Bürgerbeteiligung

Stellung nehmen gegen die Hochhäuser mitten im Gleisdreieck

Aus formalen Gründen wird der Bebauungsplan Urbane Mitte Süd erneut ausgelegt. Die Nachfrage, welche formalen Gründe zur erneuten Auslegung der Bebauungsplanunterlagen geführt haben, ließ das Bezirksamt unbeantwortet. Doch „Alle bisher seit dem 16.11.2020 abgegebenen Stellungnahmen fließen in die Abwägung ein“ hieß es . Dennoch kann es nicht schaden, wenn die Argumente gegen die Hochhäuser erneut zahlreich eingeben werden. Am einfachsten geht das online auf der Seite des Bezirksamts. Dort sind auch diverse Gutachten und Pläne als PDF-Dokumente vorhanden.

Link zur Seite des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg

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Infos am Zaun vor Ort

 

7 Kommentare zu “Stellung nehmen gegen die Hochhäuser mitten im Gleisdreieck

  1. Bodenversiegelung, Verschattung und Verkleinerung eines gerade erst renaturalisierten Gebietes – Bitte um erneute Abwägung zwischen realem Nutzen für die Allgemeinheit (lokal und global – siehe Klimawandel!) und finanziellem Nutzen für Bauinvestoren. Es gibt tausende Quadratmeter freistehende Büroflächen in Berlin und Corona hat gezeigt, dass Home-Office ein großer Teil der Zukunft ist – wozu dann noch mehr Büros bauen? // Statt Wohnraum (freier Wohnraum in Berlin bei unter einem Prozent) noch mehr Büros – wie sinnvoll ist das?

  2. Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab „Urbane Mitte Süd“

    Bestünde die Aufgabe darin, auf kleinem Raum möglichst viel Verschattung in Kreuzberg und Schöneberg zu verursachen, und dabei den Luftaustausch zu verschlechtern, käme wohl eine von Nord nach Süd ausgerichtete Wand heraus. Die Planungen für die sogenannte „Urbane Mitte“ unterscheiden sich kaum davon.
    Hier wird Ungleichheit zwischen einer privilegierten Elite und der Masse geschaffen:
    Einige wenigen genießen weiten Ausblick und lange Sonnenscheindauer.
    Sehr vielen anderen wird der Ausblick und das Sonnenlicht oder auch nur das indirekt einfallende Tageslicht verstellt.
    Das gilt vor allem im Bereich zwischen Potsdamer Straße und Mehringdamm.
    Betroffen sind selbst die ohnehin schon relativ begünstigten Besitzer von Dachgeschoßwohnungen.
    Eine Kerngebietsnutzung kann nicht von einer Umgebung von Grün- und Freiflächen profitieren.
    Die Besonnung als an sich vorteilhaftes Merkmal ist in einem Bürogebäude weniger nutzbringend. Das Argument der hervorragenden ÖPNV-Erschließung sinkt mit der Entfernung vom Gleisdreieck.
    Besonders die beiden südlichen Türme (aktueller Bebauungsplan) sind damit abzulehnen.
    Unzureichende und irreführende Studien machen die Bebauungsplanung zudem rechtlich angreifbar. Wesentliche Umweltauswirkungen werden bzw. wurden verschleiert bzw. nicht sachgerecht untersucht. Die Gutachten sind in einer sinnvollen Weise zu ergänzen, zu aktualisieren bzw. zu ersetzen, auf dieser Grundlage haben die bezirklichen Stellen neu zu entscheiden und dann ist auch eine neue Auslegung erforderlich.

    Verschattung
    Das Besonnungs- und Verschattungsgutachten (Müller-BBM) ist ungeeignet und unzureichend, die durch die Höhe der Gebäude verursachte, tatsächliche Verschattungsproblematik aufzuzeigen.
    Dies äußert sich u.a. darin, dass die Schatten immer dann „unkenntlich“ dargestellt werden, wenn die Sonne tief steht und die Schatten lang sind.
    Darstellung der Schatten für exemplarische Zeitpunkte:
    Beispiele:
    Auf Seite 24 (21. März 7 Uhr) sind die Schatten praktisch nur im Park erkennbar (Sonne 7,4 Grad über Horizont). Der Abbildungsausschnitt ist deutlich zu klein, um die gesamte Schattenlänge abzubilden. Bei sehr genauem Hinsehen erkennt man, dass die Gebäudezeile links des rechteckigen Grünfläche in der rechten Seite etwas dunkler ist als in der linken: Das ist offenbar die Verschattung eines der Hochhäuser, die über den unteren (westlichen) Rand des Abbildungsausschnitt hinausragt. Der kürzere Zeilenbau oberhalb der grünen Rechtecks ist unverschattet und entsprechend etwas heller dargestellt; der Unterschied ist aber kaum sichtbar. Zusätzlich irreführend ist der Umstand, dass die Bodenflächen zwischen den Gebäuden deutlich dunkler dargestellt werden, auch wenn sie besonnt werden; im Vergleich zu den minimalen Unterschieden bei den Grautönen mit und ohne Verschattung.
    Ausschnitt Seite 24
    Auch auf Seite 25 (21. März 8 Uhr) sind die auf die Wohnbebauung fallenden Schatten gegenüber den anderen Graustufen schlecht erkennbar. Stattdessen wird das kräftige Grün für den Park dazu verwendet, die Verschattungsaussage bei den Wohnhäusern zu überdecken. Nur in der einheitlich grün gefärbten Fläche im Park selbst ist die Verschattung gut wahrnehmbar. Dies ist bei einem Sonnenstand von 16,2 Grad ermittelt, das ist höher als der höchste Sonnenstand zur Wintersonnwende mittags (14 Grad über Horizont)
    Ausschnitt Seite 25

