Vortrag zur Einwohnerversammlung “Westlicher Vorplatz der Yorckbrücken” am 27. 05. 2015

Hier sind die Folien zum Vortrag von Matthias Bauer, den Text zu den Folien gibts erstmal nur live im Rathaus.

Präsentation von Matthias Bauer zur Einwohnerversammlung am 27. 05. 15 im Rathaus Schöneberg, PDF-Dokument 9 MB

9 Kommentare zu “Vortrag zur Einwohnerversammlung “Westlicher Vorplatz der Yorckbrücken” am 27. 05. 2015

  1. Die Alternativen zur offiziellen Planung erscheinen zwar günstiger, und Geldersparnis ist ein starkes Argument, aber die offizielle Planung hat klar den größeren Nutzen für die Parkbesucher, und sie ist stadtplanerisch auch optisch attraktiver.

    Aus diesen Gründen sollte die bestehende Planung übernommen und umgesetzt werden mit der Ausnahme von Punkt drei – Neubau von Ersatzparkplätzen -, weil der Rückbau von ein paar Parkplätzen keine Kompensation rechtfertigt und diese zusätzliche Versiegelung und Verschandelung des urbanen Raums (durch neue Parkplätze) vermieden werden sollte.

    1. Sie schreiben, die Planung des Bezirksamtes hätte den größeren Nutzen für Parkbesucher. Mir scheint, da haben Sie nicht genau hingesehen.

      Die Alternative 2 (Treppe + Rampe von der Mittelinsel) und die Alternative 3 (Treppe + Fahrstuhl) sind barrierefrei, bieten den gleichen Nutzen, nämlich den barrierefreien Zugang für Gehbehinderte, Menschen mit Kinderwagen usw. Aber ohne die Nachteile der Bezirksamtsvariante!

      Die Nachteile der Bezirksamtsvariante sind:

      1. Die vom Bezirksamt geplante Rampe ist nicht wirklich barrierefrei . . .

      Durch Durchbrüche in der Bahnmauer erreicht man den  Treppenraum auf der Südseite und den Treppenraum auf der Nordseite, an den sich die 100 m lange Rampe anschließt. Die Befürchtung ist, dass sich diese Räume zu Angsträumen entwickeln könnten. Denn zu Beginn steht man hier – vom Straßenraum aus nicht mehr sichtbar – zwischen 4,5 m hohen Wänden. Die Wände sind am Fußpunkt der Rampe und am Fuß der Treppen quasi senkrecht. Im weiteren Verlauf der Rampe sind die Böschungen so steil, dass sie befestigt werden müssen. Wahrscheinlich wird es nach Urin riechen und es gibt Befürchtungen, dass diese Räume auch zu Schauplätzen von Drogenkonsum und -handel, zu Alkoholexzessen und Schlimmeren werden könnten. Für manche Bewohner würden sie so zum Angstraum und sind somit nicht barrierefrei. Barrierefreiheit kann nicht auf die Frage von < 6% Gefälle reduziert werden, sondern muss umfassend betrachtet werden.

      2. Die Bezirksamts-Rampe ist nicht kompatibel mit den zukünftigen Bahnplanungen

      Wenn die neue S-Bahnlinie S21 gebaut wird, was ab 2025 zu erwarten ist, muss die Rampe zurückgebaut werden. Wer bezahlt dann den Rückbau, wer bezahlt dann den Ersatzbau?

      1. Die Rampe von der Mittelinsel ist städtebaulich hässlich. Fahrstühle sind für Parkanlagen ungeeignet, das sie teuer sind sowie Reinigung und Wartung erfordern.
        Bei der städtischen Planung ist die Rampe an der Nordseite angebracht – somit ist auch dieser Entwurf barrierefrei.

        1. Ob die Rampe von der Mittelinsel hässlich ist, hängt von der architektonischen Gestaltung ab. Der Bau der Rampe von der Mittelinsel wäre auch die Chance, etwas neues, innovatives zu machen, ein städtebauliches Zeichen zu entwickeln.

          Zu den Fahrstühlen: hunderte U-Bahn- und S-Bahnhöfe wurden in den letzten Jahren mit Aufzügen ausgestattet, wollen Sie die alle abschaffen?

