Ungeprüft im Prüfbericht zur Urbanen Mitte

Wirrwarr um Entschädigung, Ausgleichszahlung oder Schadensersatz wegen entgangenem Baurecht

Trotz zweier Gutachten, die das Nein stützen, sind immer noch Abgeordnete der Meinung, das Land Berlin müsse den städtebaulichen Rahmenvertrag von 2005 erfüllen – Art und Maß der Nutzung betreffend – ansonsten drohten nach Auffassung dieser Abgeordneten Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe. Seit 2015 hatte die Sorge um Entschädigung in Millionenhöhe die Debatten um die Planungen der Urbanen Mitte begleitet. Im Prüfbericht, den die Senatsverwaltung Ende 2022 veröffentlichte, wurden dann für möglichen Schadensersatz überschlägige Zahlen genannt, Zitat Prüfbericht Seite 18/19:

„Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dabei aus dem Unterschied zwischen der im Städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck vereinbarten Art und Maß der Nutzung und der in einem Bebauungsplan festgesetzten Art und Maß der baulichen Nutzung.
Die Projektträgerin geht hierfür vor dem Hintergrund der Lage des Projekts, der Projektgröße und der im Rahmenvertrag vorgesehenen Art und Maß der baulichen Nutzung von einem dreistelligen Millionenbetrag aus.
Die Projektträgerin sieht außerdem die im Vertrauen auf den Bestand des Rahmenvertrages und auf der Grundlage ihrer Planungskostenübernahmevereinbarung mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg vom 01. und 07.10.2015 erbrachten Leistungen als entschädigungspflichtig, wenn es zu einer Nicht-Entwicklung der Fläche käme.
Die Projektträgerin geht hierfür von einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag aus.
Insgesamt geht die Projektträgerin von einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag als Entschädigungssumme aus.

Eigentlich sollte in Prüfbericht ausgelotet werden, ob beim Projekt „Urbane Mitte“ noch Änderungen möglich seien. Wörtlich hieß es im Koalitionsvertrag von November 2021:

Es wird geprüft, ob und inwieweit der städtebauliche Vertrag zur Urbanen Mitte den aktuellen klimapolitischen Aufgaben und den Bedarfen vor Ort noch gerecht wird und eine Anpassung von Art und Maß der Bebauung ermöglicht wird.

Im Rahmen dieser Prüfung spielten Argumente von Kritikern des Projekts jedoch offenbar keine Rolle. Dabei sind es genau die Fragen – sind andere andere Nutzungen möglich? – muss das Volumen so groß sein? – darf man in die Frischluftschneise solch große Hindernisse stellen – was bedeutet das für die Aufenthaltsqualität im Park? – die nun – drei Jahre später – immer noch aktuell und kaum beantwortet sind. Das wurde in den letzten Wochen bei vielen Gesprächen mit Abgeordneten im Vorfeld der Abstimmung des Bebauungsplans für das südliche Baufeld sehr deutlich. Eine tatsächliche Prüfung hat damals wohl nicht stattgefunden. Die Senatsverwaltung hat sich bei der Erstellung des Prüfberichts nicht mit den kritischen Stimmen auseinandergesetzt. Dagegen wurden die Vertreter der Investoren beteiligt bei der Ausformulierung des Prüfberichts. Am 8. November 2022 schrieb Herr X. als Vertreter der Investoren an die Senatsverwaltung:

„. . .Ich bedanke mich für unser Telefonat vorgestern Abend und Ihre transparente Darstellung, wo Sie als Senatsverwaltung momentan stehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung des schriftlichen Berichts . . .“

Am 14. November 2022 lieferte Herr X. dann in einer weiteren E-Mail an die Senatsverwaltung die angekündigten Formulierungen, Zitat: .

“. . . . Der Vorhabenträger hat bislang und in Folge der in 8 Jahren durchgängig positiven Entscheidungen, die in bezirklichen Ausschüssen und in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg getroffen wurden, einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag in Grundstück und Vorhaben investiert. Dieser Betrag wäre bei einem Projektabbruch in jedem Fall zu entschädigen. Hinzu käme der Schaden durch entgangenes Baurecht (Planschaden), der nochmals deutlich höher läge, vor dem Hintergrund der Lage des Projekts, der Projektgröße und der Zielsetzungen vor Ort. Hier gehen wir von einem zusätzlichen weiteren dreistelligen Millionenbetrag aus . . .”
Die beiden E-Mails liegen uns vor, dank Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz.