    Bei hohem Sonnenstand und dementsprechend kürzeren Schatten werden die Schatten deutlich wahrnehmbar dargestellt (Seite 26 – 32. Allerdings werden auch die Schatten der Bestandsbauten dargestellt, nicht nur die zusätzlichen Schatten. Am Abend wird es wieder schlechter erkennbar, z.B. im Quartier Luckenwalder/Schöneberger Straße auf Seite 33-34 (16 und 17 Uhr).
    Der Schattenwurf auf Seite 35 (21.3., 8 Uhr) ist überhaupt nicht mehr zu erkennen, obwohl um diese Zeit mit 2,5 Grad Sonnenstand besonders lange Schatten geworfen werden, nämlich über 2 km lange Schatten von einem 90 Meter hohen Gebäude. Das reicht ungefähr bis zum Urbanklinikum und ist das dreifache der Entwerfung zum Hochhaus des Postscheckamtes, das in dieser Richtung steht und somit im unteren Teil verschattet würde, und das seinerseits lange Schatten wirft. Bei vergleichbarem Sonnenstand am Morgen reicht diese Schattenlänge knapp bis zum KaDeWe am Wittenbergplatz!
    Entsprechendes gilt für die anderen Zeichnungen für andere Monate kurz nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang. Z.B. Seite 39, Sonnenstand 4,1 Grad, Schattenlänge 1,3 Kilometer, wie jenseits der Potsdamer Straße.
    Im Sommer endet die Schattendarstellung um 20 Uhr, wenn der Schatten gerade die Möckernstraße erreicht (Seite 21). Die zunehmende Verschattung danach, z.B. um 21 Uhr, wird nicht mehr dargestellt. Dies betrifft den Kiez um die Yorckstraße (im übrigen Sommerhalbjahr ist der Sonnenuntergang etwas eher, dann sind etwas nördlich gelegenere Altbauquartiere von der abendlichen Verschattung betroffen).
    Irreführend sind dann auch die Darstellungen zu Schattenwürfen vor dem Sonnenaufgang (S. 38) und nach Sonnenuntergang (S. 46), wo natürlich gar kein Schatten zu sehen sein kann. Der einzige Zweck dieser Darstellung liegt dann darin, den Betrachter zum schnellen Überblättern der Zeichnungen mit vorhandenen, aber verschleierten Schatten zu bewegen. Genaugenommen gibt es aber schon vor Sonnenaufgang einen Schattenwurf insoweit, als die Dämmerung und der hellere Himmel in Nähe der aufgehenden Sonne ebenfalls nicht mehr wahrnehmbar wird.
    Auf Seite 40 bis 44 (10 bis 14 Uhr, 21. Dez.) reichen die Schatten weit über die Abbildungsränder hinaus, auch über die der oberen Zeichnung mit größerem Ausschnitt.
    Schatten in der Umgebung werden also nachvollziehbar dargestellt, wenn sie klein sind und eher unerheblich (Sommerzeit mittagliche Stunden: Schatten hauptsächlich auf den Grünflächen), sonst nicht (lange Schatten in den Morgen- und Abendstunden, winterliche Schatten in der Mittagszeit, die in die Altbau-Wohngebiete reichen).
     Die Beschattungsgutachten sind nicht dazu geeignet, den Laien der Öffentlichkeit, den Mitgliedern der BVV oder auch den Fachleuten im Stadtplanungsamt deutlich zu machen, wie stark die Hochhäuser zu Verschattung führen. Vielmehr wird eine bewußte Fehlinformation erreicht.
    Die Farbdarstellungen zur Reduzierung der Sonnenscheindauer betrachten nur den Park selbst. Im Vergleich zu den großen Unterschieden der Besonnung je nach Jahreszeit erscheint die Verschattungswirkung eher geringer. Im wesentlich wird die Aussage gemacht, dass die Unterschiede durch die Hochhausschatten (schlecht erkennbar) in einer Jahreszeit weniger ausmachen als die Unterschiede zwischen Sommer und Winter (klare Farbunterschiede). Auch damit wird das Ausmaß der Beeinträchtigung verschleiert. Eine prozentuale Angabe je nach Monat wäre zielführender.
    Besser erkennbar sind die Schatten dann ausgerechnet bei den Bildern, die sich hauptsächlich auf die gegenseitige Verschattung der Hochhäuser beziehen. Beispielsweise sieht man auf Seite 84 (21.3. 18 Uhr) recht gut die Verschattung an der Möckernstraße durch abwechselnd graue und helle Fassaden (noch einheitlich hell auf Seite 83), die das Vergleichsbild auf Seite 35 unterschlägt.

