Einführung von Patrick Vater, Analyse des Windkomfortgutachtens von Kerstin Pohle
Die Entwicklung des Parks am Gleisdreieck und der ‚Urbanen Mitte‘ stünden in keinem Widerspruch, da sie einem gemeinsamen Konzept, dem städtebaulichen Vertrag von 2005, entstammen. Ebenso habe der Bau der sieben Hochhäuser keine erheblichen negativen ökologischen Folgen – so die seit Jahren wiederholte Argumentation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und des Bezirksamtes. Insbesondere aus Umweltschutzperspektive ist dieser Standpunkt nicht haltbar. Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene und vom Bezirk selbst in Auftrag gegebene Umweltprüfung des Projekts kommt klar zu einem anderen Ergebnis und konstatiert, dass der Bebauungsplan VI-140cab ‚Urbane Mitte Süd‘ „erhebliche Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild“ mit sich bringt. Wie kommt es zu diesem eklatanten Widerspruch? Weiterlesen