Pressemitteilung der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.

Urbane Mitte Gleisdreieck: Senat zieht gescheiterten Bebauungsplan an sich

Mit einer Pressemitteilung am Montag, den 3. Juni 2024 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verkündet, dass sie das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd an sich zieht, weil der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg es nicht zügig und zeitnah zu Ende führen wolle. Damit spielt die Senatsverwaltung auf Risiko und holt sich einen offensichtlich gescheiterten Planentwurf ins Haus.

Denn der vorliegende Bebauungsplan war von Anfang an mit Fehlern infiziert und wird vor Gericht keinen Bestand haben. Dies sagt das Gutachten, das Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte im Auftrag der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und der Naturfreunde Berlin e.V. erstellt hat, ebenso wie das weitere Gutachten, das der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bei Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Beckmann in Auftrag gegeben hatte.

Beide Gutachten bestätigen, dass die Grundzüge der Planung auf einer unzulässigen vertraglichen Vorabbindung basieren. Der im städtebaulichen Vertrag von 2005 vorgesehene Entschädigungsmechanismus widerspricht dem §1 Absatz 3 des Baugesetzbuches, nach dem eine Kommune den Beschluss eines Bebauungsplans gegenüber einem Investor nicht durch Vertrag versprechen darf, weil dann eine gerechte Abwägung durch die zuständigen frei gewählten Stadtparlamente nicht mehr möglich wäre.

Dazu kommt der willkürliche Umgang mit den Umweltgutachten, die die katastrophalen Auswirkungen der sieben Hochhäuser auf die Aufenthaltsqualität im Park und in der Umgebung belegen. Die ökologische Funktion des Gleisdreiecks als Ausgleichsfläche für die Bauten am Potsdamer und Leipziger Platz würde durch die Hochhäuser stark beeinträchtigt.

Auf Grund der Rechtsgutachten hatte die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg Ende Januar 2024 dann zu Recht beschlossen, das von Anfang fehlerhafte Verfahren von Grund auf neu aufzurollen:

„ . . . das Vorhaben nach städtebaulichen Kriterien zu prüfen und in einem ergebnisoffenen Prozess unter Einbeziehung von fachkundigen Expert*innen und der Zivilgesellschaft die Planung der Bebauung den aktuellen Bedarfen (z.B. bezahlbares Wohnen, soziale Infrastruktur, Grünflächenerhalt) und klimapolitischen Notwendigkeiten anzupassen. . . .“

Zur Umsetzung haben die Bezirksverordneten eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegründet, die bereits eine Planungswerkstatt vorbereitet. Es geht dabei darum, alternative, an den tatsächlichen Bedarfen orientierte Planung für die aktuell unbeplanten Außenbereichsflächen ohne Baurecht zu entwickeln. Diesen Beteiligungsprozess möchte die Senatsverwaltung nun offensichtlich abwürgen, um dem Investor zu seinen Büroflächen zu verhelfen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Bezirk dennoch an seinem richtigen Beschluss festhält und die versprochene Beteiligung ermöglicht, indem er die bereits beschlossene Planungswerkstatt weiterhin durchführt.

Der Senat dagegen will die uralte und aus der Zeit gefallene Planung durchziehen und ein Stück Potsdamer Platz mitten im Gleisdreieck herstellen lassen: 90 m hohe Gebäude, dort wo der Park nur 60 m breit ist, 119.000 m² Geschossfläche, 70% Büro, 30 % Kommerz, 100 % Versiegelung, Missachtung des Denkmalschutzes, Missachtung des Klimaschutzes. Wer braucht so etwas?

