Am 24.09.25 (verschoben) soll die Unterlassungsklage der Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V und am 17.10.25 soll die Klage gegen Matthias Bauer als Herausgeber von Gleisdreieck-blog.de vor dem Landgericht verhandelt werden. Während die beiden Verfahren noch laufen, kam Ende letzter Woche eine erneute Abmahnung per E-Mail. Abgemahnt wurden Aussagen im Beitrag vom 10.08.25 „Gleisdreieck retten: Jetzt bist Du gefragt!“. Vor allem rügt die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. angeblich nicht korrekte Bezeichnungen der Örtlichkeit des Bauvorhabens: Die Baufelder der Urbane Mitten lägen nicht im sondern am Gleisdreieckpark. Geht es um Bebauungspläne „des Gleisdreieckparks“ oder „am Gleisdreieckpark“? „Am“ oder „im“ ? Unser Anwalt nennt das „Beckmesserei“. Weiterlesen