    Das Gutachten nennt auf Seite 107 die Anforderungen:
    In der DIN 5034 werden verschiedene tageslichttechnische Anforderungen gestellt, u. a. auch an die Besonnung. Darin werden als Mindestanforderung an die Beson-nung von Wohnungen folgende Kriterien formuliert.
    – Mögliche Besonnungsdauer zur Tag-/Nachtgleiche (21. März und 21. Septem-ber): mindestens vier Stunden.
    – Mögliche Besonnungsdauer am 17. Januar: mindestens eine Stunde.
    – Eine Wohnung gilt als ausreichend besonnt, wenn mindestens ein
    Fenster in einem Aufenthaltsraum dieser Wohnung o. g. Anforderungen erfüllt.

    Es äußert dann dazu:
    Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in den sieben Hochhäusern des BV Urbane Mitte keine Wohnungen, sondern ausschließlich Arbeitsräume geplant. Aufgrund dieser Nutzung weisen die neuen Hochhäuser nach DIN 5034-1 keine Anforderungen an die Besonnung auf.

    Es fehlt aber eine Betrachtung der Wohnungen in der Umgebung. Gerade dann, wenn (wie in den hiesigen Altbaugebieten generell) die Besonnungsanforderungen nur knapp erfüllt werden oder bereits unterschritten sind, hat die zusätzliche Verschattung große Bedeutung. Wenn zahlreiche Wohnungen bereits jetzt unzureichende Besonnung aufweisen oder knapp an den Grenzwerten liegen, ist eine weitere, großräumige Belastung unzulässig.
    Eine Verschattungswirkung gibt es zudem selbst für Wohnungen, die überhaupt nicht besonnt sind, insbesondere dann, wenn eine gegenüberliegende Fassade besonnt ist: Beispielsweise gibt in Kreuzberg nach Osten ausgerichtete Räume östlich der Planbebauung, denen eine nach Westen orientierte Hausfassade (der gegenüberliegenden Straßenseite oder im Hinterhof) gegenübersteht. Wird nun durch die Hochhäuser die Westfassade am Nachmittag/frühen Abend verschattet – manchmal bekommt bei tiefstehender Sonne nur die oberste Etage bzw. das Dach Licht ab – geht auch in den nach Osten orientierten Wohnungen Tageslicht (die Reflektion des Sonnenlichts von gegenüber) verloren. Bei nicht mehr besonnten Bäumen gilt das entsprechend.

    Luftschadstoffgutachten
    Dieses betrachtet ausschließlich die Situation im Nahbereich, wo durch die Barrierewirkung der Hochhäuser und die Umlenkung der Luftströme zur Bodennähe und dadurch erhöhte Luftgeschwindigkeit am Boden eher noch eine Reduzierung der Immissionslast erreicht wird.
    Der Umstand, dass eine Wand von Hochhäusern insgesamt eine Barriere für die Luftströmung in Ost-West- und West-Ost-Richtung darstellt, die dann auch in anderen Teilen der Stadt den Luftaustausch beeinträchtigen und dort (auch bei den jetzt schon gegebenen Emissionen) zu erhöhten Schadstoffbelastungen führen, und die überproportionale Zunahme dieses Effekts durch die Höhe der Gebäude, wird nicht berücksichtigt.
    Das Immissionsgutachten geht damit an der wesentlichen Problemlage, die durch das Vorhaben ausgelöst wird, völlig vorbei.

