Augen zu und durch?

Wie geht es weiter mit dem Bebauungsplan für die Hochhäuser mitten im Gleisdreieck?

Viele haben sich mit Stellungnahmen am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Und innerhalb kurzer Zeit haben mehr als 8000 Menschen die Petition unterzeichnet mit dem Titel „Gewerbe-Areal mitten im Gleisdreieck-Park verhindern“. Die Online-Petition geht weiter und wird bald die 10.000 erreichen. Aber wie geht es weiter im Bebauungsplanverfahren?

Aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg war nicht zu erfahren, wie viele Stellungnahmen eingegangen sind. Die Frage, wie lange man für die Auswertung benötigen werde, blieb unbeantwortet. Ebenso gibt es immer noch keine offizielle Antwort auf den Brief, den 12 Gruppen Ende Januar an die Bezirksverordneten im Stadtentwicklungsausschuss gesandt hatten mit der Bitte, ihre Argumente im Ausschuss vortragen zu können, siehe Artikel vom 4.2.21.

Anders hat es das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gemacht, indem es bekannt gab, dass während der Auslegung des Gasometer-Bebauungsplans bis 25. Februar über 700 Stellungnahmen eingegangen seien. Nun stehe eine Herkulesarbeit an, denn die Stellungnahmen sollen bis zum Herbst ausgewertet werden.

In Friedrichshain-Kreuzberg soll es schneller gehen. Bis Anfang April will das Bezirksamt eine VZK in den Ausschuss für Stadtentwicklung einbringen, war auf der gestrigen Sitzung des Ausschusses zu erfahren.

VZK heißt „Vorlage zur Kenntnisnahme“. In dieser VZK soll enthalten sein eine tabellarische Aufstellung aller Stellungnahmen sowie deren Beurteilung durch das Amt. Wenn der Ausschuss die VZK zu Kenntnis nimmt und anschließend die Bezirksverordnetenversammlung, wäre Baureife nach §33 Baugesetzbuch gegeben. Dann könnten Bauanträge gestellt und genehmigt werden. Dann könnte schon gebaut werden, während der Bebauungsplan sich noch in der Rechtsprüfung bei Senatens befindet und erst später festgesetzt wird.

Es jedoch bleibt zu hoffen, dass die kritischen Stellungnahmen ernst genommen werden. Die negativen Folgen für den Park wurden in vielen Stellungnahmen eindringlich beschrieben.

Die geplante Bebauung „erschlägt“ den Park: optisch, psychologisch, akustisch, klimatisch
Link zum Artikel.

Und durch die Stellungnahmen zum Bebauungsplan ist auf zahlreiche Mängel und Fehler in den Gutachten zum Bebauungsplan und im Umweltbericht hingewiesen worden.

  • Gutachten zum Artenschutz: der Vorhabensträger hat zuerst die Fläche roden und abräumen lassen, damit der Gutachter möglichst nichts findet.
  • Gutachten Denkmalschutz: dem U-Bahnhof Gleisdreieck und den U-Bahnviadukten wird der Denkmalwert abgesprochen mit dem Argument, dass zur Zeit ihrer Entstehung keine Schauseite zum Bahngelände sondern nur zu Straße ausgebildet wurde. Dies widerspricht der völlig der Argumentation des Landesdenkmalamtes anläßlich der Unterschutzstellung.
  • Gutachten Windkomfort: für die Umgebungsbebauung wurde eine Karte verwendet, die den Bebauungsstand Ende der 1980er Jahre darstellt, Dennoch kommt das Gutachten zur Einschätzung, dass der Westpark stark beeinträchtigt wird.
  • Gutachten Klima: Verwendet zur Modellierung der Luftbewegungen ebenso einen veralteten Bebauungsstand. Es fehlen die Bebauungen an Flottwell-, Dennewitz-, Bautzener Straße und Möckernkiez.
  • Gutachten Verschattung: die Verschattung des Westparks wird dargestellt, aber im Umweltbericht als unerheblich bezeichnet, obwohl die Daten anderes aussagen. Die Verschattung des Museumsparks, des Ostparks und der angrenzenden Bebauungen wird gar nicht erst bewertet.
  • Das Verkehrsgutachten funktioniert nur, wenn keiner in der zweiten Reihe parkt.
  • Das Hochhausleitbild soll nicht zur Anwendung kommen, weil der Turm 6 weniger als 20.000 m² BGF (Bruttogeschoßfläche) habe. Richtig ist jedoch, dass Turm 6 (49m hoch ) und Turm 7 (25m hoch ) als ein Gebäude zu sehen sind, denn beide Türme stehen auf einem gemeinsamen zweigeschossigen Sockel und haben zusammen etwas über 23.000 m² BGF. Es fehlt die Anwendung der Prüfkriterien des Hochhausleitbildes für den Standort, die vorab hätte erfolgen müssen. Die Prüfkriterien Erschließung, Nähe zum Landschaftsschutzgebiet, Denkmalschutz, fehlender Zentrenbezug u. a. sprechen gegen die Eignung als Hochhausstandort.
  • Die vorbildliche Partizipation, die im Hochhausleitbild vorausgesetzt wird, hat der Investor nochmal deutlich demonstriert, als er alle Infoplakate zur Offenlegung der Bebauungsplanunterlagen am Zaun des Grundstücks zwischen Poststellwerk und Eingang Schöneberger/Luckenwalder Straße entfernen ließ.
  • 100% Versiegelung: statt Lösungen zu suchen, werden Gedankenspiele um Einleitung des Regenwassers in die Kanalisation, bzw. in den Landwehrkanal angestellt – nicht klimagerecht.
  • Nutzung: kein Wohnen, in der ersten Auslegung des Bebauungsplans 2016 war noch von 10% Wohnen die Rede, nun aber 70% Büro + 30% „lebendiger Nutzungsmix“ aus Einzelhandel, Gastronomie, Kultur, Vergnügungsstätten – eine Gefahr für den jetzt schon täglich übernutzten Park. Besondere Problematik sind die nächtlichen Nutzungen (Lärmexzesse, Vermüllung, Vandalismus). Zur Zeit findet ein runder Tisch statt, um Lösungen für die nächtlichen Probleme in den Sommermonaten zu entwickeln. Die „Vergnügungsstätten“ in der Urbanen Mitte könnten solche Konzepte wieder hinfällig machen.
  • Und einiges mehr . . .

