Die jahrelang das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Gleisdreieck belastenden Entschädigungsdrohungen sind vom Tisch – Dank des Gutachtens von Dr. Philipp Schulte, das schließlich durch das Gutachten von Dr. Beckmann im Auftrag des Bezirksamtes bestätigt wurde. Folgerichtig beschloss die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg das Bebauungsplanverfahren von nun an ergebnisoffen zu gestalten. Dazu soll eine Planungswerkstatt noch vor den Sommerferien stattfinden, um die aktuellen Bedarfe, z.B. bezahlbares Wohnen, soziale Infrastruktur, Grünflächenerhalt und die klimapolitischen Notwendigkeiten zu ermitteln. Was sagen die Investoren der Urbanen Mitte dazu?
Öffentliche Äußerungen dazu gab es bisher kaum. Aber ein Artikel auf BERLINBOXX deutet daraufhin, dass hinter den Kulissen versucht wird, die Senatsverwaltung zu überzeugen, das Verfahren an sich zu ziehen.
Unter dem Titel
Wallstreet Online klassifiziert Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg als “No-Go-Area für Investoren”
zitiert BERLINBOXX am 7. März 2024 einen Beitrag, der tags zuvor auf der Seite „wallstreet-online.de“ erschienen war. [Quelle: https://BERLINBOXX.de/wallstreet-online-klassifiziert-bezirk-friedrichshain-kreuzberg-als-no-go-area-für-investoren.html]
In dem Beitrag der BERLINBOXX heißt es, nachdem der Senat unter der Führung von Kai Wegner das Vertrauen der Wirtschaft zurückgewonnen habe, würde das Finanz- und Wirtschaftsportal Wallstreet Online der grün-rot-dominierten Bezirkspolitik in Friedrichshain-Kreuzberg nun eine schallende Ohrfeige verpassen.
Wer dem Link zur Seite „wallstreet-online.de“ [Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17856428-no-go-area-investoren] folgt, landet dann jedoch nicht in Manhattan sondern in der Kreuzberger Ritterstaße. Im Impressum von „wallstreet-online.de“ steht eine dort beheimatete „Smartbroker Holding AG“. Der Autor des Beitrags auf „wallstreet-online.de“ nennt sich „Eberhard Vogt“. Vermutlich ist dieser Eberhard Vogt identisch mit jenem Eberhard Vogt, der im Impressum von BERLINBOXX als Chefredakteur genannt wird. Dort im Impressum von BERLINBOXX steht auch Frank Schmeichel als „Verleger“. Der wiederum ist wohl der gleiche Frank Schmeichel, der auf der Seite „Urbane-Mitte.de“ unter dem Menüpunkt Kontakt als Ansprechpartner für Presse und Öffentlichkeitsarbeit genannt wird.
Es sieht stark danach aus, als sei BERLINBOXX das inoffizielle Sprachrohr der Investoren der Urbanen Mitte. Vermutlich bringt BERLINBOXX das in die Öffentlichkeit, was die Investoren verbreitet haben wollen, ohne es selbst offen sagen zu müssen.
So kommen beide Artikel zu dem Schluss, der Senat solle das Verfahren an sich ziehen. Die BERLINBOXX macht es im Konjunktiv basierend auf dem Imperativ
„Berliner Senat soll übernehmen“
von wallstreet-online.de.
Schon in der Vergangenheit hatte man/frau den Eindruck, dass sich BERLINBOXX immer wieder als Sprachrohr der Investoren betätigt. Am 12. Dezember 2023, einen Tag vor der Übergabe der Petition mit fast 25.000 Unterzeichnern gegen die Planungen für die Urbane Mitte an die BVV Friedrichshain-Kreuzberg schrieb BERLINBOXX, die Bezirksverordneten seien genervt von den Aktionen. Das Gegenteil war dann der Fall. Die große Mehrheit der Bezirksverordneten applaudierte bei der Übergabe der Petition. Eine Mitarbeiterin der BERLINBOXX war dabei vor Ort. Der fehlerhafte Artikel vom Vortag wurde von ihr nicht korrigiert.
