Persiflage / Sarkasmus

Bebauungsplan Gleisdreieck IV a wird öffentlich ausgelegt vom 12.08. bis 23.09.2019

Fünfundzwanzig Jahre nach seiner Aufstellung kommt der Bebauungsplan Gleisdreieck IV a in die Bürgerbeteiligung. Vom 12. August bis 23. September liegen die Pläne im Rathaus Kreuzberger aus. Die interessierte Öffentlichkeit darf Stellungnahmen abgeben.

Im wesentlichen schreibt der Plan fest, was jetzt erreicht ist: Der Park soll als Grünanlage, die Kleingärten als Kleingärten dauerhaft festgesetzt werden. Der Geltungsbereich des Plans wurde gegenüber dem ursprünglichen Plan von 1994 stark verkleinert. War vor 25 Jahren das gesamte Gleisdreieck als Grün vorgesehen, ist es nun ein um die Bauflächen Flottwellpromende/ Dennewitzstraße, Urbane Mitte, Yorckdreieck, Möckernkiez, Schwechtenpark (Technikmuseum) verkleinertes Gleisdreieck.

Die noch offenen Fragen – Verbindung des Parks nach Norden mittels einer Brücke über den Landwehrkanal Richtung Tilla-Durieux-Park und nach Süden über die Yorckstraße werden ausgeklammert. Insbesondere die Wegeführung nach Süden ist kompliziert wegen den geplanten Bahnlinien der S21 und der Regionalbahn Potsdam. Genau hier gäbe es eigentlich ein Planerfordernis. Aber Bebauungsplanverfahren werden offensichtlich nicht genutzt, um zu planen. Hier soll nur nur abgesegnet werden, was an anderer Stelle ausgehandelt wurde.

Die ursprüngliche Intention der Planung von 1994 war der Erhalt der Gleisdreieck als grünes Bindeglied zwischen Tiergarten und südlichem Stadtrand als Kompensation zur zu hohen und zu dichten Bebauung des Potsdamer und Leipziger Platzes. Insbesondere die Baufläche Flottwellpromenade und die geplanten Hochhäuser am U-Bahnhof Gleisdreieck (Urbane Mitte) widersprechen dem ursprünglichen Planungsziel für das Gleisdreieck. Deswegen bezeichnete die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, die sich schon im letzten Jahr im Rahmen als Träger öffentlicher Belange beteiligen konnte, in ihrer Stellungnahme den nun ausgelegten Bebauungsplan als ignorante Persiflage/ Sarkasmus:

Uns wurde berichtet, dass die Höhe der geplanten Gebäude teils wie am Potsdamer Platz ermöglicht werden soll. Dies war der Darstellung des B-Planentwurfes leider nicht zu entnehmen. Derartig massive neue Bebauungen auf einem derartig sensiblen Bereich sind zu untersagen. Wie Ihnen bekannt ist, ist der Geltungsbereich als Ausgleichsfläche für die zu hohe, und zu enge Bebauung des Potsdamer Platzes vorgesehen. D.h. dass derartige neue Eingriffe in Natur und Landschaft mit Bezug auf die Bebauungshöhe und –dichte des Potsdamer Platzes nur als ignorante Persiflage/ Sarkasmus angesehen werden könnten.

Lohnt es trotzdem, sich zu beteiligen? Mehr Info hier:

Nach 25 Jahren – der „Bebauungsplan VI-140 a Gleisdreieck“ kommt in die Bürgerbeteiligung

Anzeige im Tagesspiegel vom 8. August 2019

4 Kommentare zu “Bebauungsplan Gleisdreieck IV a wird öffentlich ausgelegt vom 12.08. bis 23.09.2019

  1. Die Bezirksgruppe Schöneberg des ADFC beschäftigt sich seit einiger Zeit auch mit den Planungen für die sogenannten Radschnellweg Potsdamer Platz – Teltow. Es gibt seitens einer Projektgruppe des Senats schon relativ konkrete Vorstellungen über die Streckenführung. Relativ offen ist da noch die Streckenführung des nördlichen Abschnitts, der auch den Gleisdreieckpark (Ost und West) betreffen könnte. Vielleicht ergibt sich ja die Gelegenheit mit ihnen als Interessenverwalter des Parks über unsere Vorstellungen ein Gespräch zu führen. mfg M. Mölders

    1. dann könnte man auch gleich noch darüber sprechen, ob es sich dabei um einen Rad-SCHNELL-weg oder den Rad-FERN-weg Berlin-Leipzig handelt. Denn viel zu häufig erlebe ich an den Engstellen im Park Highspeed-Radler die sich über den Räderfluss “störende” Fußgänger aufregen, oder nicht Radlern gegenüber recht rücksichtslos verhalten. . . bei einem Schnell-Weg gut nachvollziehbar.
      Für mich impliziert der Begriff Fern-Weg nicht zwingend, daß man überall mit maximaler Geschwindigkeit durch den Park düsen müsste.
      Dies nur mal so, als Anregung

      mit freundlichen Grüssen – u. klose

  2. Hallo!
    Danke für die Info.
    Was kann man als Anlieger denn dagegen tun?
    Kann man nicht gegen die weitere (Hochhaus-)Bebauung klagen?
    mfg

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