Anstelle einer echten Prüfung übernahm die Senatsverwaltung jedoch offenbar ungeprüft die von den Investoren gelieferten Inhalte in den Prüfbericht, so als wolle sie sicherstellen, dass die Drohung mit oder Angst vor Schadensersatz weiterhin ihre Wirkung auf den Planungsprozess entfaltet. Jedoch vergeblich:

Im August 2023 kam schließlich das Gutachten von Dr. Philipp Schulte (im Auftrag der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. und der Naturfreunde Berlin e.V. ) zum Ergebnis, dass die Entschädigungsklausel im städtebaulichen Vertrag nicht wirksam ist, weil sie dem §1 Absatz 3 Baugesetzbuch widerspricht, nachdem ein Bebauungsplan nicht auf einen Vertrag begründet werden darf. Abgeordnete sollen über Bebauungspläne frei entscheiden können ohne Angst vor Schadenersatz.

Daraufhin beauftragte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Prof. Dr. Beckmann ebenfalls die Angelegenheit zu untersuchen. Prof. Dr. Beckmann bestätigte weitestgehend das Gutachten von Dr. Philipp Schulte. In seinem Gutachten kommt er zum Ergebnis, dass die im Rahmenvertrag vorgesehene Ausgleichszahlung eine unzulässige Vorabbindung gemäß § 1 Abs. 3 S. 2, 2. Halbsatz BauGB darstellt. Gegen die folgenden zwei Sätze aus dem Gutachten zog die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. vor Gericht:

Seite 55
„Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hat vor diesem Hintergrund für das Baufeld „Urbane Mitte“ einen (möglichen) „Schadensersatzanspruch“ in „mittlerer dreistelliger Millionenhöhe“ angekündigt, falls die Bebauungsmöglichkeit hinter den Festlegungen des städtebaulichen Vertrages zurückbleiben sollte.“

Seite 65
„Die Erklärung der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. , ihr stehe ein Schadensersatzanspruch in dreistelliger Millionenhöhe zu, spricht ebenfalls gegen ein solches Verständnis.“

Mit dem Hinweis darauf, sie habe niemals Schadensersatzansprüche – in welcher Höhe auch immer – angekündigt, forderten sie Prof. Dr. Beckmann zur Abgabe einer außergerichtlichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. [Quelle: Landgericht Berlin II, Urteil vom 2.10.2024, Az.: 2 O 166/24].

Und die Urbane Mitte S.a.r.l. klagte dann auch: Prof. Dr. Beckmann sollte die beiden Sätze aus seinem Gutachten tilgen; bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 € Ordnungsgeld, so der Klageantrag. Jedoch hatte der Gutachter mit diesen beiden Sätzen nur zusammengefasst, was die Senatsverwaltung im Prüfbericht veröffentlicht hatte auf Basis der Aussagen, die Herr X. als Vertreter der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. selbst geliefert hatte. Vor Gericht distanzierten sich die Kläger von diesen Inhalten im Prüfbericht und damit gleichzeitig von ihren eigenen Aussagen, indem sie behaupteten, durch die bloße Verlinkung von ihrer Internetseite [Link: https://www.urbane-mitte.de/nun-ist-es-offiziell-die-senatsverwaltung-fuer-stadtentwicklung-bauen-und-wohnen-legt-pruefbericht-zur-urbanen-mitte-vor-und-bestaetigt/] auf den Prüfbericht vom 18.11.2022 habe man sich dessen Inhalt nicht zu Eigen gemacht, es handele sich um eine Aussage der Senatsverwaltung. [Quelle: Landgericht Berlin, Urteil vom 2.10.2024, Az.: 2 O 166/24].

Bisher dreimal entschieden die Gerichte zu Gunsten von Prof. Dr. Beckmann und gegen das Begehren der Investoren. Ein viertes Verfahren ist noch nicht entschieden. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. gegen von ihr selbst in die Welt gesetzte Aussagen vorgeht. Warum eigentlich?

Möglicherweise schien es nicht opportun, in der Öffentlichkeit solche Forderungen in den Vordergrund zu stellen. So wurde in der Senatsverwaltung im Frühjahr 2024 diskutiert, mit welcher Begründung man das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd VI 140cab an sich ziehen könne, weil keiner der im Gesetz vorgesehenen Gründe zutreffend war. [siehe AGBauGB § 7, Dringendes Gesamtinteresse Berlins bei Bebauungsplänen ]. Dazu gab es folgenden Vorschlag, wie eine interne E-Mail vom 23. Februar 2024 zeigt:

Lieber . . . ,
aus welchem Grund möchte die Hausleitung hier eintreten? Kannst du einen Eintrittsgrund aus dem Rahmenvertrag und deinem Prüfbericht hinsichtlich etwaiger entstehender finanzieller Schäden durch Schadensersatzforderungen des Investors auf Grundlage der Einhaltung der Verabredungen aus dem städtebaulichen Rahmenvertrag generieren? Etwas anderes sehe ich derzeit nicht, als das . . .”

