Bis auf einen Meter sollen die geplanten Gebäude der Urbanen Mitte Süd an den Tunnel der Nord-Süd-S-Bahn heranrücken. Unverständlich, warum die Deutsche Bahn da nicht auf einen größeren Abstand bestanden hat, unverständlich auch, dass die Autoren des Plans nicht von selbst einen größeren Abstand vorgesehen haben. Wenn da in der Bauzeit etwas passiert, wie beim Alexanderplatz mit der U2, wären hier 300.000 Fahrgäste täglich betroffen. Warum sollte man ein solches Risiko eingehen?
In einer ausführlichen Stellungnahme hatte der Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs e.V. (VUV) schon während der Auslegung des Bebauungsplans im Winter 2021 auf das Problem aufmerksam gemacht, was jedoch in den weiteren Planungen nicht berücksichtigt wurde. In einer aktuellen Pressemitteilung führt der VUV nun erneut aus, dass das Risiko nicht ausreichend abgesichert sei.
Ein Zitat aus der Stellungnahme des VUV:
. . . Die wesentlichen Schritte, die vor der Festsetzung eines Bebauungsplanes und vor der Schaffung von Planungsrecht durchgeführt werden müssen sind:
- Umfassende Risikoanalyse
- Umfassende und im transparenten Verfahren erstellte Baugrundgutachten durch anerkannte Fachleute
- Benennung von finanziellen Auswirkungen und Übernahme der Verantwortung durch den Bauträger
- Hierzu können auch die Definition, die Nutzung und der Neubau von Ersatzstrecken gehören.
- Sicherung der Finanzierung durch Eintragung im Grundbuch und einvernehmliche Abstimmung mit Finanzierungsinstituten.
Es ist einer der wichtigsten Aufgaben eines Bauleitplanverfahrens, ausreichende Vorsorge zu treffen und die öffentlich rechtlichen Interessen sicherzustellen. Dieses ist hier aus welchen Gründen auch immer nicht geschehen. Keineswegs können derartige Gesichtspunkte, ausgeblendet werden. Ein Architektenwettbewerb oder Investorenplanungen oder -vereinbarungen können öffentlich rechtlich keine Präjudizien schaffen.
Der Senator wird gebeten, an dieser Stelle die verkehrliche Infrastruktur und das öffentliche Interesse neu zu bewerten. Die Abgeordneten sollten diesem Bebauungsplan ihre Zustimmung verwehren. Es ist problemlos möglich, in größerem Abstand Gebäude zu errichten . . .
Link zur Stellungnahme des VUV vom 22.02.2026, PDF-Dokument
