Senat droht damit, das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd an sich zu ziehen

. . . Ich behalte mir vor, das Verfahren an mich zu ziehen . . . “

Der Satz stammt aus einem Brief, den Senator Gaebler vor ca. zwei Wochen an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gesandt hat. Baustadtrat Florian Schmidt zitierte diesen Satz auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 11.04.2024 im Rathaus Kreuzberg. In dem Brief des Senators ist die Weisung an das Bezirksamt enthalten, das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd weiter zu führen, ansonsten behalte der Senat sich vor, das Verfahren an sich zu ziehen. Am vergangenen Dienstag hat Baustadtrat Florian Schmidt der Senatsverwaltung geantwortet, dass er zur Zeit das Bebauungsplanverfahren nicht weiterführen kann, weil er sonst gegen einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung verstoßen würde.

Am 31.01.2024 hatte die BVV einen Antrag beschlossen mit dem Titel:

Urbane Mitte neu denken: Bebauungsplanverfahren ergebnisoffen gestalten”

Link zum Antrag

Damit sollte ein Neubeginn in der Regie der BVV unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Initiativen gestartet werden. Zur Konkretisierung hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung am 7. März 2024 die Einrichtung einer interfraktionellen Steuerungsgruppe beschlossen. Im dem Text wird die Aufgabe der Steuerungsgruppe folgendermaßen beschrieben:

. . . Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es eine Planungswerkstatt zu organisieren, bei der über mögliche Anpassungen für das Vorhaben (B-Plan VI-140abc “Urbane Mitte Süd”) diskutiert wird. Das Projekt soll im Rahmen der Veranstaltung nach städtebaulichen Kriterien geprüft werden sowie aktuelle Bedarfe (z.B. bezahlbares Wohnen, soziale Infrastruktur, Grünflächenerhalt) und klimapolitischen Notwendigkeiten diskutiert werden . . .”

Link zum Antrag

Nun nachdem Dank der Gutachten von Dr. Philipp Schulte und Prof. Dr. Beckmann die Gefahr des Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe gebannt ist, besteht zum ersten Mal seit 2014 die Möglichkeit frei über die Entwicklung in der Mitte des Gleisdreiecks zu sprechen. Jetzt sieht es allerdings so aus, als wollte der Senator genau dies verhindern. Die Angst vor Schadenersatz soll wohl ersetzt werden durch die Angst, der Senat könnte das Verfahren an sich ziehen.

Nur – für die Senatsverwaltung gilt das gleiche Baugesetzbuch wie für den Bezirk. Wer die Gutachten von Dr. Philipp Schulte und Prof. Dr. Beckmann aufmerksam liest, wird feststellen, dass beide Gutachten davon ausgehen, dass der Bebauungsplan in der vorliegenden Form bei Gericht durchfallen wird.

Der Senator sollte sich also gut überlegen, was er da tut. Zieht er das Verfahren an sich und setzt den mit hunderten von Fehlern infizierten Bebauungsplan fest, droht eine lange juristische Auseinandersetzung. Die Entwicklung am Gleisdreieck wäre für Jahre blockiert.

Stattdessen sollte die Chance genutzt werden, die die Einrichtung der Steuerungsgruppe und die anvisierte Planungswerkstatt bieten. Die Chance, zu einem angemessenem Konzept für das Grundstück in der Mitte des Gleisdreiecks zu kommen, sollte nicht vertan werden.

3 Kommentare zu “Senat droht damit, das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd an sich zu ziehen

  1. Aus https://www.berlin.de/sen/sbw/presse/pressemeldungen/pressemitteilung.1452637.php

    Bebauungsplanplanverfahren VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ am Gleisdreieck wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen weitergeführt

    Pressemitteilung vom 03.06.2024

    “Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler hat heute den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg davon unterrichtet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) das Bebauungsplanverfahren VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ an sich zieht. Damit soll die Entwicklung der „Urbanen Mitte Süd“ entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen des Landes Berlin zügig umgesetzt werden.

    Einer Weisung der SenStadt vom März 2024, das Verfahren zeitnah und zügig fortzuführen, ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nicht nachgekommen. Daher macht Senator Christian Gaebler nun von seinem Eingriffsrechts nach §7 Abs. 1 Satz 4 AGBauGB Gebrauch.

    Dazu sagte Senator Christian Gaebler: „Die Entwicklungsziele für den Park am Gleisdreieck und die Baufelder am Rande des Parks wurden 2005 von Senat und Bezirk gemeinsam in einem Rahmenvertrag festgelegt und in einem Werkstattverfahren des Bezirksamtes aus dem Jahr 2014 bestätigt. Angesichts des langjährigen Planungsprozesses nimmt die Wahrnehmung des Landes Berlin als verlässliche Vertragspartnerin deutlich ab.

    Es geht darum, Vertrauensschaden vom Land Berlin abzuwenden.

    Alle Beteiligten müssen anerkennen, dass der Vorhabenträger bereits erhebliche Vorleistungen im Interesse des Bezirks geleistet hat: mit Wohnungsbau und dem Gleisdreieckpark.

    Man kann dann nicht am Ende sagen: Wohnungen und Park nehmen wir gerne. Was uns nicht so gut gefällt, ermöglichen wir aber nicht.“

    …. ”
    ———————-

    Siehe auch:

    Der Tagesspiegel vom 04.06.2024, Seite B4

    „Urbane Mitte Süd“

    Senat entmachtet den Bezirk

    Volltext:
    https://bib-voebb.genios.de/document/TSP__4b2a1ac3a9ac006f8a0d15ed625feba0976fb4e9

  2. Herr Gaebler hat die Prioritäten ganz traditionell absahnerrot, d.h. sicher nichts vor in der Legislatur in Sachen Wohnungsbau, sondern empfiehlt sich derweil lieber für eine private Anschlussbeschäftigung.
    Es wird endlich Zeit für die SPD, “Frau Dr. med. vet.” aus Potsdam und ihre Apparatschik endgültig zu verabschieden. Spätestens bei der nächsten Wahl wird sie sonst auch noch in den Zentralbezirken von den Berlinerinnen bachab geschickt- Omakostümchen, 50er-Jahre Fönfrisur und Kümmersprech blenden dann wirklich niemanden mehr. Traurig, was da für ein völlig inkompetentes Personal seit Jahren die Stadt ohne Not ausverkauft und sich absolut nicht um demokratische Beteiligungsprozesse schert. Zum Glück bleibt im demokratischen Rechtsstaat der Rechtsweg und die Möglichkeit zur Abwahl.

  3. ein weiteres Beispiel für die fehlgeleitete Baupolitik in Berlin, in der Investoreninteressen vor den Interessen von Klimaschutz, den Interessen der Anwohner/Bevölkerung und vor einer sinngebenden Bedarfsanalyse politisch mit allen Mitteln durchgesetzt werden sollen. Berlin braucht KEINE weitere “Luxusmall”, keine weiteren Bürogebäude und keine weiteren Luxuseigentumswohnungen. WIR BRAUCHEN KLIMASCHUTZ und BEZAHLBAREN WOHNRAUM FÜR BERLINER.

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