Der Westpark wird enger

Auslegung der Bebauungs­plan­unterlagen Dennewitzstraße ab 7. 09. 2015

Ab Montag werden die Unterlagen für den Bebauungsplan Dennewitzstraße ausliegen. Dann sind vier Wochen Zeit bis zum 7. Oktober 2015, um zur Baufläche am westlichen Rand des Gleisdreieck-Parks zwischen Pohlstraße und Kurfürstenstraße Stellungnahmen abzugeben.

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Anzeige im Tagesspiegel am 3. 09. 2015

Die Baufläche wurde im städtebaulichen Vertrag [Link zum Vertragstext] zwischen dem Land Berlin, dem Bezirk F’hain-Kreuzberg und der Vivico im Jahr 2004 vereinbart. Nun soll sie planunsgrechtlich umgesetzt werden. Aus Sicht der Parknutzer wird dies ein Verlust bedeuten, auch wenn der Park  keine Fläche verliert.  Das Baufeld ist schon jetzt durch einen Zaun abgetrennt. Durch die neue Bebauung mit Wohnen und Hotel wird der Raum noch enger wirken, die Blicke Richtung Westen auf die historische Stadtkante entlang der Dennewitzstraße werden verbaut, ebenso die Blicke auf die denkmalgeschützte Hochbahnbrücke der U1. Am Nachmittag wird der Park früher im Schatten liegen. Dazu kommt die Lärmproblematik. Die neuen Bewohner werden nicht nur den Lärm der beiden Hochbahnen, sondern auch tagsüber den Spielplatzlärm und nachts gelegentlich Partylärm ertragen müssen, bzw. gegen letzteren die Polizei mobilisieren.

Macht es Sinn, sich zu beteiligen?

Ehrlich gesagt, waren bisherige Beteiligungen relativ erfolglos. Die Auslegung der Bebauungspläne erfolgt meist erst, wenn Investor und Verwaltung alles festgeklopft haben. Gegen diese Pläne kommt man dann auch mit guten Argumenten schwer an. Trotzdem sollten Interessierte sich die Mühe geben, die wahrscheinlich umfangreichen Unterlagen zu sichten. Es wird alle mögliche Gutachten geben zur Vegetation, Wasser, Luft, Lärm, Verkehr, Denkmalschutz usw. Viele Argumente, die schon bei den Bebauungsplänen Flottwellpromenade eine Rolle spielten, werden sich hier wiederholen.
Hoffen wir, dass die Unterlagen auch digital vollständig zur Verfügung gestellt werden, denn es ist kaum jemanden möglich, mehrere Aktenordner in den schäbig belichteten Fluren des Rathaus Kreuzberg durchzuarbeiten.

Unter dem Titel

Bebauungsplanentwurf für die Flottwellstraße: Geschichtsfälschung, Verharmlosung, Gefälligkeitsgutachten, Verschweigen

sind die damaligen Pläne hier im Blog beschrieben worden. Enthalten ist auch der Link zur Stellungnahme der BLN (Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz), die sich damals intensiv, aber erfolglos mit den Planungen auseinandergesetzt hat.

Ein Argument von damals, das auch diesmal wieder diskutiert werden wird, sei hier herausgehoben: Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) sieht die Baufläche an der Dennewitzstraße nicht vor. Eigentlich müssen Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden, sie dürfen den Inhalten des Flächennutzungsplan nicht widersprechen.

FNP-Änderung 1998
FNP-Änderung 1998, Klick um größere Ansicht zu laden

Im gültigen Flächennutzungplan ist das Baufeld an der Dennewitzstraße immer noch als Grünfläche definiert. Der Bezirk wird auch diesmal den Inhalt des FNP uminterpretieren und behaupten, die Baufläche sei aus der Unschärfe des Plans heraus ableitbar. Wer den Flächennutzgsplan jedoch genau liest – und der ist in diesen Bereich seit 1998 unverändert – sieht, dass das Grün im FNP bis zur westlichen Bezirksgrenze reicht. Dennoch wird der Bezirk an der abenteuerlichen Argumentation festhalten und lieber eine Rechtsbeugung vornehmen, als nochmal den Flächennutzungsplan ändern, was der korrekte Weg wäre. Bei den beiden nördlichen Baufeldern der Flottwellpromenade hat diese Strategie ja geklappt.
Die konkreten Pläne für das Baufeld Dennewitzstraße können erst nächste Woche eingesehen werden. Vielleicht gibt es ja wieder Erwarten doch noch Gestaltungsmöglichkeiten. Aber auch wenn es diese nicht gibt, könnten Stellungnahmen trotzdem Sinn machen. Denn nur wer sich jetzt äußert, kann später gegen den Bebaungsplan klagen. Diese Möglichkeit sollten sich Anwohner offen halten.

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