Am 22. August 2017 veröffentlichte das Bezirksamt Tempelhof-Schönberg eine Pressemitteilung zum Bauvorhaben auf der Fläche des „Ponte Rosa“. In der Pressemitteilung verschweigt das Bezirksamt jedoch, dass vor Erteilung einer Baugenehmigung zu diesem Bauvorhaben noch eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden muss.
Der Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung nach §42 Bezirksverwaltungsgesetz wurde von fünf Anwohnern_innen gestellt und hat am 24. Juli 2017 das notwendige Quorum von einem Drittel der Bezirksverordneten erreicht.
Der Antrag auf Einwohnerversammlung im Wortlaut:
Einwohnerversammlung zur möglichen Bebauung des östlichen Bahnhangs am Flaschenhals. Wohnblocks anstelle des Biergartens Ponte Rosa?
Vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Projekt am östlichen Bahnhang zum Flaschenhals (Kreuzbergstraße 42b, Biergarten Ponte Rosa) wird eine Einwohnerversammlung durchgeführt.
Auf der Versammlung sollen die Anwohner über die eingereichten Planungen informiert werden sowie ihre Meinungen zum Vorhaben äußern können.
Begründung:
Das Ponte Rosa ist ein beliebter Biergarten, eingebettet in die historische Bahnlandschaft, beschirmt von wunderbaren Bäumen, ein kaum ersetzbarer Treffpunkt für die Nachbarschaft. Die Information, dass diese Oase verschwinden soll, hat viele Anwohner schockiert. Die Tatsache, dass dies ohne Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen soll, ebenso.
Mit der Durchführung der Einwohnerversammlung würde wenigstens ein Minimum an Öffentlichkeit bei der Planung dieses Bauvorhabens erreicht. Ohne diesen Antrag wäre dieses Bauvorhaben völlig ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgezogen worden.
Doch einem Monat nach dem BVV-Beschluss sucht man die Information, dass die Durchführung der Einwohnerversammlung beschlossen ist, vergeblich auf den Seiten des Bezirksamtes. Man fragt sich, nach welchen Kriterien werden BVV-Beschlüsse veröffentlicht, bzw. nicht veröffentlicht?
Daran, dass sich niemand im Amt mit dem Thema Ponte Rosa beschäftigt, liegt es offensichtlich nicht. Den Autoren der Pressemitteilung vom 22. August ist der BVV-Beschluss mit Sicherheit bekannt. Dass sie ihn mit keinem Wort erwähnen, ist also Absicht und lässt nichts Gutes erwarten. Zu befürchten ist, dass schon vor der Einwohnerversammlung die Baugenehmigung erteilt wird, denn aus Sicht des zuständigen Stadtrates, der in der Pressemitteilung zitiert wird, scheint alles klar zu sein.
Hier die Pressemitteilung des Bezirks im Wortlaut:
Kreuzbergstraße 42B – keine Gewerbeverdrängung durch den geplanten Neubau
Pressemitteilung Nr. 363 vom 22.08.2017
Das Baugrundstück Kreuzbergstraße 42B liegt westlich der Kreuzbergstraße und gehörte ehemals zu den weitläufigen Bahnanlagen des Anhalter Bahnhofs. Das Grundstück wird derzeit durch den Biergarten ‚Ponte Rosa‘ und durch ein Wohngebäude genutzt. Beantragt ist die Neubebauung auch auf der Gastronomiefläche mit einem dreigegliederten Wohngebäude.Baustadtrat Jörn Oltmann erläutert: „Aufgrund der Lage unterhalb des Straßenniveaus und dem alleinigen Sommersaisongeschäft ist der Biergarten schwer wirtschaftlich zu betreiben. Nach Aussage der aktuellen Pächterin steht das Geschäft vor dem finanziellen Aus. Es ist anzunehmen, dass ein Weiterbetrieb auch ohne die Neubauplanung über das laufende Jahr hinaus nicht stattgefunden hätte.“
Von den Grundstückseigentümern wurde ein mit dem Stadtentwicklungsamt abgestimmtes Wohnungsbauprojekt als Bauantrag im Mai 2017 eingereicht. Die Bauherren wohnen selbst in dem ehemaligen Bahngebäude und sind seit fast zwanzig Jahren Eigentümer des Grundstücks. Sie haben vor Jahren die Biergartennutzung initiiert und anschließend versucht, durch Investitionen am Standort (u. a. Aufwertung der Freiraumsituation) diesen Gastronomiebetrieb attraktiv zu gestalten. In den vergangenen Jahren wurde allerdings deutlich, dass die Gastronomienutzung am Standort nicht wirtschaftlich zu betreiben ist.Das Grundstück wird durch das Stadtentwicklungsamt als unbeplanter Innenbereich eingestuft, die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Geplant ist eine zusammenhängende Bebauung im Sockelgeschoss (-1 Ebene zur Kreuzbergstraße) mit drei viergeschossigen Gebäudekörpern die durch begrünte Zwischenräume gegliedert sind und die einen Durchblick von der Kreuzbergstraße in den Grünraum auf den ehemaligen Bahnflächen eröffnen. Aus planungsrechtlicher Sicht ist das geplante Gebäude genehmigungsfähig.
Link zur Pressemitteilung auf den Seiten des Bezirksamtes