Schweigen ist Gold, Verschweigen ist . . . ?

Bezirk Tempelhof-Schöneberg verschweigt beschlossene Einwohnerversammlung zur Bebauung im Flaschenhals/Ponte Rosa

Am 22. August 2017 veröffentlichte das Bezirksamt Tempelhof-Schönberg eine Pressemitteilung zum Bauvorhaben auf der Fläche des „Ponte Rosa“. In der Pressemitteilung verschweigt das Bezirksamt jedoch, dass vor Erteilung einer Baugenehmigung zu diesem Bauvorhaben noch eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden muss.

Der Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung nach §42 Bezirksverwaltungsgesetz wurde von fünf Anwohnern_innen gestellt und hat am 24. Juli 2017 das notwendige Quorum von einem Drittel der Bezirksverordneten erreicht.

Der Antrag auf Einwohnerversammlung im Wortlaut:

Einwohnerversammlung zur möglichen Bebauung des östlichen Bahnhangs am Flaschenhals. Wohnblocks anstelle des Biergartens Ponte Rosa?

Vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Projekt am östlichen Bahnhang zum Flaschenhals (Kreuzbergstraße 42b, Biergarten Ponte Rosa) wird eine Einwohnerversammlung durchgeführt.

Auf der Versammlung sollen die Anwohner über die eingereichten Planungen informiert werden sowie ihre Meinungen zum Vorhaben äußern können.

Begründung:

Das Ponte Rosa ist ein beliebter Biergarten, eingebettet in die historische Bahnlandschaft, beschirmt von wunderbaren Bäumen, ein kaum ersetzbarer Treffpunkt für die Nachbarschaft. Die Information, dass diese Oase verschwinden soll, hat viele Anwohner schockiert. Die Tatsache, dass dies ohne Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen soll, ebenso.

Mit der Durchführung der Einwohnerversammlung würde wenigstens ein Minimum an Öffentlichkeit bei der Planung dieses Bauvorhabens erreicht. Ohne diesen Antrag wäre dieses Bauvorhaben völlig ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgezogen worden.

Doch einem Monat nach dem BVV-Beschluss sucht man die Information, dass die Durchführung der Einwohnerversammlung beschlossen ist, vergeblich auf den Seiten des Bezirksamtes. Man fragt sich, nach welchen Kriterien werden BVV-Beschlüsse veröffentlicht, bzw. nicht veröffentlicht?

Daran, dass sich niemand im Amt mit dem Thema Ponte Rosa beschäftigt, liegt es offensichtlich nicht. Den Autoren der Pressemitteilung vom 22. August ist der BVV-Beschluss mit Sicherheit bekannt. Dass sie ihn mit keinem Wort erwähnen, ist also Absicht und lässt nichts Gutes erwarten. Zu befürchten ist, dass schon vor der Einwohnerversammlung die Baugenehmigung erteilt wird, denn aus Sicht des zuständigen Stadtrates, der in der Pressemitteilung zitiert wird, scheint alles klar zu sein.

Hier die Pressemitteilung des Bezirks im Wortlaut:

Kreuzbergstraße 42B – keine Gewerbeverdrängung durch den geplanten Neubau
Pressemitteilung Nr. 363 vom 22.08.2017
Das Baugrundstück Kreuzbergstraße 42B liegt westlich der Kreuzbergstraße und gehörte ehemals zu den weitläufigen Bahnanlagen des Anhalter Bahnhofs. Das Grundstück wird derzeit durch den Biergarten ‚Ponte Rosa‘ und durch ein Wohngebäude genutzt. Beantragt ist die Neubebauung auch auf der Gastronomiefläche mit einem dreigegliederten Wohngebäude.

Baustadtrat Jörn Oltmann erläutert: „Aufgrund der Lage unterhalb des Straßenniveaus und dem alleinigen Sommersaisongeschäft ist der Biergarten schwer wirtschaftlich zu betreiben. Nach Aussage der aktuellen Pächterin steht das Geschäft vor dem finanziellen Aus. Es ist anzunehmen, dass ein Weiterbetrieb auch ohne die Neubauplanung über das laufende Jahr hinaus nicht stattgefunden hätte.“
Von den Grundstückseigentümern wurde ein mit dem Stadtentwicklungsamt abgestimmtes Wohnungsbauprojekt als Bauantrag im Mai 2017 eingereicht. Die Bauherren wohnen selbst in dem ehemaligen Bahngebäude und sind seit fast zwanzig Jahren Eigentümer des Grundstücks. Sie haben vor Jahren die Biergartennutzung initiiert und anschließend versucht, durch Investitionen am Standort (u. a. Aufwertung der Freiraumsituation) diesen Gastronomiebetrieb attraktiv zu gestalten. In den vergangenen Jahren wurde allerdings deutlich, dass die Gastronomienutzung am Standort nicht wirtschaftlich zu betreiben ist.

Das Grundstück wird durch das Stadtentwicklungsamt als unbeplanter Innenbereich eingestuft, die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Geplant ist eine zusammenhängende Bebauung im Sockelgeschoss (-1 Ebene zur Kreuzbergstraße) mit drei viergeschossigen Gebäudekörpern die durch begrünte Zwischenräume gegliedert sind und die einen Durchblick von der Kreuzbergstraße in den Grünraum auf den ehemaligen Bahnflächen eröffnen. Aus planungsrechtlicher Sicht ist das geplante Gebäude genehmigungsfähig.

