Bürger, beteiligt euch!

Bebauungsplan „Urbane Mitte Gleisdreieck“ – alles im Konsens?

Noch bis zum 15. März liegen die Bebauungsplanunterlagen zum Baufeld „Urbane Mitte Gleisdreieck“ im Rathaus Kreuzberg aus. Online stehen die Unterlagen auf der Seite des Bezirksamtes zur Verfügung.

Lohnt es, sich zu beteiligen? Schwer zu sagen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahren ist festzustellen, dass Kritik und und Änderungsvorschläge in Bebauungsplanverfahren kaum je berücksichtigt wurden. Veränderungen sind sicher nur noch sehr schwer durchzusetzen, da sollte man sich keine Illusionen machen. Es geht hier jedoch um den zentralen Ort für das gesamte Gleisdreieck, das sollte es uns wert sein, es dennoch zu versuchen. 

Der Bebauungsplan arbeitet mit zwei verschiedenen Varianten, die auf den Siegerentwürfen des Wettbewerbs vom Herbst letzten Jahres basieren. Der Entwurf von COBE Berlin schlägt 7 5 Hochhäuser vor auf dem nördlichen und mittleren Baufeld sowie eine niedrige Bebauung auf dem südlichen Baufeld. Der Entwurf von Ortner und Ortner schlägt 5 Hochhäuser vor, sowie einen 45 m hohes und ein 25 m hohes Gebäude auf dem südlichen Baufeld.

Beide Entwürfe würden den Ort Gleisdreieck grundlegend verändern. Durch beide Entwürfe würden die den Ort prägenden Brücken der Hochbahnen teilweise verdeckt, der Hochbahnhof Gleisdreieck mit U1 und U2 wäre vom Park aus  nicht mehr sichtbar. Dieses Bauwerk, dass mit seiner einprägsamen Form vor hundert Jahren zum Namensgeber des Geländes mit den drei Bahnhöfen der Potsdamer, der Dresdner und der Anhalterbahn wurde, würde in der zweiten Reihe verschwinden.
Dies war schon in den Auslobungsunterlagen zum städtebaulichen Wettbewerb so angelegt. Das Festhalten an der hohen baulichen Dichte machte es sehr schwierig, hier andere Lösungen zu finden. Deswegen haben sich die Denkmalpfleger des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und aus der Senatsverwaltung auch nicht am Verfahren beteiligt, weder an den sogenannten Fachdialogen noch an den Sitzungen der Wettbewerbsjury. Sie wollten nicht an einem Verfahren teilnehmen, in dem von vornherein klar war, dass die Belange des Denkmalschutzes nicht zum Tragen kommen können.

Nichtsdestotrotz haben die Investoren der Copro die Diskussionen der Bürger- und Fachdialoge zusammengefasst und das Ergebnis als Konsensplan bezeichnet, was soviel heißt wie Zustimmung aller Beteiligten. Dass die Denkmalschützer sich weigerten mitzumachen, wurde ebenso ausgeblendet wie die fehlende Beteiligung der BVG, die seit 1903 den Ort prägt. Genauso wurden zahlreiche Anregungen aus den Bürgerdialogen nicht berücksichtigt, z. B. die Kritik am vorschnellen Abriss des Ringbahnviadukts, Vorschläge wie Urban Gardening, bessere Verbindungen zwischen Ost und Westpark, weniger bauliche Dichte, Äußerungen wie ein bis zwei Hochäuser wären o.k., aber bitte  nicht mehr usw. blieben unberücksichtigt. Abweichende Meinungen wurden im sogenannten Konsensplan noch nicht einmal erwähnt.
In der Begründung zum Bebauungsplanentwurf heißt es nun auf Seite 19:

. . . Ergebnis des Werkstattverfahrens ist ein aus Plänen und Texten bestehendes Konsenskonzept. Das Konsenskonzept gibt wesentliche Inhalte über Nutzungen, Erschließungen und Höhenentwicklungen auf dem Grundstück wieder als gemeinsamer Konsens unter allen Beteiligten . . .

Aus Konsensplan wird nun Konsenkonzept. Damit wird die irreführende Aussage – dass angeblich alle zugestimmt hätten – unkritisch übernommen. Ein Bebauungsplan ist ein örtlich geltendes Gesetz. Wenn das Wort vom „Konsenskonzept“ so im Text des Bebauungsplans stehenbleibt, bedeutet dies, dass der  Propagandabegriff des Investors als Gesetz veredelt wird und alle abweichende Meinungen unter den Tisch fallen. Abweichende Meinungen per Gesetz unter den Tisch fallen zu lassen, das passt eher in eine totalitäre Gesellschaft als in eine Demokratie.