Die E-Mail liegt uns vor, dank Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz.

Das wäre vermutlich zu augenscheinlich gewesen, aber ganz verzichten wollte man wohl auch nicht darauf. Stattdessen nannte Senator Gaebler dann im Schreiben vom 31. Mail 2024 an Florian Schmidt, Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, warum er das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd VI 140cab nun an sich zieht, als einzigen Grund:

„. . . Im Schreiben vom 21. März hatte ich verdeutlicht, dass im Interesse des Landes Berlin und der Bedeutung des Bebauungsplanverfahrens VI 140cab unter anderem mit der Umsetzung des Rahmenvertrags Gleisdreieck aus dem Jahre 2005 eine zeitnahe Festsetzung des Bebauungsplan erforderlich ist . . .”

Das Schreiben liegt uns vor, dank Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz.

In einer E-Mail von Senatsbaudirektorin Prof. Kahlfeld vom 19. Oktober 2022 an einen Mitarbeiter ihrer Verwaltung wird jedoch wohl eindeutig belegt, dass Schadenersatz in den Gesprächen zwischen Investor und Verwaltung thematisiert wurde, Zitat:

„ . . . Ob ich Sie bitten, dürfte ein Schreiben aufzusetzen, das ich unterschreiben würde für ein Auskunftsersuchen an den Bezirk Kreuzberg Friedrichshain zur Urbanen Mitte. Das hatten wir mit Herrn X. besprochen und ich würde das jetzt einfach auch tun.
Nur zu Ihrer Information: der Schadensersatzanspruch von Herrn X. hat sich mittlerweile auf 100-150 Mio. € erhöht, da er seine verauslagten Kosten und seinen entgangenen Gewinn dort einrechnen kann.

Die E-Mail liegt uns vor, dank Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz.

Übrigens: Auch was die Höhe der bisherigen Investitionen angeht, hat Herr X. wohl etwas zu dick aufgetragen, als er schrieb, man habe “einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag in Grundstück und Vorhaben investiert”. Nachfragen per E-Mail bei der Urbanen Mitte mit der Bitte um Erläuterung der angegebenen Zahlen blieben unbeantwortet. Im Geschäftsbericht der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. für das Jahr 2024 (Registre de Commerce et des Sociétés Numéro RCS : B249233, Référence de dépôt : L250224450, Déposé et enregistré le 14/07/2025) wird nur von rund 28 Mio. € bisher aufgelaufenen Projektentwicklungskosten berichtet. Wörtlich heißt es da:

„. . . The Company held land with building located in Berlin, Germany. As at December 31, 2024 the Company accounted for the land EUR 8.492.442,25 (2023: EUR 8.492.442,25), building EUR 2.293.578,00 (2023: EUR 2.293.578,00), accumulated development cost of EUR 28.306.066,15 (2023: EUR 26.923.705,58) and fixtures and fittings of EUR 90.870,00 (2023: EUR 90.870,00). . .“

Im Falle eines Projektabbruchs müsste wohl geprüft werden, wie viel von den 28 Mio. € tatsächlich entsprechend Planungskostenübernahmevereinbarung vom Oktober 2015 ersetzt werden müssten. Die Anwaltskosten für die Unterlassungsklagen gehören vermutlich nicht dazu.

Am 17.10. 2025 um 10 Uhr soll die Unterlassungsklage der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. gegen Matthias Bauer im Landgericht am Tegeler Weg 17-21, Sitzungssaal 126, 1. Etage, verhandelt werden, nachdem zuvor schon zwei Termine auf Antrag der Gegenseite verschoben wurden. Einer von sechs Klagepunkten betrifft das weiter oben schon abgedruckte Zitat auf Seite 55 aus dem Gutachten von Prof. Dr. Beckmann, das in einem Bericht auf gleisdreieck-blog,de am 5. September 2024 deutlich gekennzeichnet als Zitat wiedergegeben wurde, um eben über das Verfahren gegen Prof. Dr. Beckmann zu berichten. Der Vorwurf der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. lautet nun, der Autor habe sich mit Abdruck des Zitats dessen Inhalt zu eigen gemacht und somit eine unwahre Behauptung verbreitet.