Weiter behauptetet BERLINBOXX in dem damaligen Artikel, die Aktionen würden nur von einem Blogger, konkret dem Autor dieser Zeilen betrieben, der „für seine Lügen“ schon Unterlassungserklärungen habe abgegeben müssen. Solche Unterlassungserklärungen gab es aber nicht. Darum musste BERLINBOXX dann selbst eine Unterlassungserklärung abgeben und Gegendarstellungen veröffentlichen zu diesem und zu einem weiteren, Anfang Januar veröffentlichten Text.
Die beiden peinlichen Texte mit den beigestellten Gegendarstellungen hat BERLINBOXX inzwischen ganz aus dem Netz genommen. Aber ein weiterer, nicht weniger peinlicher Text ist online noch zu finden. Im Nachgang zum Runden Tisch „Urbane Mitte“ im September 2023 schrieb BERLINBOXX am 28.09.2023:
Der Runde Tisch zum Projekt Urbane Mitte am vergangenen Samstag bestätigte eindrucksvoll die Rechtsauffassung des Vorgabenträgers „Urbane Mitte am Gleisdreieck“, die sich im Übrigen mit der des Bezirks und des Senats deckt. Die Rechtsauffassung des Vorhabensträgers fußt auf dem Gutachten der bundesweit tätigen Kanzlei Hellriegel, die als anerkannter Experte im Öffentlichen Recht etabliert ist. Die Rechtsexperten entlarvten zugleich das Gefälligkeitsgutachten des Anwalts Dr. Schulte für die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. als substanzlos und grob fehlerhaft.
[Quelle: https://BERLINBOXX.de/kommentar-wenn-illusionen-zur-politischen-agenda-werden.html]
Man fragt sich, bei welchem Runden Tisch der Autor der BERLINBOXX dabei war? Denn das im Text hochgelobte Gutachten des Dr. Hellriegel, der die Urbane Mitte seit 2014 begleitet, spielte beim Runden Tisch nur am Rande eine Rolle und verschwand anschließend in der Versenkung. Das Gutachten von Prof. Dr. Beckmann, der den gesamten Sachverhalt im Auftrag des Bezirksamtes geprüft hat, kam schließlich zu einem ganz anderen Ergebnis und bestätigte damit auch das Gutachten von Dr. Philipp Schulte. Beide Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass der im städtebaulichen Rahmenvertrag Gleisdreieck von 2005 formulierte Entschädigungsmechanismus unwirksam ist. Dr. Hellriegel hatte das natürlich anders beurteilt. Mal sehen, wie lange der fragwürdige Text der BERLINBOXX dazu noch im Netz bleibt.
Nachdem der Entschädigungsmechanisums vom Tisch ist, behauptet Eberhard Vogt auf „Wallstreet-online“ nun frech, dieser habe nie eine Rolle gespielt:
. . . Seltsam nur, dass der Bauherr zu keinem Zeitpunkt Schadenersatzforderungen geltend gemacht hat. Per Pressemitteilung wehrt er sich eindeutig: “Zu keinem Zeitpunkt hat die Urbane Mitte Berlin Schadenersatz vom Land Berlin verlangt. Entsprechende Behauptungen sind falsch und werden ausdrücklich zurückgewiesen.”
[Quelle: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17856428-no-go-area-investoren]
Dr. Beckmann, der mehrere Monate lang Akten zur Urbanen Mitte gesichtet hat, stellte jedoch fest:
Die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. hat im Verlauf des Verfahrens gegenüber dem Bezirk bzw. der Senatsverwaltung wiederholt signalisiert, für den Fall einer Unterschreitung der im städtebaulichen Rahmenvertrag vorgesehenen städtebaulichen Dichte bzw. Abweichung der dort vorgesehenen Nutzungsart des Baufeldes „Urbane Mitte“ den Entschädigungsanspruch nach Ziff. 11 des städtebaulichen Rahmenvertrages geltend machen zu wollen. Hinzu komme ein Anspruch auf Ersatz der im Vertrauen auf den Bestand des Rahmenvertrages und auf der Grundlage der Planungskostenvereinbarungen mit dem Bezirksamt erbrachten Leistungen, so dass sich insgesamt ein „mittlerer dreistelliger Millionenbetrag“ als Schadensersatzforderung gegen das Land Berlin ergebe.
