Ein aufmerksamer Spaziergänger und Leser des Beitrags „Nach zwei Jahren immer noch kein Ersatz für die Spiellandschaft unter der U1“ hat mich auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Er fragte, warum das Viadukt der U1 im Bereich des Mitteplatzes im Westpark mit einem Standgerüst versehen ist, im Bereich des benachbarten Grundstücks „Wohnpananorama“ – zur Zeit Baustelle – jedoch als Hängegerüst ausgebildet wurde.
Wäre das Viadukt im Bereich des Parks ebenfalls mit einem Hängegerüst versehen, wäre das ganze Problem nicht entstanden, nämlich, dass der viel genutzte Mitteplatz geteilt wird und für die verlorene Spiel- und Sportfläche ein Ersatz gefunden werden muss.
Ich schreibe an die Pressestelle der BVG mit der Frage, ob nicht auch im Bereich des Parks ein Hängegerüst installiert werden könne? Schließlich seien die Arbeiten am Viadukt auf Jahre ausgelegt, der Aufwand könne sich lohnen für diesen, wohl wichtigsten Platz des Parks.
Nach telefonischer Nachfrage verspricht die Kollegin in der Pressestelle sich bei ihren Fachleuten zu erkundigen und antwortet schließlich:
. . . . Auf Grund der Spannweiten von den Brückenbauteilen musste sich die BVG aus statischer Sicht bedauerlicherweise in diesen Bereichen für eine Standrüstung entscheiden, dass war bei Entstehen der „Wohnpanorama“ noch anders geplant/vorgesehen . . .
Ich schreibe zurück, dass das Argument mit den Spannweiten nicht nachvollziehbar sei, lege einen Lageplan bei, der dies belegt und frage, ob es da nicht doch andere Gründe gebe.
Wieder ein paar Tage später bekomme ich als Antwort:
. . . Sie haben allerdings recht, dass es noch andere Gründe gab, die für ein Standgerüst gesprochen haben. Wie Sie bereits vermuteten, kommt es bei dieser Entscheidung nicht nur auf die Spannweite an. Die einzelnen Brückenbereiche werden nach Alter, Verschleiß und Kriegseinwirkungen statisch unterschiedlich bewertet, woraus sich die Notwendigkeit der Hänge- bzw. Standrüstung ergibt.
Ich mache noch einen Versuch, indem ich darauf hinweise, dass das Viadukt über dem Grundstück Wohnpanorama und dem Park durchläuft, es ist ein Bauteil, das dennoch je nach Ort unterschiedlich behandelt wird. Ich drücke die Vermutung aus, dass auf die Bedürfnisse der privaten Baustelle wohl mehr Rücksicht genommen wird als auf den für den Park so wichtigen Platz.
Die BVG-Pressestelle antwortet, indem sie einfach einen Satz aus der vorhergehenden Antwort wiederholt:
. . . die Antwort haben wir Ihnen schon in der letzten Mail gegeben. Sie lautet: Die einzelnen Brückenbereiche werden nach Alter, Verschleiß und Kriegseinwirkungen statisch unterschiedlich bewertet, woraus sich die Notwendigkeit der Hänge- bzw. Standrüstung ergibt.
Ende der Durchsage. Danke BVG. #weil wir dich lieben – mal mehr – mal weniger.