Kann eine grün geführte Bezirksregierung das einfach so durchwinken?

Und gibt es ein Argument, das für den Plan mit den Hochhäusern spricht?

Ja, es gibt eins, ein einziges. Es ist die Furcht vor Schadensersatz, der sich aus dem städtebaulichem Vertrag von 2005 ergeben könnte. Der Vertrag sah für das Baufeld eine GFZ (Geschossflächenzahl) von 3,5 vor, was bei einer damals geschätzten Baufläche von 3,4 ha ein Geschossfläche von 119.000 m² BGF ergibt. 119.000 m² ist genau die Zahl, mit der nun im Bebauungsplanverfahren operiert wird, obwohl sich die tatsächliche Fläche als kleiner herausgestellt hat.

Doch nun ergeben sich viel höhere GFZ-Werte als die im Vertrag vorgesehenen 3,5. Im südlichen Baufeld mit den beiden Türmen ist es eine GFZ von  5,1  und beim nördlichen Baufeld mit den fünf 60 bis 90 m hohen Gebäuden sollen es 4,4 sein, wahrscheinlich sind es  noch mehr, wenn man das Volumen der zukünftigen S-Bahn S21 mit dem neuen Bahnhof mitrechnen würde.

Die Gesamtfläche der beiden Bebauungsplangebiete beträgt 3,15 ha, bei einer GFZ von 3,5 ergäben sich 110.250 m² – nicht 119.000 m².

Aber die 110.250 m² ergeben sich aus dem Bruttobauland von 3,15 Hektar. Laut städtebaulichen Vertrag sollte jedoch das Nettobauland zur Berechnung herangezogen werden. Die für die GFZ-Berechnung maßgebende Grundstücksfläche ist viel kleiner als die 3,15 Hektar. Denn im Geltungsbereich der beiden Bebauungspläne VI-140ca und cab befinden sich folgende nicht bebaubare Flächen:

  • zwei Rettungsplätze für den Eisenbahntunnel einschließlich Zufahrten
  • der nicht bebaubare Tunnel der S1 und S2 unterfährt die Fläche (Zustimmung der Deutschen Bahn zur Ãœberbauung liegt nicht vor)
  • Hochbahnviadukte von U1 und U2, einschließlich Stützen
  • der überregionale Fahrradweg, gleichzeitig Verbindungsweg zwischen Ost- und Westpark
  • interne Erschließung für Feuerwehr u. a., aufgrund des Zuschnitts der Fläche, ca. 500 m lang, aber nur 40 bis 60 m breit, erhöhter Flächenbedarf für die Erschließung.
  • Erhöhter Flächenbedarf für die Erschließung, weil die Fläche nicht mit der Fläche des Postbahnhofs städtebaulich verbunden wurde, so wie es der Rahmenvertrag von 2005 vorgesehen hatte.
  • Trasse der zukünftigen S21 (die teilweise überbaut werden soll)

Anstatt mit Hinweis auf mögliche Schadenseratzforderungen alles einfach durchzuwinken, sollte der Bezirk genau hinsehen, mangelhafte Gutachten zurückweisen und darauf dringen, dass die im städtebaulichen Vertrag festgelegte Obergrenze von 3,5 für die GFZ nicht überschritten wird.

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