    Klimaökologisches Fachgutachten
    Auch dieses betrachtet lediglich den Nahbereich. Zudem erfolgt eine Unterscheidung zwischen so bezeichneten „windstarken ‚Normallagen‘ [in denen] der Siedlungsraum gut durchlüftet wird und eine Überwärmung kaum gegeben ist,“ (Seite 4) und die nicht weiter betrachtet wird, und der Situation mit Windstille „Kein überlagernder geostrophischer Wind“, (Seite 7).
    Jeder Bewohner dieser Stadt kann aber bestätigen, dass Situationen mit nicht vollständigem Stillstand, sondern mäßiger Windstärke vorherrschen, in denen es dann auch zu Schadstoffbelastungen und im Sommer zu Überhitzung kommen kann. Das bestätigt auch Abb. 4 des Windkomfort-Gutachtens – weniger als 2 m/s kommen selten vor, weniger als 1 m/s sehr selten (etwa ein halber Prozent der Zeit 0 m/s, siehe grünes Feld linke untere Ecke, Seite 8 des Windkomfortgutachtens).
    In den am häufigsten vorkommenden, schwachwindigen Situationen ist ebenfalls der regionale Luftaustausch maßgeblich, der eben durch eine bis zu 90 m hohe Wand mit kurzen Lücken ein Stück zusätzlich beeinträchtigt wird. Dieser Effekt, auch auf das Stadtklima der gesamten Innenstadt bzw. des Stadtgebiets, wird nicht ermittelt. Hier ist zum einen die kumulative Wirkung bedeutsam, die durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Hochhausprojekten zustande kommt. Jedes diese Hochhäuser erhöht (im Vergleich zur Nutzfläche) sehr stark die Rauhigkeitslänge der Stadtlandschaft und trägt damit zu einer Verschlechterung des Luftaustausches bei. Dies erhöht dann die innerstädtische Immissionslast und die sommerliche Überhitzung.
    Möglich und erforderlich wäre zum einen eine übergreifende Betrachtung der kumulativen Wirkung von Hochhausbauten. Zum anderen muss bei wesentlichen Einzelmaßnahmen die Wirkung genau dieses Bauwerks auch in einem größeren Maßstab geprüft werden. Wenn sich durch ein Einzelvorhaben (Zahlen beispielhaft) der Luftaustausch für eine Million Menschen um ein tausendstel vermindert, so ist das näherungsweise genauso problematisch wie eine Verschlechterung für 5.000 Menschen um 20%. Hoch aus dem übrigen Niveau herausragende Einzelbauten sind dabei wesentlich schädlicher als eine Bebauung, die sich im Ganzen an der Umgebung orientiert. Die beiden geplanten südlichen Türme sind daher doppelt nachteilig, weil sie gerade zwischen den Offenlandbereichen des Parks liegen, in denen die freie Luftströmung bis zum Boden reicht (anders als in den Gebieten mit Blockrandbebauung, wo die Luftströmung erst oberhalb von ca. 25 m zunimmt) und somit die volle Höhe der Türme eine Barrierewirkung erzeugt.
    Auch der Austausch zwischen kühlen, offenen Parkflächen und den wärmeren, bebauten Stadtbereichen wird bei einer schwachwindigen Lage befördert, und genau dies wird durch Hochhäuser beeinträchtigt (aber der Effekt wird nicht analysiert).
    Näher betrachtet wird im Klimagutachten nur nur eine windstille Situation, wie sie ohnehin schon nur in einem halben Prozent der Zeit in Berlin vorliegt, das jeweils für vier Uhr morgens. Und dabei nur die kleinräumige Situation in Bodennähe (2 m), bereits dies ist bei Hochhäusern völlig unzureichend.
    Selbst dort wird eigentlich überall in Gebäudenähe eine Reduzierung um mehr als 25% beobachtet, die dann lediglich durch Mittelung über eine größere Fläche auf einen niedrigeren Durchschnittswert umgerechnet wird.
    Ein weiterer Effekt ist die Aufheizung der Stadt durch die Hochhäuser. Infolge ihrer Aufreihung in Nord-Süd-Stellung und mit überwiegend auch Ost-West ausgerichteten Hauptfassaden führen sie in besonderem Maße dazu, dass die niedriger stehende Morgen- und Abendsonne besonders im Sommerhalbjahr das Gebäude aufheizt. (Eine wünschenswertere Aufheizung im Winter zur passiven Nutzung der Solarenergie bleibt hingegen gering.) Diese Aufheizung wird im Klimagutachten völlig negiert. Irgendwie wird die aufgenommene Wärme dann wieder abgeführt, u.a. durch Wärmestrahlung und häufig mit zusätzlich zugeführter Energie durch die Klimaanlage, und das verstärkt dann die städtische Wärmeinsel.
    Inwieweit die Hochhäuser die Wärmeabstrahlung von der Freifläche zum Himmel beeinträchtigen, zu der sie ja immerhin senkrecht stehen, ist ebenfalls nicht ausgesagt.
    Die auf Seite 24 angegebene Planungshinweise sind wohl mehr als „Märchenstunde“ zu verstehen, da eine Dach- und Fassadenbegrünung bei Hochhäusern irrelevant ist, und z.B. der folgende Satz bei der geringen Größe des Planungsgebiets ebenfalls: „Eine intensive Begrünung sowohl des Straßenraums als auch des geplanten Quartiers mit Bäumen steigert die Aufenthaltsqualität im Freien beträchtlich, da somit große beschattete Bereiche [in den Windschneisen neben den Hochhäusern?!] geschaffen werden.“
    Die Immissions- und Klima-Gutachten ist somit nicht dazu geeignet, die klimatologisch wesentlichen Fragen zu beantworten und insbesondere die gesamtstädtische Belastung in eine Verhältnis zum geschaffenen Bauvolumen zu stellen. Es scheint eher der Wille zu Grund zu liegen, sich irgendwie mit diesen Schutzgütern beschäftigt zu haben, auch ohne sinnvolle und wesentliche Aussagen zu machen.