[Quelle: BEDEUTUNG DES STÄDTEBAULICHEN RAHMEN-VERTRAGES ZUM GLEISDREIECK VOM 27.09.2005 FÜR DIE ABWÄGUNG DES BEBAUUNGSPLANS VI-140CAB „URBANE MITTE SÜD“ DES BEZIRKSAMTS FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG VON BERLIN, von Prof. Dr. Jörg Beckmann, Seite 22]
Im übrigen kommen die beiden Gutachten von Dr. Schulte und Dr. Beckmann zu dem Schluss, dass der Bebauungsplan Urbane Mitte Süd, an dem auch Mitarbeiter der Kanzlei von Dr. Hellriegel mitgewirkt haben, mit der fehlerhaften Abwägung bei Gericht durchfallen würde.
In dem Gutachten von Dr. Beckmann heißt es dazu:
. . . sei darauf hingewiesen, dass es zweifelhaft erscheint, ob eine entsprechende Abwägung auf der Grundlage der Begründung des Bebauungsplans VI-140cab mit Stand vom 01.06.2023 den vorstehend genannten Anforderungen genügen würde. Denn die Begründung erweckt an mehreren Stellen den – nach dem Ergebnis der Rechtsprüfung zu I.) – unzutreffenden Eindruck, dass der städtebauliche Rahmenvertrag das Nutzungsmaß bereits mit Verbindlichkeit für das Bebauungsplanverfahren „vorgegeben“ hat und es sich folglich bei den beabsichtigten Festsetzungen nicht um eine ergebnisoffene Abwägung, sondern um rein arithmetische „Ableitungen“ aus dem städtebaulichen Rahmenvertrag handelt.
[Quelle: BEDEUTUNG DES STÄDTEBAULICHEN RAHMEN-VERTRAGES ZUM GLEISDREIECK VOM 27.09.2005 FÜR DIE ABWÄGUNG DES BEBAUUNGSPLANS VI-140CAB „URBANE MITTE SÜD“ DES BEZIRKSAMTS FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG VON BERLIN, von Prof. Dr. Jörg Beckmann, Seite 81/82]
Bei Dr. Philipp Schulte heißt es:
. . . Allein aufgrund der falschen Vorannahme einer vertraglichen Verpflichtung aus dem städtebaulichen Rahmenvertrag 2005, die das gesamte Aufstellungsverfahren für den B-Plan IV-140cab von Anfang an und in seinen Grundzügen vorbestimmt hat, ist eine fehlerfreie Abwägung des nun vorliegenden Planentwurfs nicht möglich. Der gesamte Aufstellungsvorgang ist von der Vorfestlegung durch den städtebaulichen Rahmenvertrag geprägt. Ein aufgrund dieses Verfahrens beschlossener B-Plan ist offensichtlich abwägungsfehlerhaft und würde durch das Normenkontrollgericht absehbar für unwirksam erklärt werden. Von dem gegenständlichen Aufstellungsverfahren ist daher Abstand zu nehmen.
[Quelle: Rechtsgutachten zur Bedeutung des„Rahmenvertrags zum Gleisdreieck vom 27.09.2005“ im Aufstellungsverfahren zum B-Plan VI-140cab des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, von Dr. Philipp Schulte im Auftrag der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und der NaturFreunde Berlin e.V., Seite 26]
Dass diese beiden Aussagen von Dr. Philipp Schulte und Dr. Beckmann zutreffend sind, das weiß inzwischen auch die Senatsverwaltung. Ob sich die Senatsverwaltung dennoch drängen lässt, das Verfahren an sich zu ziehen?