Wie geht’s weiter mit den Unterlassungsklagen der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. ? Das fragen mich zur Zeit viele. Ich freue mich über die Anteilnahme und die Solidarität, die ja auch auf den Veranstaltungen und durch die vielen Spenden deutlich wurde. Zur Zeit können wir jedoch nur berichten, dass wir im April nach intensiver Arbeit die Erwiderungen auf die beiden Klagen dem Landgericht übersandt haben. Nun ist die Gegenseite dran und hat dafür Fristverlängerungen bis Ende Mai beantragt. Es wird also erst mal ein schriftliches Verfahren geführt. Eine mündliche Verhandlung wird vermutlich frühestens im Herbst stattfinden. In ein paar Tagen werden wir mehr wissen.
Wir haben uns sehr gefreut über die Berichte in verschiedenen Medien:
„DAS MACHT ANGST“ – Megaprojekt in Kreuzberg:
Initiative fühlt sich eingeschüchtert”
Patrick Goldstein in der Berliner Morgenpost vom 19.03.2025 war der erste, der über das Thema berichtete. Hier der Link zum Artikel, der sich leider hinter einer Bezahlschranke befindet.
Hannah Sophie Lupper berichtet in der Maiausgabe von Kiez und Kneipe unter der Überschrift „Kein Maulkorb für Hochhausskeptiker“:
Es ist selten, dass Kiezinitiativen strafbewehrte Unterlassungsaufforderungen erhalten. So aber geschehen bei der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. sowie dem Verfasser des »Gleisdreieck Blogs«.”
Doch bei der Urbanen Mitte habe es schon einmal einen ähnlichen Versuch gegeben, berichtete Hannah Sophie Lupper weiter:
Schon vor Jahren versuchte der Investor der Urbanen Mitte erfolglos, inhaltliche Veränderungen in einem Newsletter der SPD-Fraktion in der BVV Friedrichshain Kreuzberg zu erwirken.”
Link zum Artikel in „Kiez- und Kneipe“
Auf der Seite der BAUSTELLE GEMEINWOHL wird berichtet über die Bezirksverordnetenversammlung vom März 2025:
Bürgervertreter*innen der Fraktionen der Grünen, der Linken und der SPD haben eine Resolution verabschiedet, die die Eigentümer der Grundstücke beim Planungsprojekt „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark auffordert, die eingereichte Unterlassungsklage zurückzuziehen.
Damit spricht sich die Mehrheit im lokalen Bezirksparlament klar für eine offene Bürgerbeteiligung aus, in die auch organisierte Gruppen integriert werden sollen.”
Tobias Becker schreibt im Magazin des Berliner Mietervereins:
Hochhäuser am Gleisdreieckpark – Senat und Investor Hand in Hand
Die Auseinandersetzung um das Bauvorhaben „Urbane Mitte“ am Gleisdreieckpark eskaliert. Die Eigentümer verklagen eine Initiative und einen Blog, während Berlins Stadtentwicklungssenator Gaebler droht, dem Bezirk die Planungskompetenz zu entziehen.”
Link zum Artikel im Mietermagazin
Im Neuen Deutschland berichtete Günter Piening am 4. Mai unter der Überschrift
Urbane Mitte: Bürgerinitiative passt Investor nicht
Ein Investor verklagt eine Bürgerinitiative – diese erhält breite Unterstützung”
Link zum Artikel im Neuen Deutschland
In der taz vom 4. Mai fragt Ilja Braun in einem Artikel zum Tage der Pressefreiheit „Wann ist eine Klage verhältnismäßig oder missbräuchlich?“. Er berichtet über SLAPP-Klagen in ganz Europa, die schließlich dazu führten, dass die EU eine Anti-SLAPP-Richtlinie beschlossen hat, die bis 2026 noch in nationales Recht umgesetzt werden soll. (engl. strategic lawsuit against public participation = Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung; engl. slap = Ohrfeige, Schlag ins Gesicht) Es werden mehrere SLAPP-Beispiele dargestellt. Über die Klagen der Urbanen Mitte schreibt Ilja Braun:
Die Berliner Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V., die sich kritisch mit einem Bauvorhaben namens „Urbane Mitte“ auseinandersetzt (sieben Hochhäuser am Rande des beliebten Gleisdreieck-Parks) hat derzeit zwei Klagen der Projektentwicklungsgesellschaft auf dem Tisch (eine richtet sich gegen den Verein, eine gegen den Betreiber des Gleisdreieck-Blogs). Sie drehen sich um Behauptungen über die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Klima, um Fragen von Natur- und Denkmalschutz und um Zahlen zu vermeintlicher Bodenspekulation. Hat es auf dem Gelände „Rodungen“ gegeben? Oder mussten lediglich Pflanzen auf einem Viadukt entfernt werden, das aus Sicherheitsgründen abgerissen werden musste?
Drohung mit hohem Ordnungsgeld
Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld drohen, sollten die Aktivist*innen verurteilt werden und die angegriffenen Behauptungen wiederholen. Wehrt sich hier ein großes Unternehmen gegen falsche Unterstellungen einer Bürgerinitiative? Oder versucht es, mit juristischen Mitteln eine öffentliche Diskussion über das Bauprojekt zu verhindern? Die Aktivisten feilen derzeit an ihrer Erwiderung. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht angesetzt.”
Link zum Artikel in der taz vom 4. Mai 2025
In „Kirche & Kiez“, dem Magazin der Evangelischen Kirchengemeinde am Halleschen Tor schreibt Berthold Menzel:
Goliath gegen David – oder: Wer aufmuckt, soll plattgemacht werden.”
Wer unsere Klage gegen einen möglichen Bebauungsplan Urbane Mitte unterstützen möchte, kann dies über betterplace. Diese Spenden sind steuerlich absetzbar:
https://www.betterplace.org/de/projects/111038-keine-hochhaeuser-im-berliner-gleisdreieck
Wer die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. bei der Abwehr der Unterlassungsklagen unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Konto des Vereins überweisen. Diese Spenden sind nicht steuerlich absetzbar. Konto der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.: IBAN: DE15 1005 0000 6603 1693 45 bei der Berliner Sparkasse SWIFT (BIC) : BELADEBEXXX
PS: Besucht uns diesen Sonntag, 1.6.2025 von 10-18 Uhr auf dem Umweltfest am Brandenburger Tor. Stand 155, Nähe sowjetisches Ehrenmal.