    Windkomfortgutachten
    Die Darstellung bzw. der Abbildungsausschnitt zu Windstärken endet kurz danach, wo die Bebauung beginnt (S. 11 ff.)
    Im Vergleich der S. 11 und 12 miteinander ist die reduzierte Windgeschwindigkeit im Bereich des Landwehrkanals und im Mendelsson-Bartholdy-Parks am besten zu erkennen (aus gelb wird mehr grün) und auch weniger Strömung aus dem Bereich der Bülowstraße (grün wird bläulicher).
    Im Vergleich der S. 13 und 14 ist die reduzierte Windgeschwindigkeit in der Hornstraße und Yorckstraße am besten zu erkennen (grün ändert sich Richtung Blautönung).
    Dies aller wäre – großräumiger – in eine Analyse der Luftqualität in hochbelasteten Straßen wie der Yorckstraße und der Bülowstraße umzusetzen. Die Zunahme der Schadstoffbelastung in der Yorck- und Bülowstraße als Folge der – im Windkomfortgutachten nachgewiesenen – Barrierewirkung der Hochhäuser wird aber nirgendwo ermittelt.
    Das Windkomfortgutachten beruht zudem auf einem veralteten Datenstand der Gebäude und berücksichtigt insbesondere nicht den Möckernkiez und die Bebauung westlich des Parks. Diese bewirken zusammen mit den Hochhäusern eine kumulative Wirkung bzgl. schlechterer Luftqualität u.a. in der Yorckstraße und den anliegenden Straßen.
    Das Windkomfortgutachten ist ausreichend, diesen Effekt auch in diesen etwas entfernten Straßen nachzuweisen, aber nicht in der Lage, die schlechtere Luftqualität zu beziffern. Das wäre die Aufgabe des Gutachtens zu den Luftschadstoffen gewesen.
    Natürlich vermindert sich besonders bei West- und Ostwind u.a. auch in den Nord-Süd-ausgerichteten Straßen wie der Großbeerenstraße und dem Mehringdamm durch die Hochhausreihe der Luftaustausch. Diese liegen zwar außerhalb des Darstellungsbereichs der Windkomfortgutachtens, aber die Wirkung endet natürlich nicht abrupt. Gerade bei West- und Ostwind sind diese Straßen ohnehin schon schlechter durchlüftet als bei Windströmung entlang der Straßenachsen.
    Nachdem bereits jetzt in mehreren dieser Straßen eine hohe Schadstoffbelastung vorliegt (und sommerliche Überhitzung ebenso), wäre dringlich zu prüfen gewesen, auch in kumulativer Betrachtung, wie sich das Vorhaben auswirkt und bei wie vielen Menschen Grenzen überschritten werden.

    Verkehrsgutachten und verkehrliche Entlastungsmaßnahme
    Die Verkehrszählung für Fußgänger und Radfahrer beschränkt sich auf die Kanaluferstraßen, wo aber wegen der Unwirtlichkeit (und bei Zählung noch nicht angelegten Radstreifen) wenig Radfahrer unterwegs waren. Das Wetter am Zähltag wurde nicht angegeben.
    Weitaus mehr Fußgänger- und Radverkehr findet jedoch erfahrungsgemäß in der Fortsetzung des Generalszug und dessen Verbindung zum Park westlich der Gleisanlagen statt. Hier sind auf dem Weg zwischen Kreuzberg und Schöneberg beträchtliche Umwege zurückzulegen, weil eine geradlinige Wege-Fortführung in der Achse des Generalszugs nicht gegeben ist. Von der Yorckstraße – Hornstraße muss man an den Fernbahngleisen nach rechts (Norden) abzweigen und kann erst kurz vor der Brücke der U1 wieder nach links (Westen) weiterfahren, wobei man mittig zwischen Pohlstraße und Kurfürstenstraße ankommt. In dem Flaschenhals zwischen den beiden Parkhälfte ist es schon jetzt oft voller Menschen einschließlich Radfahrern. Eine Unterführung der Fernbahngleise kann wegen den dort verlaufenden S-Bahnen nicht gebaut werden.
    Stattdessen sollte östlich entlang der Fernbahngleise eine Rampe für einen Fußgänger- und Radweg gebaut werden (beginnend bei dem Kiosk Paul und Paulas), die dann in Nähe der U2 überbrückt werden und gefolgt von einer im 90 Grad -Winkel zur ersten Rampe stehenden Rampe etwa entlang der Brücke der U2, so dass mit geringem Umweg zur Bülowstraße gekommen werden kann. Eine Verbindung von der Brücke über die Fernbahn direkt zu dem Bebauungsgebiet VU-140cab, sofern dort gebaut würde, wäre ebenfalls möglich.
    Diese Maßnahme sollte aus dem Gesamtvorhaben finanziert werden, da dieses zu einer deutlichen Mehrbelastung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs in diesem Flaschenhals führt. Die als Abkürzung vorgeschlagene Brücke würde zudem die zusätzlichen Beeinträchtigungen, mit denen während der Bauzeit zu rechnen wäre, mindern. Soweit die beiden südlichen Türme nicht gebaut werden, Realisierung im Zusammenhang mit den nördlichen.

