Bis April 2026 soll Deutschland die Anti-SLAPP-Richtline der Europäischen Union in nationales Recht überführen. SLAPP bedeutet Strategic Lawsuit Against Public Participation. Damit sind Klagen gemeint, die das Ziel haben, kritische Stimmen durch das Drohpotenzial von Gerichtsverfahren einzuschüchtern, wie am Gleisdreieck von der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. mittels Unterlassungsklagen versucht.
Die Bundesregierung ist nun dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Doch nach Ansicht des No-SLAPP-Bündnisses greift der Entwurf zu kurz. In einer Pressemitteilung des Bündnisses werden drei Fälle aufgezeigt – darunter unser Fall am Gleisdreieck – bei denen der Gesetzentwurf zu kurz greifen würde.
Link zur Pressemitteilung des No-SLAPP-Bündnisses 17.12.25