Die Unterlassungsklage der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. war für den 24.09.25 terminiert, wurde auf Antrag der Gegenseite verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Siehe auch

https://gleisdreieck-blog.de/2024/09/05/wie-die-urbane-mitte-besitz-s-a-r-l-der-aktionsgemeinschaft-gleisdreieck-e-v-den-mund-verbieten-wollte/.

4 Kommentare zu “Wirrwarr um Entschädigung, Ausgleichszahlung oder Schadensersatz wegen entgangenem Baurecht

  1. Das ist faktisch absolut gravierend, was Sie da per Informationsgesetz aus der internen Kommunikation ausgegraben haben, Herr Bauer. Was Sie hier exemplarisch durchexerzieren ist gelebte Demokratie, d.h. das Bestehen des Bürgers gegenüber seiner Verwaltung, sich in Ihrem Wirken im Amt an Recht und Gesetz zu halten!
    Diese internen Mails aus dem Senat sind ein veritabler Skandal und belegen, dass Herr Gaebler und Frau Kahlfeldt kein ordentliches Bebauungsplanverfahren durchführen, d.h. nicht die erforderliche saubere Wägung der Argumente vornehmen, sondern der positive Bescheid im Vorgriff und in direkter Abstimmung mit dem Investor formuliert wurde. Zudem der Eingriff von Senator Gaebler in das eigentlich bezirklich liegende Planungsverfahren wissentlich missbräuchlich erfolgt ist- wörtliches Zitat “Kannst Du einen Eintrittsgrund … generieren?”. Herr Gaebler und Frau Prof. Kahlfeldt gehören demnach mit sofortiger Wirkung von ihren Ämtern entbunden und ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.
    Zu der Fragestellung des Schadenersatzes gibt es zig höchstinstanzliche Urteile, wo beständig der von Ihnen genannte Artikel BauGB gestützt wurde und alle denkbaren Schattierungen einer Zusage im Vorgriff und daraus abgeleitete Schadenersatzforderungen gnadenlos abgeschmettert wurden. Dass das überhaupt noch diskutiert wird zeigt, wie sachlich falsch der Rechtsrat des Senats ausfallen muss. Wenn diese falschen Informationen sehr wahrscheinlich auch den Abgeordneten vorgelegt werden, möglicherweise sogar wissentlich, um sie zu einem gewünschten Abstimmungsverhalten zu manipulieren, wäre das ein noch erheblicherer Skandal.
    Bei den 28 Mio. Euro Investitionssumme aus dem Jahresbericht dürfen Sie nicht vergessen, dass darin sehr wahrscheinlich auch Gelder enthalten sind, die in die “Sanierungs”arbeiten an den Viaduktböden, d.h. den alten Gebäudebestand auf dem BVG-Werkstattareal, geflossen sind. Dort sind in den vergangenen Jahren ja erhebliche Arbeiten durchgeführt worden, wo man sich auch fragt, ob diese tatsächlich so mit dem Denkmalschutz abgestimmt wurden. Diese Arbeiten sind aber m.W.n. nicht Gegenstand der beiden fraglichen Bebauungsplanverfahren. Zudem dürften auch die Gestehungskosten des “Urban Ideation Lab” in der im Bericht genannten Gesamtinvestitionssumme enthalten sein. Auch die Investitionen in den Abriss der Viadukte dürften enthalten sein. Dieser Rückbau war aber ja auch notwendig, um die aktuelle Nutzung der Grundstücke zu ermöglichen, womit ja laufende Zahlungsreihen generiert werden. Es lässt sich also sofort erkennen, dass noch nicht einmal die von Ihnen recherchierten 28 Mio. Euro Gesamtinvestitionssumme direkt und alleinig mit den Vorbereitungen der Umsetzung der angestrebten Bebauungspläne zusammenhängen.

  2. danke an m.bauer und der aktionsgemeinschaft, dass ihr da dran bleibt, wenn ich auch zunehmend befürchte, dass der senat sich trotz aller tatsachen, gutachten und gerichtsurteilen nicht bewegen lassen wird, die sache nicht einfach durchzuziehen, egal was es ihn (bzw. das land berlin und seine steuerzahler*innen) am ende kostet

  3. Man wird es – wie alle vorher auch – haushoch verlieren. Was für ein dummes BLABLA … akzeptiert die Fakten oder wandert nach Brandenburg aus. Unerträglich!

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