    Ruhender Verkehr
    Das Verkehrsgutachten unterstellt einen bestimmten Modal Split, der für die Berliner Innenstadt normal sein dürfte, und postuliert daraus einen Stellplatzbedarf. Tatsächlich aber ist gerade im südlichen Plangebiet die Kausalität umgekehrt, und die Verkehrsmittelwahl ist besonders vom neu gebauten Stellplatzangebot abhängig, da in unmittelbarer Nachbarschaft keine bestehenden PKW-Parkplätze vorhanden sind, auf die von gehfaulen Autofahrern ausgewichen werden könnte.
    Die Bedarfszahlen von 1 Stellplatz je 200 m2 GF bzw. 1 Stellplatz je 20 Besucher (genauer: je 20 Personen maximaler Belegung der Sportfläche) sind damit als willkürlich gewählt zu betrachten und entspringen allenfalls den Vorstellungen der Planer oder gängiger Praxis an anderer Stelle, mit jedoch besserer Erschließungssituation. Zusammen wird ein Bedarf von 132 Parkplätzen für die beiden Häuser in BF6 und BF7 des südlichen Teils postuliert.
    Die entsprechenden Anzahlen werden nur kurze Zeit an Werktagen voll ausgeschöpft (S. 116); trotzdem wird unterstellt, dass der Bau dieser Stellplätze sinnvoll wäre und stattfindet.
    Der Neubaubedarf wird dann unter Berücksichtigung von Plätzen im vorhandenen Parkhaus mit einem Ziel von 115 Plätzen im südlichen Baufeld von 574 zusätzlichen Stellplätzen insgesamt beziffert, was, oh Wunder, gerade den verfügbaren Flächen entsprechen würde.
    Nachdem die meisten PKW in wenigeren Jahren selbsttätig und ohne Abstand einparken werden, können auf eine bislang für 115 PKW geeigneten Parkfläche dann sicherlich 200 PKW untergebracht werden, auch in mehreren Reihen hintereinander, weil die in zweiter und dritter Reihe stehenden Autos ausweichen können und auch kein seitlicher Abstand zum Ein- und Aussteigen zwischen geparkten Autos benötigt wird.
    Um den zugehörigen Kfz.-Verkehr zu ermöglichen, wird eine völlig unbefriedigende Breite der Fußwegzuführung von 2,50 m in Kauf genommen (vgl. Seite 54 des Gutachtens), von denn üblicherweise noch Lichtmasten und Verkehrsschilder und auf dem Gehweg abgestellt Gegenstände abzuziehen sind.
    Im Vergleich zu den 574 zusätzlichen PKW-Stellplätzen sind die insgesamt 250 Fahrradstellplätze (S. 124) für alle Baufelder sehr spärlich bemessen, obwohl mit etwas mehr Rad-Fahrten als Kfz.-Fahrten gerechnet wird (S. 75), nämlich 1.100 Rad-Fahrten je Tag. Ein Bedarf von ca. 400 Fahrradstellplätzen nur für das Süd-Gebiet (Baufelder 6 und 7) wäre naheliegender.
    Alternativen:
    a) Bei Wegfall der beiden Türme entfällt auch der Stellplatzbedarf.
    b) Hilfsweise: Für das gesamte B-Plan-Gebiet VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ sollte eine Festschreibung von maximal ca. 25 Kfz.-Stellplätzen erfolgen, die dann für Mobilitäts-Eingeschränkte und notwendigen Wirtschaftsverkehr (Lieferungen, Handwerker, warten Taxen und dergleichen) ausreichen. Damit wäre die Zielstellung verbunden, hier ein autofreies Element der Stadt zu schaffen, mit der Folge, dass sich hier Betriebe ansiedeln würden, für die eben dies in ihr Konzept passen würde. Es wäre wünschenswert, wenn dies später mit weiteren autofreien Bereichen zusammenwachsen kann.
    c) Weiter hilfsweise: Die Stellplatzzahl würde laut Vorgabe im B-Plan auf mindestens 20, höchstens 115 festgeschrieben. Es wird zugleich ein Wert für die (sonstige) BGF festgeschrieben, der bei 20 Stellplätzen gelten würde. Hat der Bauherr den Wunsch, im Rahmen der Spanne zusätzliche Stallplatzflächen einzurichten, so reduziert die zusätzliche Stellplatzfläche im selben Umfang seine BGF (oberhalb des Geländeniveaus) für andere Nutzungen. Anders ausgedrückt, bei weniger als 115 Stellplätzen kann der Bauherr mehr BGF für andere Nutzflächen schaffen. Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang eine planungsrechtlich zulässige Baumasse in Form von Stellplätzen oder in Form anderer Nutzungen geschaffen wird, wäre damit nicht mehr vorgegeben, sondern der freien wirtschaftlichen Entscheidung der Bauherr*en überlassen.
    d) Der zusätzliche Platzbedarf raumlufttechnischer Anlagen dadurch, dass durch bessere Wärmetauscher der Lüftung oder vergleichbare Maßnahmen ein geringerer Energiebedarf erreicht wird und damit auch insgesamt die rechtlichen Vorgaben übertroffen werden, im Gebäudekern sollte nicht auf die BGF angerechnet werden.