Die Senatsverwaltung verteidigt das aus der Zeit gefallene Konzept mit unlauteren Argumenten. Da heißt es, der Vorhabenträger habe bereits erhebliche Vorarbeiten für den Bezirk geleistet. Richtig ist jedoch, dass der Vorhabenträger der Urbane Mitte keinen Cent für den Gleisdreieck-Park aufgewendet hat, diesen jedoch gerne als Vorgarten vor seinen Hochhäusern sehen würde. Weiter ist die Rede von Vertrauensschutz. Als Staatsekretär hatte Herr Gaebler schon die Zahl von 150 Mio. € als Schadensersatz in Umlauf gebracht – also ungefähr die Summe, die im Share-Deal im Herbst 2020 geflossen ist, als aus der Urbane Mitte Besitz GmbH mit Sitz in Berlin die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg wurde. 2014 war das Grundstück von der VIVICO noch für 7,8 Mio. € an eine zur COPRO-Gruppe gehörende GmbH verkauft worden. Der immense Spekulationsgewinn von über 2000% soll offensichtlich Vertrauensschutz genießen.

Ob die Bürger ebenso darauf vertrauen können, dass ihre Argumente im Bebauungsplanverfahren von der Senatsverwaltung gerecht abgewogen werden?

6 Kommentare zu “Urbane Mitte Gleisdreieck: Senat zieht gescheiterten Bebauungsplan an sich

    1. Sollte die BVV nicht zunächst einmal prüfen lassen, ob sich Gaebler berechtigterweise auf AGBauGB (§7 Absatz 1) Satz 4 beruft, d.h. das Planungsverfahren hiernach überhaupt an sich ziehen darf?
      Wenn Sie sich das AGBauGB einmal online aufrufen, sehen Sie ja u.a. sofort, dass §7 kein Despotenparagraph des Bausenators sein soll- “Der Bausenator hat von nun an freie Hand…” o.ä.-, sondern im Blockadefall den vorgesehenen Planungsprozess einfach am Laufen halten soll. Die stark erweiterten Befugnisse des Bausenators nach Absatz 2, u.a. Entmachtung der BVV, sind an den Sonderfall der Anwendbarkeit von Satz 4 gebunden. Für mich liest sich Satz 4 eher danach, dass man damit dem Bau von Regierungsgebäuden, Botschaften usw., d.h. Planungsverfahren ursächlich im Zusammenhang mit den Belangen der (entstehenden) Bundeshauptstadt und nur diesen, im Streitfall per Senat den Weg freiräumen kann. Das Gesetz datiert in seiner ersten Fassung aus 1999, d.h. in die Phase des Regierungsumzugs… Wenn dem so wäre, wäre es schlichtweg illegitim seitens des Bausenators, das Planungsverfahren Gleisdreieck, auf Satz 4 gründend und damit möglicherweise mit den erweiterten Befugnissen nach Absatz 2, an den Senat zu ziehen. Zentral ist ja hier für die BVV v.a. die Abwehr seiner erweiterten Befugnisse nach Absatz 2. Nur einmal so ein Gedanke…

      1. Ja, klagen können Sie natürlich immer- vielleicht als Ultima Ratio?
        Sachdienlicher wäre es hingegen, dass die Parteien, die sich durch des Herrn Bausenators “tolle” Kompetenzerklärung in ihren Rechten im Verfahren illegitim beschnitten fühlen- BVV und Bezirksbaustadrat Schmidt-, ihm per simplem Dreizeiler kurz und schmerzlos mitteilen, dass er nach AGBauGB §7 Absatz 1 Satz 4 für den Planungsgegenstand Gleisdreieck nicht zuständig werden kann. Kostet den Steuerzahler dann bloß den schmalen Taler…

  1. Chapeau an den Herrn Schmidt- hört man da im Bauamt Yorckstraße den Demeter-Sekt knallen? So billig bekommt man den verkorksten Aktengiftmüll aus 20 Jahren ja wirklich nur in Berlin vom politischen Mitbewerber abgenommen. Immerhin scheint die SPD mit diesen Prioritäten ihrem Elend bei der nächsten Wahl endgültig ein Ende setzen zu wollen.
    Verlese ich mich da eigentlich in der verlinkten PM der Senatsverwaltung, oder kennt der Herr Bausenator noch nicht einmal das AGBauGB? Begründend angeführt wird dort §7 Absatz 1 Satz 4- “Vorhaben, die die Belange Berlins als Bundeshauptstadt berühren,”. Wo ist da bitte der sachliche Zusammenhang zur Planung am Gleisdreieck?

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