Argumente

Stellungnahme einer Anwohnerin vom Tempelhofer Ufer zum Bebauungsplan „Urbane Mitte Süd“

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum B-Plan gebe ich folgende ergänzende Stellungnahme ab:

Seitens der betroffenen Anwohner aus Flottwellstraße, „Gleis Park“ Schöneberger Ufer, „Gleisdreieck“ (Tempelhofer Ufer/ Luckenwalder- und Schöneberger Str.), Möckernkiez, Bülowbogen und weitere, der betroffenen ansässigen Firmen sowie der Nutzer des Parks am Gleisdreieck wird gefordert, die Planungen für die „Urbane Mitte“ an die tatsächlichen und an die neuen (künftigen) Gegebenheiten und Erfordernisse anzupassen. Weiterlesen

Ein selten gewordenes Bild

Gleisdreieck im Schnee

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Forderung nach einer Einstellung des Bebauungsplans VI-140 cab

Offener Brief einer Anwohnerin zum Bebauungsplan Urbane Mitte

An

Frau Senatorin Regine Günter, B´90/Die Grünen
Herrn Senator Sebastian Scheel, Die Linke
Frau Prof. Dr. Monika Grütters, CDU MdB/CDU Landesvorstand Berlin
Herrn BStr Falko Liecke, CDU Landesvorstand Berlin
Landesvorstand der SPD Berlin
Frau BzBm Monika Herrmann, B´90/Die Grünen
Frau BStr Clara Herrmann, B´90
Herrn BStr Knut Mildner-Spindler, Die Linke
Herrn BStr Florian Schmidt, B´90/Die Grünen

parallel an

Tagesspiegel, Morgenpost, taz, Berliner Zeitung

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Viele Vögel sind schon weg

Erst Roden und Abräumen, dann die Gutachter kommen lassen

Das Titelbild der Artenschutzrechtliche Untersuchung des B-Plangebietes VI 140ca „Urbane Mitte“ in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Jahr 2017 zeigt eine leere, planierte Fläche. Vergleicht man dies mit Bildern von 2014, wird klar, warum die Untersuchung „keine erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion von Tieren und Pflanzen“ finden konnte. Weiterlesen

 

Argumente

Stellungnahme einer Anwohnerin aus der Wartenburgstraße zum Bebauungsplan „Urbane Mitte Süd“

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Entscheidungsträger:innen,
sehr geehrte Mitarbeiter:innen,
wie so viele andere Bürger bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass die Realisierung des Bauprojekts mit dem doppelt wohlklingenden Namen ungezählten Kreuzberger:innen, Berliner:innen, Besucher:innen auf Jahrzehnte schwere Nachteile bringen würde.

Die großräumige weitere Umgebung, aber insbesondere der Park am Gleisdreieck mit seinen Nutzer:innen wäre massiv von einer ästhetisch deplatzierten Architektur beeinträchtigt und von ökologischen Schäden bis hin zu einem schlechteren Stadtklima bedroht. Einzelne ‘pro – forma’ Nachbesserungen könnten die Schäden nicht abwenden.

Bitte treten Sie nicht langjähriges bürgerschaftliches Engagement mit Füßen, dem der Gleisdreieckspark zu großen Teilen seine Existenz verdankt!
Auch für die Gegenwart ist die maßgebliche Partizipation von Bürgern im Vorfeld von für sie wesentlichen Entscheidungen extrem wichtig für ein lebendiges Kreuzberg und eine lebendige Stadt.

Als engagierte Anwohnerin bitte ich Sie daher inständig, sich gegen das zu Recht oft als “brutal” charakterisierte Bauvorhaben zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

. . .