    Alternativen:
    Ein Gebäude mit 24 Geschossen (nördlicher Planungsteil) kann ohne weiteres bei einer Geschoßhöhe von 2,80 m mit 67 m Gesamthöhe errichtet werden, das reicht für die gesetzlichen Erfordernisse aus. Lüftungsleitungen würden dann z.T. innerhalb der Regelhöhe der Räume an den Decken verlaufen oder in Wänden und Türstürzen. Sollen Lüftungsleitungen stets oberhalb der Regelhöhe von 2,50 m verlaufen, käme man bei 3 m Geschoßhöhe auf 72 m Gesamthöhe. Eine Geschoßhöhe von 3,75 m und 90 Meter Gesamthöhe ist natürlich für die Nutzer attraktiv, aber im Hinblick auf die beträchtlichen Verschattungsprobleme der Umgebung, die durch frei stehende Türme ausgelöst würden, und der nachteiligen Wirkung aufs Stadtbild nicht hinzunehmen.
    Die in den Bebauungsplanen festzulegenden höchstzulässigen Gebäudehöhen je Geschoss sollten jeweils um eine Viertel niedriger angegeben werden. Das gilt auch für die weniger höhen Türme. Die Höhe soll etwaige Technikgeschosse enthalten, die Technik kann u.a. im Gebäudekern untergebracht werden.
    Die horizontalen Gebäudeabmessungen der Türme 1, 3 und 4 sollten jeweils im Mittel um ca. 20% in Ost-West-Richtung und um ca. 5% vergrößert werden. Turm 2 kann in beiden Richtungen ca. 10% wachsen. Im Vergleich zu anderen Bürohochhäusern wäre die Tiefe immer noch gering. Innenliegende Bereich werden ohnehin für Fahrstühle, Sanitärräume und möglichst auch Raumlufttechnik innerhalb der Regelgeschosse benötigt. Dies reicht dann aus, um den Großteil des Bauvolumens der wegfallenden Türme 6 und 7 auszugleichen bzw. zusätzlich herzustellen.
    Der Turm 5 soll ebenfalls an dieser Stelle entfallen. Stattdessen sollte ein fünfter Turm (ggf. auch ein sechster) mit bis zu 20 Geschoßen im Bereich bis 100 m östlich der U2, südlich der Luckenwalder Straße und nordwestlich der Trebbiner Straße, errichtet werden. Diese Bereiche sind noch besser durch die Bahnen erschlossen. Es gibt einige Freiflächen, aber auch ein Abriss von Bestandsgebäuden wäre wirtschaftlich. Die Hochhäuser würden damit ihren Wandcharakter verlieren. Bei tiefstehender Sonne würden sie sich etwas mehr gegenseitig verschatten, was vorteilhaft ist, weil damit eine stärkere Verschattung der Umgebung vermieden würde. Städtebaulich wäre eine Konzentration von Punkthäusern ebenfalls besser als deren bandförmige, mauerartige Ausdehnung.
    Für den vorliegenden Baubauungsplan gilt
    a. Vorzugsweise Verzicht auf die Gebäude 5 bis 7 und die damit verbundene Baumasse. Berlin braucht nicht zusätzliche Büroflächen, die dann mehr Arbeitsplätze anlocken und somit die Wohnungsknappheit (gerade in der Innenstadt) verschärfen und damit Kaufpreise und Mieten für Wohnungen erhöhen. Gerade die Zunahme des Home-Office-Nutzung wird auch künftig zu weniger Büroflächenbedarf im Verhältnis zum Wohnungsangebot führen.
    b. Hilfsweise Ausgleich der Gebäude 5 bis 7 durch weitere Gebäude im Nahbereich der geplanten nördlichen Gebäude, sinnbildlich „zwei kürzere Mauern hintereinander statt einer langen Mauer“.
    c. Weiter hilfsweise Ausgleich durch größere Gebäudetiefe der Türme 1 bis 4 (vorzugsweise sollte die größere Gebäudetiefe der Reduzierung der Höhe dienen)
    d. Weiter hilfsweise, falls Bebauung,
    • sollten die beiden Baukörper um ca. 90 Grad gedreht werden, so dass ihr Ost-West-Ausdehnung größer ist als ihre Nord-Süd-Ausdehnung; ganz besonders der nördliche Baukörper.
    • Eine „spitze“ Ecke sollte abgeschnitten werden, das ergibt dann ein fünfeckigen Grundriss. Die Spitze verursacht unverhältnismäßig viel Verschattung und Barrierewirkung im Vergleich zur dort enthaltenen Nutzfläche.

