Bebauungsplan VI-140cab Urbane Mitte Süd

Stellungnahme eines Anwohners vom Tempelhofer Ufer

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie meine Stellungnahme zum Bebauungsplan VI-140 cab „Urbane Mitte Süd“:

Als betroffener Anwohner am Tempelhofer Ufer / Landwehrkanal zwischen Schöneberger und Luckenwalder Straße sehe ich im (übergeordneten)  B-Planverfahren „Urbane Mitte“ (ehem. VI-140 ca) verschiedene Stadtentwicklungspläne (STEP) nicht ausreichend berücksichtigt. Das Land Berlin hat z.B. STEP zu den Themen Klima und Verkehr aufgestellt. Außerdem gibt es ein sogenanntes „Hochhausleitbild“. Diese  -um nur exemplarisch einige Beispiele konkret zu benennen-  werden in der Begründung zum B-Plan nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt. Dies ist zu ergänzen / zu korrigieren.

Als direkter Anlieger / Anwohner sehe ich außerdem meine Belange an ein gesundes Wohn- und Lebensumfeld nicht beachtet. Mir fehlt zum Beispiel eine nachvollziehbare und vollständige Darstellung des entstehenden Schattenwurfes der geplanten Bebauung zu den verschiedenen Tages- und Jahreszeiten. Im aktuellen B-Plan VI-140 cab mag vielleicht keine Wohnbebauung im Bestand betroffen sein, für das Baufeld Nord (B-Plan VI-140 caa?) ist dies aber unbedingt vorzulegen. Es ist wohl unumstritten, dass Sonnen- bzw. Tageslicht wesentlicher Faktor für ein  gesundes Wohn- und Lebensumfeld sind. Hier dürfen die Belange der alteingesessenen Anlieger (Anwohner und Mitarbeiter der ansässigen Firmen/Betriebe) nicht gegenüber den Interessen eines kommerziellen privaten Investors zurückgestellt werden.

-Zur Berücksichtigung im (Folge-)Verfahren „Urbane Mitte Nord VI-140 caa?): Die Wohnungen am Tempelhofer Ufer und der Schöneberger- und Luckenwalder Straße sind –gerade in den unteren Etagen-  bereits im Bestand teilweise sehr dunkel. Wenn nun um die Hochbahntrassen von U1 und U2 fünf 60 bis 90 m hohe Gebäude errichtet werden, wird der zusätzliche Schattenwurf enorm sein. Ich gehe davon aus, dass naturgemäß auch die vorhandenen Wohnungen in Flottwellstraße (und ggf. darüber hinaus Richtung Potsdamer Straße) und im Möckernkiez von Schattenwurf betroffen sein werden. Dies ist nachvollziehbar darzustellen, damit die Betroffenen ihre Belange richtig einschätzen können.

Die verschatteten Häuser sind nach Straße und Hausnummer vollständig aufzulisten.-

Im aktuellen Verfahren VI-140 cab ist vermutlich insbesondere der Museumspark vom Technikmuseum, der Ostpark, Teile vom Westpark und das Veranstaltungsgelände der STATION Berlin betroffen. Ich vermisse eine aussagekräftige Darstellung, wie diese Gelände von Schattenwurf betroffen sein werden. Die „drei Parks“  (Ost, West, Museum) dienen der Erholung der Allgemeinheit / der Berliner Bevölkerung – dies beinhaltet sicher auch das „Recht“ auf Sonnenlicht.

Im ursprünglichen Verfahren (frühzeitige Beteiligung) VI-140 ca wurde in der Begründung zum Bebauungsplan mehrfach auf ein sogenanntes „Konsenzkonzept“ verwiesen. Im Moment läuft eine Petition gegen dieses Verfahren in seiner derzeitigen Planung mit bereits über 7.000 Unterstützern. Im Sinne eines „Konsens“ ist es zwingend erforderlich, die Einwände dieser Unterstützer zu berücksichtigen und insofern tatsächlich einen Konsens über die künftige Nutzung der Baugrundstücke zu erzielen.

Ich gehe davon aus, dass das Bezirksamt die Belange der Berliner Bevölkerung angemessen berücksichtigen wird.

Sofern hieraus Schadenersatzforderungen des Inverstors (aufgrund des 2005 geschlossenen städtebaulichen Rahmenvertrages) entstehen sollten, wird sich auch hierfür eine Lösung finden. An anderer Stelle gibt das Land Berlin auch Geld  -z.B. für die Ausübung von Vorkaufsrechten-  aus.

Schadenersatzforderungen sollten auch nicht dem Bezirk angelastet werden, sondern unter dem Gesichtspunkt des (All)Gemeinwohls vom Land Berlin (der/den Senatsverwaltung/en) getragen werden – letztlich trägt sowieso der Steuerzahler die Kosten, dann sollten dessen Interessen auch zufriedenstellend vertreten werden. Zumindest was die 7.000+ Unterzeichner der Petition betrifft ist dies mit der vorgelegten Planung nicht gegeben.

Eine Überarbeitung der Planung und Anpassung an gesunde Wohn-, (Arbeits-) und Lebensverhältnisse (insbesondere den Bestand betreffend) wird gefordert.

Durch Klick auf das Bild “Ihre Stellungnahme“ gelangen Sie auf die Seite des Bezirksamtes, auf der Sie Ihre Stellungnahmen online angeben können.

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