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Argumente

Einspruch der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck gegen den B-Plan-Entwurf VI-140cab “Urbane Mitte Süd”

Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck lehnt den Entwurf des B-Plan-Entwurf VI-140 cab in Gänze ab. Er entwertet den von der Bürgerinitiative Westtangente (einem wesentlichen Mitglied der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck) initiierten Park am Gleisdreieck, weil die vorgeschlagene Bebauung die Konzeption des Parks stark einengt und optisch zum dekorativen grünen „Bettvorleger“ der angrenzenden Hochhausbebauung degradiert und somit den Erholungswert der öffentlichen Grünanlage gravierend entwertet. Der Park am Gleisdreieck verliert durch die beabsichtigte Bebauung deutlich seinen Eigenwert und dient den umliegenden Grundstückseigentümern als Nachweis der Begrünungsverpflichtung ohne auf dem eigenen Grundstück einen eigenen Beitrag zu leisten . . .

Die vollständige Stellungnahme steht als PDF-Dokument zur Verfügung.

 

Unabhängige Gutachten?

Denkmalschutz im Bebauungsplan Urbane Mitte

Bei der ersten Auslegung des Bebauungsplans Urbane Mitte Gleisdreieck gab es viele Stellungnahmen, die sich mit dem Denkmalschutz befassten. Die meisten wendeten sich dagegen, dass die Hochhauskulisse die historischen Bauten verstecken und in die zweite Reihe stellen würde. Weiterlesen

 

Mehr Hitze, mehr Wind

Die ökologischen Folgen der Hochhäuser am Gleisdreieck

Die negativen ökologischen Folgen der geplanten Bauten in der Urbanen Mitte werden gravierend sein – wenn sie so wie geplant gebaut werden. Dabei spielen zwei Faktoren eine besondere Rolle: die fast 100% Versiegelung des Bodens sowie die Geometrie der Gebäude. Beides zusammen sorgt für die Erwärmung der Luftemperaturen um 2-3 Grad im Umfeld der Gebäude bei gleichzeitiger Erhöhung der Windgeschwindigkeiten und gleichzeitiger Reduzierung des Kaltluftvolumenstroms. Weiterlesen

Terminangelegenheit: Stellungnahme zum Bebauungsplan Urbane Mitte Süd bis 16.12. abgeben

AG Bauen und Wohnen des Stadteilforums Tiergarten Süd: Weniger Büros, dafür Wohnungen!

Terminangelegenheit: bis zum 16. Dezember erledigen! schreibt die AG Bauen und Wohnen des Stadtteil-Forums Tiergarten Süd und ruft alle Interessierten auf, bis einschließlich Mittwoch, 16. Dezember eine Stellungnahme beim Stadtplanungsamt Friedrichshain-Kreuzberg abzugeben. Dies kann unter Verwendung des nachfolgenden Links erfolgen. Dazu müssen die persönlichen Daten eingegeben und eine entsprechende Stellungnahme in das dafür vorgesehene Feld kopiert werden. Weiterlesen

 

Auslegung Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ noch bis 16.12.2020

Urbane Mitte: fast ein Drittel mehr Baumasse als im städtebaulichen Vertrag vorgesehen

Während bei den Baufeldern Flottwellpromenade, Möckernkiez und Yorckdreieck, die Baudamen und -herren freiwillig unter den im Vertrag übertrieben hoch festgelegten Möglichkeiten blieben, versuchen die Investoren der Urbanen Mitte, ein Maximum an Geschossfläche herauszuholen, auch über das im städtebaulichen Vertrag vorgesehene Maß. Im Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“ sollen nun 23.750 m² Bruttogeschossfläche realisiert werden. Je nach Berechnungsmethode entspricht dies einer GFZ von 4,1 beziehungsweise 5,1 – obwohl der städtebauliche Vertrag eigentlich nur eine GFZ 3,5 (Geschossflächenzahl = Maß für die bauliche Dichte) vorsieht. Die nun geplanten 23.750 m² Bruttogeschossfläche übertreffen das vertraglich festgesetzte Maß der Bebauung um fast ein Drittel. Wie kommt es dazu? Weiterlesen