Fünfundzwanzig Jahre nach seiner Aufstellung kommt der Bebauungsplan Gleisdreieck IV a in die Bürgerbeteiligung. Vom 12. August bis 23. September liegen die Pläne im Rathaus Kreuzberger aus. Die interessierte Öffentlichkeit darf Stellungnahmen abgeben.
Im wesentlichen schreibt der Plan fest, was jetzt erreicht ist: Der Park soll als Grünanlage, die Kleingärten als Kleingärten dauerhaft festgesetzt werden. Der Geltungsbereich des Plans wurde gegenüber dem ursprünglichen Plan von 1994 stark verkleinert. War vor 25 Jahren das gesamte Gleisdreieck als Grün vorgesehen, ist es nun ein um die Bauflächen Flottwellpromende/ Dennewitzstraße, Urbane Mitte, Yorckdreieck, Möckernkiez, Schwechtenpark (Technikmuseum) verkleinertes Gleisdreieck.
Die noch offenen Fragen – Verbindung des Parks nach Norden mittels einer Brücke über den Landwehrkanal Richtung Tilla-Durieux-Park und nach Süden über die Yorckstraße werden ausgeklammert. Insbesondere die Wegeführung nach Süden ist kompliziert wegen den geplanten Bahnlinien der S21 und der Regionalbahn Potsdam. Genau hier gäbe es eigentlich ein Planerfordernis. Aber Bebauungsplanverfahren werden offensichtlich nicht genutzt, um zu planen. Hier soll nur nur abgesegnet werden, was an anderer Stelle ausgehandelt wurde.
Die ursprüngliche Intention der Planung von 1994 war der Erhalt der Gleisdreieck als grünes Bindeglied zwischen Tiergarten und südlichem Stadtrand als Kompensation zur zu hohen und zu dichten Bebauung des Potsdamer und Leipziger Platzes. Insbesondere die Baufläche Flottwellpromenade und die geplanten Hochhäuser am U-Bahnhof Gleisdreieck (Urbane Mitte) widersprechen dem ursprünglichen Planungsziel für das Gleisdreieck. Deswegen bezeichnete die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, die sich schon im letzten Jahr im Rahmen als Träger öffentlicher Belange beteiligen konnte, in ihrer Stellungnahme den nun ausgelegten Bebauungsplan als ignorante Persiflage/ Sarkasmus:
Uns wurde berichtet, dass die Höhe der geplanten Gebäude teils wie am Potsdamer Platz ermöglicht werden soll. Dies war der Darstellung des B-Planentwurfes leider nicht zu entnehmen. Derartig massive neue Bebauungen auf einem derartig sensiblen Bereich sind zu untersagen. Wie Ihnen bekannt ist, ist der Geltungsbereich als Ausgleichsfläche für die zu hohe, und zu enge Bebauung des Potsdamer Platzes vorgesehen. D.h. dass derartige neue Eingriffe in Natur und Landschaft mit Bezug auf die Bebauungshöhe und –dichte des Potsdamer Platzes nur als ignorante Persiflage/ Sarkasmus angesehen werden könnten.
Lohnt es trotzdem, sich zu beteiligen? Mehr Info hier:
Nach 25 Jahren – der „Bebauungsplan VI-140 a Gleisdreieck“ kommt in die Bürgerbeteiligung