          Die Rampenschlucht auf der Nordseite ist nicht wirklich barrierefrei, weil sie für manche eine Angstraum sein wird. Schon aus Gründen der Gewaltprävention sollte man so etwas nicht bauen.

      2. Zu Punkt zwei:

        Die Bahnplanungen sind offen. Sollte die Rampe nach Norden verändert werden müssen, so ließe sich eine andere bauliche Lösung an derdelben Stelle finden.

        1. Bei Verzicht auf die Rampe würde die städtische Planung der “Alternative 1“ – “Treppen“ – entsprechen, auch dies ginge in Ordnung.
          Aber ich teile die Befürchtungen manchen Anwohner betreffs “Verwahrlosung der Nordrampe“ nicht. Denn alles muss ohnehin täglich inspiziert und gereinigt werden. Zudem ist der Park privat und wird durch Ordner überwacht. Dass auch dieser Teil des Parks touristisch sehr intensiv genutzt wird und damit einhergehend allerlei los sein wird, ist zu hoffen. Dafür machen wir das Ganze ja. Selbstverständlich haben die Anwohner den größten Nutzen.

        2. Irrtum: der Gleisdreieck-Park ist nicht privat, der Park ist eine öffentlich gewidmete Grünanlage, die bis 2017 von der Grün Berlin GmbH gepflegt wird, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 2017 soll das an den Bezirk F’hain-Kreuzberg übergehen. Welche Schwierigkeiten der Bezirk bei der Pflege von Grün hat, können Sie sich am Görlitzer Park ansehen.

          Die Fläche, auf der der Bezirk die Rampe bauen will, hat noch einen besonderen Status. Offiziell ist und bleibt sie planfestgestelltes Bahngelände. Es gibt einen „Dienstbarkeitsvertrag“ zwischen der Bahn und Land Berlin. Durch diesen Vertrag geht die Verkehrssicherungspflicht temporär an das Land Berlin über. Temporär darf das Land Berlin dort eine öffentlich gewidmete Grünfläche einrichten. Temporär, weil sich die Bahn vorbehält, die Fläche wieder für Bahnverkehr zu nutzen. Sie können den Vertrag einsehen bei der Senatsverwaltung, stellen Sie einfach einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz.

          Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/gestattungsvertrage-gleisdreieck-zwischen-deutscher-bahn-und-land-berlin/

        3. Auf den Bau der S21 hat sich Land Berlin festgelegt. Der Abschnitt vom Hauptbahnhof nach Norden wird gerade gebaut. Die finanzielle Förderung des Bundes ist daran geknüpft, dass die S21 dann auch vom Hauptbahnhof nach Süden weitergebaut wird. Ab 2025 wird mit dem Bau der S21 gerechnet.

          Der Verlauf der Trasse ist durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung festgelegt und wird bei allen Bauvorhaben entlang der Strecke berücksichtigt, z. B. Baufeld Urbane Mitte am Gleisdreieck, z. B. Bautzener Brache, wo der östliche Arm der S21 vorbeiführt.

          Nur am Eingang vom westlichen Vorplatz der Yorckbrücken wird die S21 nicht berücksichtigt. Die Ahnungslosigkeit der Bezirkspolitiker zu dieser Frage ist sicher nur gespielt. Warum sie bewusst hier eine Investition von mehreren Hundertausend € in den Sand setzen wollen, darüber kann man nur spekulieren.

          Wenn es an der selben Stelle eine andere Lösung gäbe, dann könnte die ja gleich umgesetzt werden. Ist aber nicht der Fall, weil westlich der zukünftigen S21 nicht Platz für Weg + Rampe ist, sondern nur für eines von beiden. Von daher ist die Weigerung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, Alternativen zu untersuchen, rational nicht nachvollziehbar.

  2. Bei der Umgestaltung des Gleisdreickparkanschlusses zu den Yorkbrücken in Höhe Bülowstrasse sollte auf Punkt drei – Neubau von Ersatzparkplätzen – verzichtet werden.
    Der ersatzlose Rückbau von Parkplätzen begleitet von zusätzlichen Parkraumbewirtschaftungszonen, mehr ÖPNV und weiteren Massnahmen ist in Berlin das Gebot der Zeit.
    Es gibt keinen Grund ausgerechnet bei diesem Projekt eine Ausnahme zu machen.

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