Der einzige, bisher substantielle Argument für die hohe bauliche Dichte an dieser Stelle ist der städtebauliche Vertrag zwischen VIVICO, Land Berlin und Bezirk Friedrichshain Kreuzberg von 2005. Dort wird für die Fläche „Urbane Mitte“ eine GFZ [erklärt von Wikipedia] von 3,5 festgelegt. Laut Vertrag würde Berlin sich schadenersatzpflichtig machen, wenn im B-Plan die GFZ nicht erreicht wird. Unter Punkt 11.3 des Vertrages wird beschrieben, wie diese GFZ auf den Baufeldern ermittelt werden soll:

Das Maß der Nutzung (GFZ) wird als Durchschnittswert, bezogen auf das Netto-Bauland, für das jeweilige Baufeld ermittelt. Dabei werden unterirdische Stellplatzflächen nicht berücksichtigt.

Netto-Bauland ist kein Fachbegriff, nirgends definiert, aber er impliziert, dass es wohl auch ein Brutto-Bauland geben muss. Bei der Auslobung des Wettbewerbs wurden folgende Flächenangaben gemacht:

Das gesamte Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von insgesamt 40.200 m² (4,02 ha). Das zu für Neubauten zur Verfügung stehende Areal (bebaubare Fläche) ist ca.  31.500 m² (3,15 ha) groß, die zur Umnutzung bestimmten Gebäude sind ca. 8.000 qm groß – eine Neubebauung ist hier nicht möglich.

Im Bebauungsplan wuchs die Zahl der Netto-Baufläche dann von 31.500 m² auf 34.000 m² und damit die GFZ von 110.000 m² auf 119.000 m².
Sind die 34.000 m² tatsächlich Netto-Bauflächeland? Es sieht so aus, als hätten die Autoren des B-Plans hier netto und brutto verwechselt. Die 34.000 m² umfassen alles, das einzige, das wohl nicht angerechnet wurde, ist die Grundfläche der alten Viadukte des Gleisdreiecks. Die 34.000 m² sind Brutto-Bauland! Die notwendigen Erschließungen, der Fahrradweg zwischen Ost- und Westpark, der Rettungsplatz zum Eisenbahntunnel einschließlich Zufahrt, die freizuhaltende Sichtachse zwischen Askanischen Platz und Dennewitzplatz, all dies müsste vom Brutto-Bauland abgezogen werden. Das Ergebnis wäre dann eine weit geringere Anzahl an m²-Netto-Bauland und ein weit geringere Zahl bei der Bruttogeschossfläche. Während die Bauherren auf allen anderen Baufeldern am Gleisdreieck freiwillig unter den im städtebaulichem Vertrag vorgesehenen, aber völlig überzogenen baulichen Dichten blieben, soll hier mehr Baumasse durchgesetzt werden, als im städtbaulichen Vertrag vorgesehen war.

Dabei wären nur mit geringerer baulicher Dichte die Probleme lösbar:

  • die Sichtbarkeit der denkmalgeschützten U-Bahnbahnbauten und damit die Identität des Ortes erhalten,
  • den Westpark des Gleisdreiecks nicht an seiner engsten Stellen mit Baumasse erdrücken,
  • den Westpark in den Vormittagsstunden nicht übermäßig verschatten,
  • die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Frischluftschneise nicht weiter einengen,
  • der überregionale Fahrradweg, der Ost- und Westpark verbindet, ist jetzt schon zu schmal. Statt ihn einzuengen, wäre es sinnvoll ihn zu erweitern.
ebauungsplan
Bebauungsplan VI-140 CA, Planungsalternative 1 mit Anmerkungen
Bebauungsplan VI-140 CA, Planungsalternative 2 mit Anmerkungen
Bebauungsplan VI-140 CA, Planungsalternative 2 mit Anmerkungen

So können Sie sich beteiligen

Es geht aber auch formlos.

Ansichten der Entwürfe

Ein Kommentar zu “Bebauungsplan „Urbane Mitte Gleisdreieck“ – alles im Konsens?

  1. Also ich habe mich schon beteiligt. Sehr interessant fand ich in diesem Blog Beitrag die Ausführungen zu Brutto- und Nettobaufläche, das ist als Laie in den Unterlagen schwer zu verstehen.

    Die Begründung im Bebauungsplan listet die Nachteile für Mensch und Umwelt eigentlich schon recht klar auf.

    Was mir hier in diesem Blog-Beitrag noch fehlt sind die Auswirkungen für den Verkehr. Es wäre naiv zu glauben, dass sich der Individualverkehr bei so einer Geschossmasse nicht auch erheblich steigern würde – trotz hervorragender öffentlicher Anbindung. Das Strassennetz um dem Park kollabiert jedoch schon jetzt bei jeder kleinsten Störung. Ich mag es mir gar nicht ausmalen, wie das mit diesem geplanten Riesen-Zentrum sein wird.

    Der Erholungswert im Park wird aufgrund des exponentiellen Wachstums des Publikumsverkehres sicher auch sinken… ich bin mir nicht sicher ob der Park einer noch stärkeren Auslastung gewachsen ist. Schon jetzt beobachte ich steigenden Vandalismus und unachtsamen Umgang mit Natur und Miteinander.

    Interessant fände ich auch wie Grün Berlin über die Pläne denkt. Einen Landschaftsarchitekturpreis würde der Westpark dann in Zukunft sicher nicht mehr abräumen….

    Anja

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