    • Die Höhe sollte auf eine mittlere Geschoßhöhe von max. 3 m und keine weiteren Aufbauten über den Vollgeschossen begrenzt werden.
    • Eine weitere Reduzierung der Höhe ist durch eine mäßig erhöhte Gebäudetiefe und Reduzierung der Stockwerkszahl bei gleicher BGF zu erreichen.
    PKW-Stellplätze dürfen nicht anrechnungsfrei „zusätzlich“ errichtet werden, sondern es sollte
    i. Entweder eine feste Obergrenze von 25 Stellplätzen gelten, oder
    ii. dem Bauträger muss eine Wahl zwischen dem Bau von Stellplatzflächen und dem Bau anderer Nutzflächen (z.B. erhöhte BGF für Büroräume 1:1 zur Minderung der Garagenflächen unter das sonst zulässige, bezifferte Maximum) eingeräumt werden.
    • Die Zahl der nachzuweisenden Fahrradstellplätze ist deutlich zu erhöhen. Ein Teil davon sollte im Gebäudekern in den Normaletagen untergebracht werden.
    • Wenigstens die Hälfte der Gebäude sollte für Wohnnutzung reserviert werden. Dabei kann es sich u.a. um die jeweilen Süd- und Westseiten handeln, das Besonnung und freier Ausblick auf Grünflächen für Wohnungen wichtiger ist als für Büros.
    Bei den Blocks 3 und 4 des nördlichen Gebiets würde eine Drehung ebenfalls die Schattenbildung vermindern. Bei Block 5 reicht der Platz für eine Drehung vermutlich nicht aus, dieser sollte ohnehin entfallen.
    Ein weiteres Argument gegen Block 5 ist es, dass ein größerer Kurvenradius der U2 möglich blieben muss, der zu einer deutlichen Minderung der Lärmemissionen durch quietschende Räder und Schienen führen würde und etwas erhöhte Fahrgeschwindigkeiten erlauben würde. Der Block steht einer derartigen Verbesserung des Kurvenradius, der mittelfristig anzustreben wäre, genau im Weg.

  3. Ich bin direkte Anwohnerin des Gleisdreieckparks und möchte mich entschieden gegen den Bebauungsplan ausprechen.
    Der Gleisdreieckpark wird von sehr vielen AnwohnerInnen zur Erholung und als Treffpunkt genutzt. Durch seine zentrale Lage herrscht bereits ein sehr großer Nutzungsdruck; was zeigt, wie wichtig diese Grünfläche für viele ist.
    Die geplante Bebauung wird nicht nur die Fläche versiegeln, die Luft im Sommer weiter aufheizen, und Teile des Parks verschatten sondern auch mit den geplanten Gewerberäumen und den vielen Büros noch mehr Menschen in den Park bringen.
    Ein friedliches Miteinander wird dadurch schwieriger und der Park wird nicht mehr den notwendigen Erholungseffekt für die AnwohnerInnen bieten.
    Ich wundere mich außerdem, dass Büroflächen im großen Stil gebaut werden sollen. Meiner Meinung nach ist dies nicht mehr zeitgemäß, da Büroarbeit zukünftig immer häufiger von zu Hause erledigt wird.

    Warum kann der Park nicht einfach so bleiben wie er ist?

  4. Dies Vorhaben zeigt das nicht berücksichtigt wird, wie Städte zu gestalten sind in Zeiten des Klimawandels. Eine Verdichtung dieser Art bedingt nochmals eine Erhöhung der Temperaturen in einem direkt angrenzenden Naherholungsbereich, der sowieso schon z.T. deutlich überfrequentiert wird. Zudem stellt sich die Frage warum noch mehr Büroflächen im Innenstadtbereich. Wenn gebaut, dann ein Kindergarten oder Schule mit großen Gärten. Jeder Quadratmeter Freifläche wird für die Stadt im Heute und in der Zukunft dringend benötigt, für ein Leben in der Stadt.

  5. Schlimm. Empörend! Kann bitte jemand (vermutlich noch einmal) erklären: Welche Ansatzpunkte gibt es denn, um die Ausführung dieses brutalen Projekts doch noch zu verhindern? Wo kann man am besten etwas über die Zuständigkeiten nachlesen? Vor allem: Welche gewaltfreien (!),einfallsreichen und beharrlichen Widerstandsformen dagegen sind – über die Protestnoten hinaus – denkbar oder vielleicht geplant…? Helft mir auf die Sprünge.

    1. Ich komme aus der Gegend und finde den Plan sehr gelungen. Wann dürfen wir uns darauf freuen? Die neue S-Bahnanbindung ist super. Neue Bürogebäude auch. Nach Corona wird es in Berlin nicht genug davon geben. #think positiv

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