Link zur Pressemitteilung auf den Seiten des Bezirksamtes

4 Kommentare zu “Bezirk Tempelhof-Schöneberg verschweigt beschlossene Einwohnerversammlung zur Bebauung im Flaschenhals/Ponte Rosa

  1. Vielleicht kann ich ja zur Aufklärung beitragen. Vorab: die Einwohnerversammlung findet selbstverständlich statt, näheres dazu unten. Allerdings möchte ich hier noch einmal auf deren Charakter aufmerksam machen: es handelt sich dabei um eine Informationsveranstaltung der BVV und nicht des Bezirksamtes. Da das BauGB die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im B-Plan-Verfahren regelt und die Einwohnerversammlung nach § 42 BezVerwG lediglich die “Erörterung wichtiger Bezirksangelegenheiten” vorsieht, ist der Zeitpunkt der Beschlüsse des Bezirksamtes zeitlich völlig unabhängig von einer etwaigen Einwohnerversammlung zu sehen. Eine aufschiebende Wirkung hat die Versammlung ausdrücklich nicht.
    In der BVV vom 19. Juli 2017 wurde der Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung mit den notwendigen Unterstützerunterschriften eingebracht, so dass es keines Beschlusses bedurften und mein Büro und ich bereits am 21. Juli die Antragsteller schriftlich informieren konnten. Nachdem diese uns den Titel der Veranstaltung mitgeteilt haben, habe ich mich mit den Fraktionen über Ort, Termin und Art und Umfang der Werbung für die Versammlung ins Benehmen gesetzt. Dabei waren für uns zwei Dinge maßgebend: die zeitliche Nähe zur Entscheidung über den Bauantrag und die Dauer der Sommerferien. Eine Einwohnerversammlung mitten in den Ferien hätte auch bei den Antragstellern auf wenig Gegenliebe stoßen dürfen, so dass wir uns als bestmöglichen Termin auf den 8. September 2017 verständigt haben. Als Ort haben wir uns auf das Rathaus Schöneberg (BVV-Saal) verständigt, da abgesehen von zusätzlichen Kosten für die vor Ort notwendige Technik in den Schulen im Umkreis wegen des beginnenden Schuljahres bzw. der am 9. September stattfindenden Einschulungsfeiern die Durchführung kaum oder gar nicht möglich gewesen wäre. Angesichts der Gesamtumstände haben wir dies für vertretbar gehalten.
    Im Anschluss an das Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden habe ich die weiteren Schritte eingeleitet. Die Mitarbeiterinnen meines Büros arbeiten auf Hochtouren, um die Einwohnerversammlung erfolgreich zu gestalten. Dazu gehört neben der Organisation vor Ort die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilung, Anzeigen in den lokalen Blättern, Handzettelverteilung) sowie die Kommunikation mit dem Bezirksamt, das selbstverständlich eingeladen ist, um über die Sachlage zu informieren.
    Die Antragsteller werden in den Ablauf der Versammlung mit einbezogen und erhalten die Möglichkeit zur ausführlichen Stellungnahme. Ich werde mich mit gesonderten Schreiben noch einmal an sie wenden.
    Ich wünsche uns allen eine erfolgreiche Versammlung.
    Stefan Böltes
    Bezirksverordnetenvorsteher Tempelhof Schöneberg
    stefan.boeltes@ba-ts.berlin.de

    1. Sehr geehrter Herr Böltes,

      danke für die Aufklärung und dass wir den Termin der Einwohnerversammlung auf diesem Wege erfahren. Sie schreiben, dass Sie mit verschiedenen Beteiligten im Rathaus Schöneberg über die Einwohnerversammlung gesprochen haben: „Sommerferien“, „zeitliche Nähe zur Entscheidung über den Bauantrag“, „das Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden“ habe eine Rolle gespielt. Kurzum das Thema „Einwohnerversammlung wurde besprochen. Vor diesem Hintergrund wird es noch unverständlicher, die Einwohnerversammlung dann in der Pressemitteilung des Bezirks nicht zu erwähnen. Haben Sie eine Erklärung dafür?

    2. Ja, danke schön für die Info. Ähnliches sollte ebenso für die Einwohnerversammlung zum Milieuschutz in den Grazer Gärten öffentlich gemacht werden. Oder besser noch: Tatsächlich standardmäßig als Pressemitteilung durch das Bezirksamt. Für die Email-Adresse des Vorstehers ist die Trennung zur BVV schließlich auch aufgehoben. Außerdem wäre es sinnvoll (gewesen), die “Gegenliebe… bei den Antragstellern” nicht nur anzunehmen, sondern vorab abzufragen.

      Das BauGB regelt nicht ausschließlich “die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im B-Plan-Verfahren”, wie der BVV-Vorsteher Glauben machen möchte. Selbstverständlich ist es möglich, sowohl Einwohnerversammlungen zur frühzeitigen (§3.1 BauGB) Bürgerbeteiligung abzuhalten als auch die verbindliche Bürgerbeteiligung (§3.2 BauGB) damit zu flankieren.

      Dabei es kann hier erst einmal gar nicht um das formale B-Plan Verfahren gehen, denn es wurde ja eine Baugenehmigung nach §34BauGB in Aussicht gestellt, welche ein solches Verfahren umgeht. Die Einwohnerversammlung ist in gewisser Weise also als Ersatz zu sehen, für die umgangene Bürgerbeteiligung, die in einem B-Plan Verfahren notwendig wäre.

      Es handelt sich bei Einwohnerversammlungen auch nicht notwendiger Weise “lediglich” um “Informationsveranstaltungen”, wie der BVV-Vorsteher schreibt. Vielmehr misst sich an ihnen der konkrete politische Wille, in der Verantwortung eines und einer jeden Bezirksverordneten, Bürgerbeteiligung von reiner Information auf eine Ebene der Kommunikation und Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu heben.

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