SLAPP

Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. klagt gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V.

Zuerst erschienen auf gleisdreieck-retten.de

Nach drei Abmahnungen im letzten Jahr, eine davon gegen den Gleisdreieck-Blog, hat die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. nun Klage eingereicht gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck. e.V. Mehrere Aussagen, die auf dem Flugblatt „Save Gleisi“ vom Juli 2024 und in Texten auf der Seite gleisdreieck-retten.de veröffentlicht wurden, soll die Aktionsgemeinschaft nicht mehr äußern dürfen. Ein paar Tage nach der Klage gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck flatterte eine zweite, ähnliche Klage gegen Matthias Bauer, dem Autor des Gleisdreieck-Blog ins Haus. Eine Zuwiderhandlung soll – das ist die übliche Formel in den Klageforderungen – mit einem Ordnungsgeld bis zu maximal 250.000,- €, ersatzweise 6 Monate Haft geahndet werden – eine Haft die Norbert Rheinlaender als Vereinsvorsitzender der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck. e.V. und Matthias Bauer als Autor des Gleisdreieck-Blog absitzen müssten.

Um welche Aussagen geht es?

Auf der Rückseite des Flugblatts „Save Gleisi“ [https://gleisdreieck-retten.de/2024/07/12/neues-flugblatt-save-gleisi-rettet-das-gleisdreieck/] werden Argumente aufgezählt, die aus Sicht der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V gegen das Bauvorhaben mit den sieben Türmen sprechen. In der Klage werden unsere kritischen Bewertungen zum Einfluss des Bauvorhabens auf das Klima, zum Umgang mit dem Natur- und Artenschutz, zur Sicherheitsproblematik, zum Denkmalschutz und zur Bodenspekulation angegriffen. Wir sehen jedoch, wie bisher, keinen Grund Unterlassungserklärungen abzugeben. Wir werden unsere Einschätzungen belegen und vor Gericht für die Freiheit der kritischen Meinung kämpfen.

Wir sind mit solch einem Problem nicht allein. Viele große Player klagen gegen kritische Journalisten, Umweltaktivisten und andere Akteur:innen der Zivilgesellschaft, um sie zum Schweigen zu bringen, vor allem gern gegen die kleinen. Im Englischen heißen diese Klagen „strategic lawsuit against public participation“, kurz SLAPP genannt (Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung). Auf Deutsch können wir sie Einschüchterungsklagen oder auch Mobbing-Klagen nennen. Von solch einer ist nun die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck nun betroffen.

Die EU hat im April 2024 eine Richtlinie verabschiedet, mit der SLAPP-Klagen verhindert werden sollen. Die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, haben zwei Jahre Zeit, also bis April 2026, diese Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen. Dass auch Greenpeace im großen Stil von SLAPP-Klagen betroffen ist, ist kaum verwunderlich. Greenpeace fordert nun in einer Petition an die Bundesregierung, dass Deutschland für einen effektiven Schutz der Meinungsfreiheit eine Vorbildfunktion übernimmt, indem die Richtlinie zügig in nationales Recht umgesetzt wird.

Greenpeace fordert auch, dass das neue Gesetz Mindeststandards enthalten soll, die über die bereits bestehenden Gesetze zum Schutz der Meinungsfreiheit hinausgehen, um einen zureichenden Schutz vor SLAPP-Klagen zu bieten. Wer das Anliegen unterstützen will, kann dies mittels Unterschrift der Petition tun unter
https://act.greenpeace.de/mobbing-klagen-stoppen

Wer unsere Klage gegen einen möglichen Bebauungsplan Urbane Mitte unterstützen möchte, kann dies über betterplace. Diese Spenden sind steuerlich absetzbar:
https://www.betterplace.org/de/projects/111038-keine-hochhaeuser-im-berliner-gleisdreieck

Wer die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. bei der Abwehr der Unterlassungsklagen unterstützen möchte kann eine Spende auf das Konto des Verein überweisen. Diese Spenden sind nicht steuerlich absetzbar. Konto der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.: IBAN: DE15 1005 0000 6603 1693 45 bei der Berliner Sparkasse SWIFT (BIC) : BELADEBEXXX

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