, so verlangt es der §1 des Baugesetzbuches. Aber wie soll das gehen, wenn die Verwaltungen des Bezirks einschließlich Amtsleiter und Stadträtin sich vorab schon festgelegt und unumkehrbare Fakten geschaffen haben?

Nichtsdestotrotz: Stellungnahmen zum Bebauungsplan Bautzener Brache 7-66 VE können noch bis zum 11. Mai 2016 abgegeben werden.

Veröffentlicht in Bautzener Strasse, Bürgerbeteiligung-???

Hier können Sie Ihre Wertschätzung für den Beitrag zeigen! Durch Klicken des Unterstützen-Buttons gelangen Sie auf die Seite von PayPal.

Wenn Sie gleisdreieck-blog.de kontinuierlich unterstützen wollen, können Sie das mit einer Mitgliedschaft bei STEADY, ab 2,50 €/monatlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert